Rechtsprechung
   AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 23/2013 (II)   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,54104
AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 23/2013 (II) (https://dejure.org/2013,54104)
AGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13.12.2013 - AGH 23/2013 (II) (https://dejure.org/2013,54104)
AGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 13. Dezember 2013 - AGH 23/2013 (II) (https://dejure.org/2013,54104)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,54104) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO, § 112c Abs 1 BRAO, § 62 Abs 1 Nr 1 VwGO, § 46 VwVfG, § 882b ZPO
    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Voraussetzungen einer weiteren

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 23/13
    Ein Ausnahmefall kann gegeben sein, wenn der Rechtsanwalt seine selbständige anwaltliche Tätigkeit vollständig und nachhaltig aufgibt, diese ausschließlich für eine Rechtsanwaltssozietät ausübt und mit dieser rechtlich abgesicherte Maßnahmen verabredet hat, die eine Gefährdung der Mandanteninteressen effektiv verhindern (BGH, B. v. 25.04.2013 - AnwZ (Brfg) 9/13 = NJW-RR 2013, 1012).

    Nicht ausreichend für eine Sondersituation ist die Einlassung des Rechtsanwalts, er sei zwar weiter als Einzelanwalt tätig, nehme aber keine Mandantengelder ein, weil er kaum entsprechende Mandate erhalte und bei seinen seltenen Mandaten etwaige Schuldner regelmäßig aufforderte, Beträge nicht auf sein Konto, sondern direkt auf das Konto des Mandanten zu zahlen (BGH, B. v. 25.04.2013- AnwZ (Brfg) 9/13 = NJW-RR 2013, 1012; B. v. 05.09.2012- AnwZ (Brfg) 26/12 = NJW-RR 2013, 175).

  • BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11

    Umfang der Begründung für eine plötzliche, zur Verhandlungsunfähigkeit führenden

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 23/13
    Ein Vermögensverfall ist gegeben, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (ständige Rechtsprechung, BGH, NJW 1991, 2083; BGH, B. v. 08.02.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, Juris Rn. 4).

    Der Vermögensverfall führt regelmäßig zu einer Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden, irisbesondere im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Mandantengeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern (BGH, NJW 2005, 511; BGH, B. v. 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, Juris Rn. 7).

  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 23/13
    danach eingetretener Entwicklungen ist dem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (BGH, B. v. 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10 = BRAK-Mitt. 2011, 246).
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 23/13
    Der Vermögensverfall führt regelmäßig zu einer Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden, irisbesondere im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Mandantengeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern (BGH, NJW 2005, 511; BGH, B. v. 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, Juris Rn. 7).
  • BVerwG, 23.07.2003 - 1 B 386.02

    Prozesskostenhilfe für Berufungsbegründung; vorrangige Pflicht zur Bescheidung

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 23/13
    Über den Prozesskostenhilfeantrag konnte zusammen mit dem Urteil entschieden werden, weil dem Kläger dadurch keine Nachteile entstehen (BVerwG, NVwZ 2004, 111).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 23/13
    Ein Vermögensverfall ist gegeben, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (ständige Rechtsprechung, BGH, NJW 1991, 2083; BGH, B. v. 08.02.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, Juris Rn. 4).
  • BGH, 05.09.2012 - AnwZ (Brfg) 26/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls: Weitere

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 23/13
    Nicht ausreichend für eine Sondersituation ist die Einlassung des Rechtsanwalts, er sei zwar weiter als Einzelanwalt tätig, nehme aber keine Mandantengelder ein, weil er kaum entsprechende Mandate erhalte und bei seinen seltenen Mandaten etwaige Schuldner regelmäßig aufforderte, Beträge nicht auf sein Konto, sondern direkt auf das Konto des Mandanten zu zahlen (BGH, B. v. 25.04.2013- AnwZ (Brfg) 9/13 = NJW-RR 2013, 1012; B. v. 05.09.2012- AnwZ (Brfg) 26/12 = NJW-RR 2013, 175).
  • BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 8/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 23/13
    Insbesondere muss er eine Aufstellung sämtlicher gegen ihn erhobener Forderungen vorlegen und im Einzelnen darlegen, ob und in welcher Höhe diese inzwischen erfüllt sind oder in welcher Weise er sie zu erfüllen gedenkt (BGH, B. v. 31.013.2008- AnwZ (B) 8/07, Juris Rn. 9 = BRAK-Mitt. 2008, 221).
  • BGH, 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 25/13

    Erforderlichkeit von Verschulden für den Widerruf der Zulassung zur

    Auszug aus AGH Baden-Württemberg, 13.12.2013 - AGH 23/13
    Nach Zielsetzung und Inhalt des § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO und nach ständiger Rechtsprechung des BGH kommt es nicht darauf an, ob der Rechtsanwalt den Vermögensverfall verschuldet hat oder nicht (BGH, B. v. 09.07.2013 - AnwZ (Brfg) 25/13, Juris Rn. 3).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht