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   AGH Nordrhein-Westfalen, 02.12.2022 - 2 AGH 4/22   

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https://dejure.org/2022,40982
AGH Nordrhein-Westfalen, 02.12.2022 - 2 AGH 4/22 (https://dejure.org/2022,40982)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02.12.2022 - 2 AGH 4/22 (https://dejure.org/2022,40982)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 02. Dezember 2022 - 2 AGH 4/22 (https://dejure.org/2022,40982)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 627
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 04.07.2002 - 2 BvR 2168/00

    Zum Schriftformerfordernis bei der Einlegung eines Einspruchs gegen einen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.12.2022 - 2 AGH 4/22
    Das ist auch bei einer Übermittlung als Telefax regelmäßig gewährleistet (OLG Nürnberg, NStZ-RR 2008, 316, 317; BVerfG NJW 2002, 3534).
  • OLG Nürnberg, 10.12.2007 - 1 Ws 718/07

    Anforderungen an die Schriftform i.R.d. Berufungseinlegung in einem

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.12.2022 - 2 AGH 4/22
    Das ist auch bei einer Übermittlung als Telefax regelmäßig gewährleistet (OLG Nürnberg, NStZ-RR 2008, 316, 317; BVerfG NJW 2002, 3534).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 01.12.2017 - 2 AGH 11/17

    Rechtsanwalt, Beschwerde, hinreichende Auskunftserteilung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 02.12.2022 - 2 AGH 4/22
    Das kann auch dann der Fall sein, wenn der Rechtsanwalt eine unvollständige Stellungnahme abgibt, etwa indem er lediglich pauschal die in einer Beschwerde vorgebrachten Angaben bestreitet, ohne nähere Umstände mitzuteilen, weil dann die Rechtsanwaltskammer gerade nicht in die Lage versetzt wird, den Sachverhalt hinsichtlich der Einhaltung der Berufspflichten zu prüfen (Senat, Beschluss v. 1.12.2017, 2 AGH 11/17, BeckRS 2017, 144482 [Rz. 13]; Weyland/Nöker, a.a.O.).
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