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   AG Nürnberg, 07.07.2021 - 19 C 6255/20   

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https://dejure.org/2021,37446
AG Nürnberg, 07.07.2021 - 19 C 6255/20 (https://dejure.org/2021,37446)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 07.07.2021 - 19 C 6255/20 (https://dejure.org/2021,37446)
AG Nürnberg, Entscheidung vom 07. Juli 2021 - 19 C 6255/20 (https://dejure.org/2021,37446)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    HPflG § 1 Abs. 2, § ... 13 Abs. 3, Abs. 4; StVG § 17 Abs. 1, Abs. 2; BOStrab § 16, § 55; StVO § 8 Abs. 1 S. 2 Nr. 1, § 9 Abs. 3 S. 1, § 19 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 S. 1 Hs. 2, § 37; BGB § 164 Abs. 1, § 249, § 286 Abs. 1, § 823 Abs. 1
    Unfall mit einem Schienenfahrzeug

  • rewis.io

    Schadensersatz, Verkehrsunfall, Reparaturkosten, Unfall, Kollision, Fahrzeug, Abtretung, Wiederbeschaffungswert, Haftpflichtversicherung, Rechtsanwaltskosten, Restwert, Kreuzung, PKW, Streitwert, Kosten des Rechtsstreits, unabwendbares Ereignis, vorgerichtlicher ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BayObLG, 26.03.2001 - 1 ObOWi 95/01

    Tateinheitliche Verwirklichung der Missachtung des Rotlichts an Bahnübergängen

    Auszug aus AG Nürnberg, 07.07.2021 - 19 C 6255/20
    Die Rechtsprechung im Bereich der Ordnungswidrigkeiten hat insoweit auch einen Vorrang von § 19 StVO vor § 37 StVO bejaht (vgl. OLG Köln NZV 1997, 365; BayObLG, Beschluss vom 26.03.2001, Az.: 1 ObOWi 95/01, zitiert nach Juris).
  • OLG Köln, 29.04.1997 - Ss 184/97

    Unterbrechung der ab Erlass des Bußgeldbescheids geltenden 6-monatigen

    Auszug aus AG Nürnberg, 07.07.2021 - 19 C 6255/20
    Die Rechtsprechung im Bereich der Ordnungswidrigkeiten hat insoweit auch einen Vorrang von § 19 StVO vor § 37 StVO bejaht (vgl. OLG Köln NZV 1997, 365; BayObLG, Beschluss vom 26.03.2001, Az.: 1 ObOWi 95/01, zitiert nach Juris).
  • BGH, 13.01.2004 - XI ZR 355/02

    Beratungspflichten der Bank bei Empfehlung eines Bauherrenmodells; Rechtsnatur

    Auszug aus AG Nürnberg, 07.07.2021 - 19 C 6255/20
    Soweit die Beklagten einwenden, der Kläger habe den Betrag noch nicht bezahlt, kommt es darauf nicht an, weil sich der Freistellungsanspruch durch das Bestreiten der Hauptforderung in einen Zahlungsanspruch gewandelt hat (BGH, Urteil vom 13. Januar 2004 -XI ZR 355/02, zitiert nach Juris).
  • OLG Hamm, 13.04.2018 - 7 U 36/17

    Straßenbahnunfall - Haftung

    Auszug aus AG Nürnberg, 07.07.2021 - 19 C 6255/20
    Insoweit ist auch die zitierte Entscheidung des OLG Hamm (Urteil vom 13. April 2018 -1-7 U 36/17 -, juris) nicht einschlägig, weil es dort um parallel fahrende Kfz bzw. Straßenbahnen ging.
  • KG, 09.04.2001 - 12 U 8410/99

    Schadensersatz nach Unfall mit einer Straßenbahn

    Auszug aus AG Nürnberg, 07.07.2021 - 19 C 6255/20
    Im Verkehrsraum fährt die Schienenbahn, wenn und soweit die Gleisanlagen dem Zuge einer öffentlichen Straße folgen (KG Berlin, Urteil vom 09. April 2001, Az.12 U 8410/99, zitiert nach Juris).
  • BGH, 14.02.1963 - II ZR 19/61
    Auszug aus AG Nürnberg, 07.07.2021 - 19 C 6255/20
    Betriebsunternehmer ist, wer die Bahn für eigene Rechnung benutzt und wem die Verfügung über den Bahnbetrieb zusteht (BGH VersR 1963, S. 745ff).
  • LG Nürnberg-Fürth, 19.10.2021 - 8 S 5015/21

    Verkehrsregelung bei Einmündung an Bahnübergang

    Die Kammer beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Nürnberg vom 07.07.2021, Az. 19 C 6255/20, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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