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   AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 2 AGH 3/13   

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https://dejure.org/2013,24880
AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 2 AGH 3/13 (https://dejure.org/2013,24880)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06.09.2013 - 2 AGH 3/13 (https://dejure.org/2013,24880)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 06. September 2013 - 2 AGH 3/13 (https://dejure.org/2013,24880)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Anwaltsblatt

    § 35 VwVfG
    Kein effektiver Rechtsschutz vor Anwaltsgerichtshöfen?

  • Anwaltsblatt

    § 35 VwVfG
    Kein effektiver Rechtsschutz vor Anwaltsgerichtshöfen?

  • BRAK-Mitteilungen

    Schockwerbung - Belehrung wegen beabsichtigter Werbemaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schockwerbung - noch alle Tassen im Schrank?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Belehrungen der Rechtsanwaltskammer über beabsichtigte Werbemaßnahmen eines Rechtsanwalts können unanfechtbar sein

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Belehrungen der Rechtsanwaltskammer über beabsichtigte Werbemaßnahmen eines Rechtsanwalts können unanfechtbar sein

  • rechtsanwaltskammer-hamm.de (Leitsatz)

    BRAO §§ 73 Abs. 2 Nr. 1, 112 c; VWGO § 42 Abs. 1 Alt. 1
    Belehrung wegen beabsichtigter Werbemaßnahmen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Anwaltskammer verbietet Anwalt Schockwerbung mit bizarren Motiven

Besprechungen u.ä.

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Anwaltliche Schockwerbung: Kalter Stahl und nackte Haut

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • AnwBl 2013, 935
  • AnwBl Online 2013, 421
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 18.11.1996 - AnwZ (B) 20/96

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 2 AGH 3/13
    Da Belehrungen dieser Art keine Bewertungen eines bestimmten zurückliegenden Vorganges und keinen Schuldvorwurf gegen eine bestimmte Person enthalten, sind sie in aller Regel nicht geeignet, (Grund-)Rechte eines Rechtsanwalts zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 50, 16 ff. - Rdnr. 32 zitiert nach juris; BGH NJW 2006, 2926 f. - Rdnr. 2 zitiert nach juris; BGH NJW-RR 1997, 759 - Rdnr. 10 zitiert nach juris; Feuerich-Weyland, BRAO, 8. Aufl. 2012, § 73, Rdnr. 30).

    Ein Feststellungsantrag, in den die vorliegenden Klageanträge ggf. hätten umgestellt bzw. umgedeutet werden können, ist für Fälle der vorliegenden Art nicht vorgesehen (vgl. BGH NJW-RR 1997, 759).

  • BGH, 23.04.2012 - AnwZ (Brfg) 35/11

    Anwaltliche Berufspflicht: Vertretung widerstreitender Interessen bei Vertretung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 2 AGH 3/13
    Argumente für die Gegenauffassung ergeben sich auch nicht aus den von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 23.04.2012 und 24.10.2012 (veröffentlicht in BGH NJW 2012, 3039 ff. und BGH AnwBl. 2013, 146 ff.).
  • BGH, 23.09.2002 - AnwZ (B) 67/01

    Angaben von Zusatzqualifiktionen im Briefkopf einer gemischten Sozietät

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 2 AGH 3/13
    Werbung ist ein Verhalten, das planvoll darauf angelegt ist, andere dafür zu gewinnen, die Leistung des Werbenden in Anspruch zu nehmen (vgl. BGH NJW 2003, 346 und Feuerich-Böhnlein, a.a.O., § 43 b BRAO, Rdnr. 2).
  • BVerfG, 08.11.1978 - 1 BvR 589/72

    Effektivität des Rechtsschutzes bei berufsgerichtlichen Sanktionen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 2 AGH 3/13
    Da Belehrungen dieser Art keine Bewertungen eines bestimmten zurückliegenden Vorganges und keinen Schuldvorwurf gegen eine bestimmte Person enthalten, sind sie in aller Regel nicht geeignet, (Grund-)Rechte eines Rechtsanwalts zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 50, 16 ff. - Rdnr. 32 zitiert nach juris; BGH NJW 2006, 2926 f. - Rdnr. 2 zitiert nach juris; BGH NJW-RR 1997, 759 - Rdnr. 10 zitiert nach juris; Feuerich-Weyland, BRAO, 8. Aufl. 2012, § 73, Rdnr. 30).
  • BGH, 24.10.2012 - AnwZ (Brfg) 14/12

    Anwaltliches Berufsrecht: Verbot der Bezeichnung einer Sozietät als "& Partner

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 2 AGH 3/13
    Argumente für die Gegenauffassung ergeben sich auch nicht aus den von der Beklagten zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofes vom 23.04.2012 und 24.10.2012 (veröffentlicht in BGH NJW 2012, 3039 ff. und BGH AnwBl. 2013, 146 ff.).
  • BGH, 06.03.2006 - AnwZ (B) 38/05

    Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen präventive

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 06.09.2013 - 2 AGH 3/13
    Da Belehrungen dieser Art keine Bewertungen eines bestimmten zurückliegenden Vorganges und keinen Schuldvorwurf gegen eine bestimmte Person enthalten, sind sie in aller Regel nicht geeignet, (Grund-)Rechte eines Rechtsanwalts zu beeinträchtigen (vgl. BVerfGE 50, 16 ff. - Rdnr. 32 zitiert nach juris; BGH NJW 2006, 2926 f. - Rdnr. 2 zitiert nach juris; BGH NJW-RR 1997, 759 - Rdnr. 10 zitiert nach juris; Feuerich-Weyland, BRAO, 8. Aufl. 2012, § 73, Rdnr. 30).
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