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   AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2022 - 2 AGH 6/21   

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AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2022 - 2 AGH 6/21 (https://dejure.org/2022,15335)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.05.2022 - 2 AGH 6/21 (https://dejure.org/2022,15335)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. Mai 2022 - 2 AGH 6/21 (https://dejure.org/2022,15335)
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  • BGH, 26.11.2012 - AnwSt (R) 6/12

    Anwaltsgerichtliche Maßnahme: Tatrichterliches Ermessen beim Ausschluss aus der

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2022 - 2 AGH 6/21
    Kann der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als dem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft begegnet werden, so sind diese zu verhängen (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).

    Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann ausnahmsweise von der Ausschließung aus der Anwaltschaft abgesehen werden, wenn der Gefahr erneuter schwerwiegender Standesverfehlungen mit milderen Maßnahmen als dem Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft wirksam begegnet werden kann, wobei etwa eine Selbstanzeige des Rechtsanwalts in Verbindung mit vorbehaltloser Aufarbeitung und sofortiger Schadenswiedergutmachung solche besonderen Umstände darstellen können (BGH Urteil v. 26.11.2012, Az. AnwSt (R) 6/12, BeckRS 2013, 00679).

  • AGH Niedersachsen, 16.03.2010 - AGH 27/09

    Anwaltliches Berufsrecht: Untreuehandlungen im Zusammenhang mit einem notariellen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2022 - 2 AGH 6/21
    Die Maßnahme kommt damit nur in Betracht, wenn sie als Ahndung schwerer Pflichtverletzungen zum Schutze eines überragend wichtigen Gemeinschaftsgutes, nämlich des Interesses der Allgemeinheit an einer funktionstüchtigen Rechtspflege und der Wahrung des Vertrauens der Rechtssuchenden in die Integrität des Anwaltsstandes geeignet und erforderlich ist und wenn eine Gesamtabwägung ergibt, dass mildere Maßnahmen nicht ausreichen (AnwGH Celle, NJOZ 2011, 1341, 1344).

    Bereits allgemein stellt nämlich eine Untreuehandlung einen so gravierenden Verstoß gegen die Kernpflicht anwaltlicher Tätigkeit dar, dass die Ausschließung aus der Rechtsanwaltschaft die regelmäßige Folge ist (AnwGH Celle, NJOZ 2011, 1341, 1345; Henssler in Henssler/Prütting, a.a.O., § 43a Rn. 226).

  • AGH Bayern, 25.06.2013 - BayAGH II - 3 - 3/13

    Zulassung: Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft wegen gewerbsmäßiger Untreue

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2022 - 2 AGH 6/21
    Überdies ist der lange Zeitablauf zwischen Tat und anwaltsgerichtlicher Entscheidung in aller Regel nicht geeignet, die erforderliche Maßnahme des Ausschlusses entfallen zu lassen (vgl. AGH München Urt. v. 25.06.2013, BayAGH II - 3 - 3/13 Rn. 25 - juris, Feuerich/Weyland/Reelsen aaO. § 114 Rn. 41 m.w.N).
  • BGH, 20.01.2014 - PatAnwSt (R) 1/13

    Patentanwaltssache: Ausschluss aus der Patentanwaltschaft bei strafgerichtlicher

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2022 - 2 AGH 6/21
    Auch unter Beachtung dieser sich aus dem Gewicht des Grundrechts gem. Art. 12 GG ergebenden hohen Anforderungen ist die Ausschließung aus der Anwaltschaft als berufsrechtliche Sanktion im Falle einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen Untreue und Betrugs - insbesondere zum Nachteil von Mandanten - der Regelfall (BGH NJOZ 2014, 1537, 1538; BGH Urteil v. 30.6.1986, AnwSt (R) 6/86, BeckRS 1986, 31182521; Reelsen in Feuerich/Weyland, a.a.O., § 114 Rn. 47, m.w.N.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 02.03.2012 - 2 AGH 21/11
    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2022 - 2 AGH 6/21
    Im Anschluss daran ist zu fragen, welche Maßnahme erforderlich ist, um zu erreichen, dass der Rechtsanwalt künftig seinen beruflichen Pflichten nachkommen wird und von ihm keine weiteren Gefahren für das rechtssuchende Publikum und die Rechtspflege mehr ausgehen (Senat, Urteil v. 2.3.2012, Az. 2 AGH 21/11, BeckRS 2013, 01051; Henssler/Prütting, BRAO § 114, Rn. 5; Reelsen in Feuerich/Weyland, a.a.O., § 114, Rn. 42).
  • OLG Hamm, 25.07.2019 - 1 RVs 44/19

    Einziehung nach den §§ 73 bis 73c StGB ; Ausschluss der Einziehung bei Erlöschen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2022 - 2 AGH 6/21
    Durch Beschluss des OLG Hamm vom 25.07.2019 (III-1 RVs 44/19) hob das OLG Hamm das Berufungsurteil im Ausspruch über die Einziehung eines Betrages in Höhe von mehr als 18.700,00 EUR mit den zugrunde liegenden Feststellungen auf und verwies die Sache im Umfang der Aufhebung zu neuer Verhandlung und Entscheidung an das Landgericht Dortmund zurück.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 06.11.2015 - 2 AGH 13/15

    Bewusste Ausnutzung der Stellung als Rechtsanwalt für die Begehung von

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2022 - 2 AGH 6/21
    Die insofern stets vorzunehmende Abwägung aller Umstände des Einzelfalls kann dazu führen, dass auch bei wiederholter Begehung von Straftaten unter bewusster Ausnutzung der Stellung als Rechtsanwalt ausnahmsweise von der Verhängung besonders schwerer Maßnahmen nach § 114 I BRAO abzusehen ist, auch wenn diese angesichts der Schwere der Pflichtverletzung grundsätzlich nahe gelegen hätten (Senat, Urteil v. 6.11.2015, Az. 2 AGH 13/15, BeckRS 2016, 03594).
  • BGH, 30.06.1986 - AnwSt (R) 6/86

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Zulassung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.05.2022 - 2 AGH 6/21
    Auch unter Beachtung dieser sich aus dem Gewicht des Grundrechts gem. Art. 12 GG ergebenden hohen Anforderungen ist die Ausschließung aus der Anwaltschaft als berufsrechtliche Sanktion im Falle einer strafgerichtlichen Verurteilung wegen Untreue und Betrugs - insbesondere zum Nachteil von Mandanten - der Regelfall (BGH NJOZ 2014, 1537, 1538; BGH Urteil v. 30.6.1986, AnwSt (R) 6/86, BeckRS 1986, 31182521; Reelsen in Feuerich/Weyland, a.a.O., § 114 Rn. 47, m.w.N.).
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