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AGH Nordrhein-Westfalen, 15.07.2011 - 1 AGH 26/11 |
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AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Juli 2011 - 1 AGH 26/11 (https://dejure.org/2011,39667)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtfertigung einer Zwangsgeldandrohung zur Erzwingung einer Auskunftserteilung i.R.e. Verschwiegenheitsverletzung eines Rechtsanwalts
- Wolters Kluwer
Rechtfertigung einer Zwangsgeldandrohung zur Erzwingung einer Auskunftserteilung i.R.e. Verschwiegenheitsverletzung eines Rechtsanwalts
- BRAK-Mitteilungen
Unzulässige Zwangsgeldandrohung
- brak-mitteilungen.de , S. 45
§§ 50, 56 Abs. 1 Satz 1, 57 Abs. 1 BRAO
Unzulässige Zwangsgeldandrohung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.11.2007 - XII ZB 225/05
Anforderungen an die Erteilung einer Auskunft
Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 15.07.2011 - 1 AGH 26/11
Da es sich bei einer Auskunftserteilung um eine Wissenserklärung handelt (BGH NJW 2008, 917 Tz 17), muss ein ordnungsgemäßes Verlangen der Kammer nach § 56 BRAO aufzeigen, welches Wissen der Rechtsanwalt ihr offenbaren soll.
- AGH Baden-Württemberg, 01.07.2016 - AGH 21/15
Anordnung zur Vorlage von Handakten als Verwaltungsakt i.R.d. Erteilung eines …
Was eine "Handakte" im Sinne von § 56 Abs. 1 Satz 1 BRAO ist, wird weder von der BRAO noch von der BORA definiert (AGH NRW, BeckRS 2011, 27136). - AGH Nordrhein-Westfalen, 07.06.2019 - 2 AGH 5/19 Dem steht auch nicht die Entscheidung des 1. Senats des Anwaltsgerichtshofs vom 15.07.2011 (1 AGH 26/11) entgegen.