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   AGH Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - 1 AGH 64/17   

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https://dejure.org/2018,6988
AGH Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - 1 AGH 64/17 (https://dejure.org/2018,6988)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.02.2018 - 1 AGH 64/17 (https://dejure.org/2018,6988)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Februar 2018 - 1 AGH 64/17 (https://dejure.org/2018,6988)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Europäischer Rechtsanwalt, Kanzleiaufgabe, Mängel in der Kanzleigestaltung, Widerruf der Aufnahme in die Rechtsanwaltskammer

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Widerruf der Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in eine Rechtsanwaltskammer aufgrund von Mängel hinsichtlich der Kanzleigestaltung und Kanzleiorganisation

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Aufnahme eines europäischen Rechtsanwalts in eine Rechtsanwaltskammer aufgrund von Mängel hinsichtlich der Kanzleigestaltung und Kanzleiorganisation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerruf von Aufnahme in Kammer wegen Verletzung der Kanzleipflicht nur in Extremfall rechtmäßig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 12.02.1986 - 1 BvR 1770/83

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 16.02.2018 - 1 AGH 64/17
    Hierzu muss der Rechtsanwalt ein Praxisschild anbringen (vgl. BVerfG NJW 1986, 1801 Tz.17 ff; Weyland in Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl., § 27 BRAO Rn.7).
  • VGH Bayern, 30.11.2020 - 11 CS 20.2273

    Anforderungen an den Gegenbeweis bei Bestreiten des Zugangs trotz

    Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass ein Rechtsanwalt grundsätzlich einen Briefkasten mit Praxishinweis für Zustellungen, Mitteilungen und sonstige Nachrichten vorhalten muss, um die organisatorischen Mindestanforderungen einer Kanzlei gemäß § 27 Abs. 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) und § 5 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) zu erfüllen (vgl. Anwaltsgerichtshof Hamm, U.v. 16.2.2018 - 1 AGH 64/17 - juris Rn. 8 m.w.N.; Anwaltsgerichtshof Berlin, U.v. 2.9.2013 - I AGH 5/13 - juris Rn. 18).
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