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   AGH Berlin, 19.10.2015 - I AGH 6/13   

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https://dejure.org/2015,37379
AGH Berlin, 19.10.2015 - I AGH 6/13 (https://dejure.org/2015,37379)
AGH Berlin, Entscheidung vom 19.10.2015 - I AGH 6/13 (https://dejure.org/2015,37379)
AGH Berlin, Entscheidung vom 19. Oktober 2015 - I AGH 6/13 (https://dejure.org/2015,37379)
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  • BRAK-Mitteilungen

    Voraussetzung einer Kanzlei bei anwaltlicher Tätigkeit im Ausland

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.03.2013 - AnwZ (Brfg) 3/12

    Auswirkungen eines Vergleichs der Parteien bzgl. der Führung der Bezeichnung

    Auszug aus AGH Berlin, 19.10.2015 - I AGH 6/13
    In der Folge war gem. §§ 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, 161 Abs. 2 VwGO über die Kosten des Rechtsstreits nach billigem Ermessen unter Berücksichtung des bisherigen Sach- und Streitstandes zu entscheiden (BGH, Beschl. v. 5.3.2013, AnwZ [Brfg] 3/12, Rdnr. 4 zit. nach Juris; Deckenbrock in Henssler/Prütting, BRAO, 4. Aufl. 2014, § 112c, Rdnr. 93), wobei der Sach- und Streitstand lediglich summarisch zu bewerten ist ( Deckenbrock in Henssler/Prütting, a.a.O.).
  • BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 42/12

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Befreiung

    Auszug aus AGH Berlin, 19.10.2015 - I AGH 6/13
    Auch der etwaige Umstand, dass der Kl. auch noch Mandanten im Inland berät, stünde der Befreiung nicht entgegen (BGH, Beschl. v. 24.10.2012, AnwZ [Brfg] 42/12, Rdnr. 8 zit. nach juris).
  • AnwG Hamburg, 03.12.2009 - III AnwG 9/08

    Berufsaufsicht hinsichtlich der Tätigkeit von deutschen Rechtsanwälten im Ausland

    Auszug aus AGH Berlin, 19.10.2015 - I AGH 6/13
    Zum anderen ist es Zweck des § 29a Abs. 2 Satz 1 BRAO, zu gewährleisten, dass die zuständigen deutschen Behörden ihren gesetzlichen Auftrag zur Aufsicht auch über die im Ausland tätigen deutschen Rechtsanwälte erfüllen und dabei den Rechtsanwalt über einen klar definierten Kommunikationspunkt erreichen können (vgl. AnwG Hamburg, Beschl. v. 3.12.2009 - III AnwG 9/08, Rdnr. 22 zit. nach juris).
  • AGH Baden-Württemberg, 17.03.2014 - AGH 31/13

    Zahlungsaufforderung einer Rechtsanwaltskammer: Anspruch auf Unzulässigerklärung

    Auszug aus AGH Berlin, 19.10.2015 - I AGH 6/13
    Nachdem die Parteien den Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, war das Verfahren analog § 92 Abs. 3 VwGO einzustellen (AGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 17.3.2014, AGH 31/2013 [I], Rdnr. 14 zit. nach Juris).
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