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   AGH Nordrhein-Westfalen, 16.12.2016 - 1 AGH 57/16   

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https://dejure.org/2016,51749
AGH Nordrhein-Westfalen, 16.12.2016 - 1 AGH 57/16 (https://dejure.org/2016,51749)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.12.2016 - 1 AGH 57/16 (https://dejure.org/2016,51749)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Dezember 2016 - 1 AGH 57/16 (https://dejure.org/2016,51749)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Assistentin der Geschäftsleitung, Syndikusrechtsanwältin

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulassung eines als Assistent der Geschäftsleitung bei einer privaten Firma angestellten Volljuristen als Syndikusrechtsanwalt

  • Anwaltsblatt

    § 46 BRAO, § 46a BRAO
    Als Syndikusrechtsanwältin zugelassen: Assistentin der Geschäftsleitung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Syndikusrechtsanwaltszulassung einer Volljuristin als Assistentin der Geschäftsleitung

Papierfundstellen

  • AnwBl Online 2017, 231
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 28.04.2009 - 1 WB 29.08

    Dienstliche Beurteilung; Stellungnahme des nächsthöheren Vorgesetzten; Anhörung;

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 16.12.2016 - 1 AGH 57/16
    Die Vorschrift ist nicht anwendbar auf Regelungen, die nach ihrem Sinn und Zweck bestimmten Beteiligten in ihrem Interesse oder im Interesse einer besonderen Befriedungs- und Konsensfunktion eine vom Ausgang des Verfahrens unabhängige, selbständig durchsetzbare Verfahrensposition einräumen (BVerwG, Beschluss vom 28. April 2009 - 1 WB 29/08 -, Rn. 31, juris).
  • AGH Niedersachsen, 19.06.2017 - AGH 14/16

    Zulassung eines angestellten Volljuristen als Syndikusrechtsanwalt

    Vielmehr müssen tatsächliche Anhaltspunkte dargelegt und ggf. bewiesen werden, dass diese Regelungen im Arbeitsalltag Bestand haben und von den Arbeitsvertragsparteien gelebt werden (vgl. AGH Hamm, Urteil v. 7. Oktober 2016 - 1 AGH 22/16, nach juris [Rn. 35]; AGH Hamm, Urteil v. 16. Dezember 2016 - 1 AGH 57/16, nach juris [Rn. 35]).
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