Rechtsprechung
AG Moers, 27.03.2013 - 563 C 237/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Handeln eines Fußballobmanns einer Fußballabteilung ohne Vertretungsmacht bei Bestellung von Sportbekleidungsartikel für eine Fußballmannschaft im Namen des Gesamtvereins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Moers, 27.03.2012 - 563 C 237/11
- LG Kleve, 20.07.2012 - 5 S 50/12
- BGH, 05.02.2013 - VIII ZR 276/12
- AG Moers, 27.03.2013 - 563 C 237/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 02.07.2007 - II ZR 111/05
Parteifähigkeit des nicht rechtsfähigen Vereins; Zulässigkeit einer …
Auszug aus AG Moers, 27.03.2013 - 563 C 237/11
Liegen diese Voraussetzungen vor, kommt der Abteilung eines eingetragenen Hauptvereins die Rechtsform des nichtrechtsfähigen Vereins zu (so auch BGH NJW 2008, 69;… Lindacher in MüKo ZPO, 3. Auflage 2008, § 50 Rn. 19;… Palandt/Ellenberger, BGB, 70. Auflage 2011, Einf. v. § 21 Rn. 24).Die Haftung des Beklagten tritt vielmehr - seine Vertretungsbefugnis für den nichtrechtsfähigen Verein unterstellt - neben die Haftung der, passiv parteifähigen (BGH NJW 2008, 69), Fußballabteilung.
- BGH, 30.06.2003 - II ZR 153/02
Persönliche Haftung der einzelnen Mitglieder eines nicht rechtsfähigen Vereins
Auszug aus AG Moers, 27.03.2013 - 563 C 237/11
Der Beklagte verkennt, dass sich diese von der Rechtsprechung teilweise gemachte Einschränkung (vgl. BGH, NZG 2003, 878) lediglich auf solche Geschäfte bezieht, bei denen es zu einem Vertragsschluss zwischen dem nichtrechtsfähigen Verein auf der einen und einem Vereinsmitglied auf der anderen Seite kommt. - BGH, 19.03.1984 - II ZR 168/83
Selbständigkeit der Ortsgruppe eines Vereins
Auszug aus AG Moers, 27.03.2013 - 563 C 237/11
b) Bei einer solchen Abteilung kann es sich um einen unselbständigen Teil des Gesamtvereins handeln; es kann aber auch ein nichtrechtsfähiger Verein im Sinne des § 54 BGB vorliegen (so erstmals BGH, Urt. v. 19.03.1984 - Az. II ZR 168/83, zitiert nach juris).