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AGH Nordrhein-Westfalen, 03.09.1999 - 1 ZU 42/99 |
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AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. September 1999 - 1 ZU 42/99 (https://dejure.org/1999,21412)
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 2000, 299
Wird zitiert von ... (2)
- AGH Mecklenburg-Vorpommern, 09.06.2020 - 1 AGH 3/19
Fachanwalts-Widerruf bei Fehlen von förmlicher Rüge
Die Fortbildungs- und Nachweispflicht gilt uneingeschränkt für sämtliche Fachanwälte, unabhängig von persönlicher Leistung, Eignung, Verdiensten oder Alter (AGH Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.9.1999 - 1 ZU 42/99). - AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2000 - 1 ZU 43/99
Berufsrecht; Fortbildungs- und Nachweisverpflichtung für Fachanwälte
Zur pflichtgemäßen Ermessensausübung gehört die Prüfung, ob der Nachweis der Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen nicht durch anderweitige Nachweise über wahrgenommene Fortbildungen ersetzt worden ist (AnwGH NW, Beschl. v. 17.3. 2000 - 1 ZU 43/99, MDR 2000, 1039 mit Anm. von Hartung; Abgrenzung zu AnwGH NW, Beschl. v. 3.9. 1999 - 1 ZU 42/99, MDR 2000, 299 = NWB EN-Nr. 375/2000).