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   AGH Bayern, 05.11.2021 - BayAGH III - 4 - 6/19   

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AGH Bayern, 05.11.2021 - BayAGH III - 4 - 6/19 (https://dejure.org/2021,45788)
AGH Bayern, Entscheidung vom 05.11.2021 - BayAGH III - 4 - 6/19 (https://dejure.org/2021,45788)
AGH Bayern, Entscheidung vom 05. November 2021 - BayAGH III - 4 - 6/19 (https://dejure.org/2021,45788)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Klagebefugnis, Leistungen, Nutzung, Kammerversammlung, Verletzung, Testament, Feststellung, Ablehnung, Vorstand, Anwaltsgerichtshof, Gutachten, Ermessen, Beteiligung, Anfechtung, subjektives Recht, Aussicht auf Erfolg, Erledigung der Hauptsache

  • BRAK-Mitteilungen

    Beschlüsse der Kammerversammlung über Vermögen der Kammer

Sonstiges

  • lto.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 27.12.2023)

    Streit innerhalb der RAK München eskaliert: Vorstand will Verkauf des Seehauses gerichtlich stoppen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 16.10.2000 - AnwZ (B) 71/99

    Verletzung eines Kammermitglieds in eigenen Rechten

    Auszug aus AGH Bayern, 05.11.2021 - BayAGH III - 4 - 6/19
    Ist eine Verletzung in eigenen Rechten nicht ausreichend dargetan, fehlt dem Antragsteller die Antragsbefugnis, so dass eine Sachprüfung von vornherein ausscheiden muss; der Antrag ist in einem solchen Fall unzulässig (z.B. BGH, Beschluss vom 16.10.2000, Az. AnwZ (B) 71/99, NJW-RR 2001, 996, Rn. 10 bei juris).

    Daneben ist als ausreichend bewertet worden, dass ein Mitglied in einem Beschluss eine Verletzung seines Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG sah, weil die Kammer mit diesem ihren Aufgabenbereich überschreite und sich ein politisches Mandat anmaße (BGH, Beschluss vom 13.05.1985, Az. AnwZ (B) 49/84, NJW 1986, 992, Rn. 28 bei juris; BGH, Beschluss vom 16.10.2000, Az. AnwZ (B) 71/99, NJW-RR 2001, 996, Rn. 11 bei juris).

    So ist auch die zur Wahrnehmung ihrer Aufgabe erforderliche Unterrichtung und Information der Kammerversammlung zu erteilen (vgl. § 73 Abs. 2 Nr. 7 BRAO), ohne dass insoweit und hierauf bezogen durch Gesetz oder Satzung ein Anspruch ihres einzelnen Mitglieds begründet worden ist (BGH, Beschluss vom 16.10.2000, Az. AnwZ (B) 71/99, NJW-RR 2001, 996, Rn. 13 bei juris).

  • BGH, 13.05.1985 - AnwZ (B) 49/84

    Beschluss der Rechtsanwaltskammer - Rechtsschutz - Geplante

    Auszug aus AGH Bayern, 05.11.2021 - BayAGH III - 4 - 6/19
    Eine Gestaltungswirkung könnte darin allenfalls insofern gesehen werden, als wohl - wie auch von Klägerseite vorgetragen - eine entsprechende rechtliche Bindung des Kammervorstandes intendiert war (als ausreichend angesehen etwa durch BGH, Beschluss vom 13.05.1985, Az. AnwZ (B) 49/84, NJW 1986, 992, Rn. 48 bei juris), die Gegenstand einer Nichtigerklärung sein könnte.

    In Übereinstimmung mit einem solchen Verständnis hat der Bundesgerichtshof für die Anfechtbarkeit etwa die "allgemeine Wirkung gegenüber allen Mitgliedern der Rechtsanwaltskammer" eines Beschlusses genügen lassen, der den Vorstand zur Einberufung einer Arbeitsgruppe veranlassen sollte, welche eine Stellungnahme zu einer geplanten Änderung des Familienrechts erarbeiten und dem Bundesjustizministerium übermitteln sollte (BGH, Beschluss vom 13.05.1985, Az. AnwZ (B) 49/84, NJW 1986, 992, Rn. 48 bei juris).

    Daneben ist als ausreichend bewertet worden, dass ein Mitglied in einem Beschluss eine Verletzung seines Grundrechts aus Art. 2 Abs. 1 GG sah, weil die Kammer mit diesem ihren Aufgabenbereich überschreite und sich ein politisches Mandat anmaße (BGH, Beschluss vom 13.05.1985, Az. AnwZ (B) 49/84, NJW 1986, 992, Rn. 28 bei juris; BGH, Beschluss vom 16.10.2000, Az. AnwZ (B) 71/99, NJW-RR 2001, 996, Rn. 11 bei juris).

  • BGH, 17.05.1976 - AnwZ (B) 39/75

    Zuschuß für neben amtliche Berufsschullehrkräfte

    Auszug aus AGH Bayern, 05.11.2021 - BayAGH III - 4 - 6/19
    Eine Verletzung subjektiver Rechte einzelner Kammermitglieder ist in der Rechtsprechung bisher vor allem in Fällen bejaht worden, in denen dem angegriffenen Beschluss unmittelbare Auswirkungen auf deren Leistungspflichten gegenüber der Kammer zukam (z.B. BGH, Beschluss vom 10.07.1961, Az. AnwZ (B) 18/61, BGHZ 35, 292: Erhebung einer Umlage; BGH, Beschluss vom 25.01.1971, Az. AnwZ (B) 16/70, BGHZ 55, 244: Festsetzung des Kammerbeitrags; BGH, Beschluss vom 17.05.1976, Az. AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, Rn. 19 bei juris: Gewährung von Zuschüssen mit der Folge einer Erhöhung des Kammerbeitrags; BGH, Beschluss vom 18.04.2005, Az. AnwZ (B) 27/04, NJW 2005, 1710: Erhebung einer unbefristeten, zweckgebundenen Umlage für die Juristenausbildung).

    Folgerichtig hat der Bundesgerichtshof bisher auch in Fällen, in denen primär formelle Fehler einer Beschlussfassung gerügt wurden, hinsichtlich der Klagebefugnis gleichwohl allein auf die Betroffenheit "materieller" Rechte des Klägers abgestellt (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 12.05.1975, Az. AnwZ (B) 2/75, BGHZ 64, 301, Rn. 36, 37 bei juris; BGH, Beschluss vom 17.05.1976, Az. AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, Rn. 19, 20 bei juris).

  • BGH, 12.05.1975 - AnwZ (B) 2/75

    Außergerichtliche Rechtshilfe für Minderbemittelte

    Auszug aus AGH Bayern, 05.11.2021 - BayAGH III - 4 - 6/19
    Eine ausreichende Rechtsbeeinträchtigung der Antragsteller wurde auch einem Beschluss beigemessen, mit dem die kostenlose Rechtshilfe für Minderbemittelte erweitert wurde mit der Folge eines möglichen "Abwandems" von Mandanten mit entsprechenden Einnahmeverlusten (BGH, Beschluss vom 12.05.1975, Az. AnwZ (B) 2/75, BGHZ 64, 301, Rn. 36 bei juris).

    Folgerichtig hat der Bundesgerichtshof bisher auch in Fällen, in denen primär formelle Fehler einer Beschlussfassung gerügt wurden, hinsichtlich der Klagebefugnis gleichwohl allein auf die Betroffenheit "materieller" Rechte des Klägers abgestellt (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 12.05.1975, Az. AnwZ (B) 2/75, BGHZ 64, 301, Rn. 36, 37 bei juris; BGH, Beschluss vom 17.05.1976, Az. AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, Rn. 19, 20 bei juris).

  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98

    Lippeverband

    Auszug aus AGH Bayern, 05.11.2021 - BayAGH III - 4 - 6/19
    Entgegen der Auffassung der Kläger steht diese bundesgesetzlich vorgegebene Struktur der Rechtsanwaltskammern auch nicht in Widerspruch zu den Anforderungen des Demokratieprinzips, wie sie im Grundsatz auch für Formen funktionaler Selbstverwaltung gelten (vgl. BVerfGE 107, 59, Rn. 137 ff., insb. 143 ff. bei juris), zu denen auch die berufsständischen Kammern gehören (z.B. Maunz/Dürig/Grzeszick, 94. EL Januar 2021, Art. 20 GG Rn. 173).
  • BVerwG, 31.10.1990 - 4 C 7.88

    Beteiligung eines anerkannten Naturschutzvereins

    Auszug aus AGH Bayern, 05.11.2021 - BayAGH III - 4 - 6/19
    Denn auch wenn man der Auffassung folgt, wonach sie für den Erledigungsstreit keine Bedeutung besitzt (z.B. BVerwG, Urteil vom 31.10.1990, Az. 4 C 7/88, Rn. 20 bei juris; NK-VwGO/Neumann/Schaks a.a.O. § 161 VwGO Rn. 153), so unterliegt der Erledigungsfeststellungsantrag jedenfalls deshalb der Abweisung, weil eine Erledigung der Hauptsache nicht eingetreten ist (vgl. zu dieser prozessualen Konsequenz einer fehlenden Erledigung z.B. BVerwG a.a.O. Rn. 19 a.E.; NK-VwGO/Neumann/Schaks a.a.O. § 161 VwGO Rn. 188).
  • BVerwG, 25.04.1989 - 9 C 61.88

    nachträglich anerkannter Asylbewerber - § 92 VwGO, bei einseitiger

    Auszug aus AGH Bayern, 05.11.2021 - BayAGH III - 4 - 6/19
    Vielmehr wird allein aufgrund der einseitigen Erledigungserklärung des dispositionsbefugten Klägers, durch dessen Antrag der Gegenstand des Rechtsstreits bestimmt wird, der Erledigungsfeststellungsantrag anstelle des ursprünglichen Klageantrags rechtshängig (z.B. BVerwG, Urteil vom 25.04.1989, AZ. 9 C 61/88, BVerwGE 82, 41, Rn. 9, 10 bei juris).
  • BVerwG, 25.11.1981 - 1 WB 131.80

    Erledigung der Hauptsache - Sonderbeurteilung - Umfang der gerichtlichen Prüfung

    Auszug aus AGH Bayern, 05.11.2021 - BayAGH III - 4 - 6/19
    Es muss eine Lage eingetreten sein, die eine Entscheidung über den Klageanspruch erübrigt oder ausschließt (z.B. BVerwG, Beschluss vom 25.11.1981, Az. 1 WB 131/80, BVerwGE 73, 312, Rn. 14 bei juris; Schoch/Schneider/Clausing, 39. EL Juli 2020, § 161 VwGO Rn. 9).
  • BGH, 18.04.2005 - AnwZ (B) 27/04

    Erhebung von Umlagen zur Finanzierung der anwaltsbezogenen Referendarausbildung

    Auszug aus AGH Bayern, 05.11.2021 - BayAGH III - 4 - 6/19
    Eine Verletzung subjektiver Rechte einzelner Kammermitglieder ist in der Rechtsprechung bisher vor allem in Fällen bejaht worden, in denen dem angegriffenen Beschluss unmittelbare Auswirkungen auf deren Leistungspflichten gegenüber der Kammer zukam (z.B. BGH, Beschluss vom 10.07.1961, Az. AnwZ (B) 18/61, BGHZ 35, 292: Erhebung einer Umlage; BGH, Beschluss vom 25.01.1971, Az. AnwZ (B) 16/70, BGHZ 55, 244: Festsetzung des Kammerbeitrags; BGH, Beschluss vom 17.05.1976, Az. AnwZ (B) 39/75, BGHZ 66, 297, Rn. 19 bei juris: Gewährung von Zuschüssen mit der Folge einer Erhöhung des Kammerbeitrags; BGH, Beschluss vom 18.04.2005, Az. AnwZ (B) 27/04, NJW 2005, 1710: Erhebung einer unbefristeten, zweckgebundenen Umlage für die Juristenausbildung).
  • BGH, 25.04.1977 - AnwZ (B) 3/77

    Anwendungsvoraussetzungen der §§ 90 , 91 BRAO

    Auszug aus AGH Bayern, 05.11.2021 - BayAGH III - 4 - 6/19
    § 112 f Abs. 2 Nr. 2 BRAO dehnt die allein in diesem Umfang gegebene Anfechtungsmöglichkeit lediglich auf in ihren Rechten selbst betroffene Kammermitglieder aus, ohne sie dabei zu erweitern (vgl. BGH, Beschluss vom 25.04.1977, Az. AnwZ (B) 3/77, BGHZ 69, 32, Rn. 12, 13 bei juris).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 08.11.2013 - 2 AGH 26/12

    Zulässigkeit der Bezuschussung des Berufsschulunterrichts durch

  • BGH, 10.07.1961 - AnwZ (B) 18/61

    Umlage der Rechtsanwaltskammer

  • BVerfG, 09.11.1989 - 1 BvR 1315/89

    Verfassungsmäßigkeit der Richtlinien für die Auszahlung von Sterbegeld an die

  • BGH, 25.01.1971 - AnwZ (B) 16/70

    Kammerbeitrag der Simultananwälte

  • BGH, 16.07.1962 - AnwZ (B) 10/62

    "Beschluß" im Sinne der §§ 90, 91 BRAO

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