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   AGH Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 1 AGH 102/08   

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https://dejure.org/2009,28900
AGH Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 1 AGH 102/08 (https://dejure.org/2009,28900)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.02.2009 - 1 AGH 102/08 (https://dejure.org/2009,28900)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Februar 2009 - 1 AGH 102/08 (https://dejure.org/2009,28900)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dauer der Wohlverhaltensphase nach Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund schweren Betruges i.R.d. Notariats; Tätigkeit in einer Kanzlei als freier Mitarbeiter als Indiz zur Wiedereingliederung in die Rechtsanwaltschaft; Versagung der Zulassung zur ...

  • Wolters Kluwer

    Dauer der Wohlverhaltensphase nach Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund schweren Betruges i.R.d. Notariats; Tätigkeit in einer Kanzlei als freier Mitarbeiter als Indiz zur Wiedereingliederung in die Rechtsanwaltschaft; Versagung der Zulassung zur ...

  • Wolters Kluwer

    Dauer der Wohlverhaltensphase nach Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft aufgrund schweren Betruges i.R.d. Notariats; Tätigkeit in einer Kanzlei als freier Mitarbeiter als Indiz zur Wiedereingliederung in die Rechtsanwaltschaft; Versagung der Zulassung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 1/08

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen einer strafrechtlichen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 1 AGH 102/08
    Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung, sondern auf den Zeitpunkt der Entscheidung durch das Gericht abzustellen (vgl. BGH BRAK-Mitt 1999, 191; 2000, 306; Beschluss vom 28.06.2004 - AnwZ (B) 81/02; Beschluss vom 03.11.2008 - AnwZ (B) 1/08).

    Vielmehr ist jeder Fall ein Einzelfall, der unter Berücksichtigung aller Umstände zu entscheiden ist (zuletzt BGH, Beschluss vom 03.11.2008 AnwZ (B) 1/08).

    Dies gilt auch vor dem Hintergrund der Ausführungen des Bundesgerichtshofs im Beschluss vom 03.11.2008 (AnwZ (B) 1/08).

  • AGH Hessen, 05.11.2007 - 2 AGH 9/07

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Dauer der zu fordernden Wohlverhaltensphase bei

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 1 AGH 102/08
    Allerdings zeigt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch, dass hieran keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden dürfen, insbesondere nicht schematisch zu verfahren ist (so auch Hessischer AGH, Beschluss vom 05.11.2007 - 2 AGH 9/07 - BRAK Mitt 2008, 140 nur Leitsätze).

    Wegen Steuerdelikten kam eine weitere Freiheitsstrafe von zwölf Monaten hinzu, die unter Berücksichtigung der bereits vorliegenden Strafen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und acht Monaten führte (Einzelheiten im Beschluss der Vorinstanz Hessischer AGH, Beschluss vom 05.11.2007 - 2 AGH 9/07).

  • BGH, 28.06.2004 - AnwZ (B) 81/02

    Versagung der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen unwürdigen Verhaltens im

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 1 AGH 102/08
    Dabei ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht auf den Zeitpunkt der Antragstellung, sondern auf den Zeitpunkt der Entscheidung durch das Gericht abzustellen (vgl. BGH BRAK-Mitt 1999, 191; 2000, 306; Beschluss vom 28.06.2004 - AnwZ (B) 81/02; Beschluss vom 03.11.2008 - AnwZ (B) 1/08).

    In der Entscheidung des BGH vom 28.06.2004 ist der "Bewährungsdruck" erst ein gutes halbes Jahr vor der Entscheidung des Bundesgerichtshofs entfallen (AnwZ (B) 81/02).

  • BGH, 30.11.1987 - AnwZ (B) 38/87

    Antrag von Horst Mahler im Verfahren auf Wiederzulassung zur Anwaltschaft

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 13.02.2009 - 1 AGH 102/08
    Besonders deutlich wird dies auch in der Entscheidung des BGH in NJW 1988, 1793.
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