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   AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 1 AGH 37/22   

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AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 1 AGH 37/22 (https://dejure.org/2023,13565)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.03.2023 - 1 AGH 37/22 (https://dejure.org/2023,13565)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. März 2023 - 1 AGH 37/22 (https://dejure.org/2023,13565)
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  • BGH, 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls:

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 1 AGH 37/22
    Die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten ( BGH AnwZ (Brfg) 29/21 Rn 4; BGH AnwZ (Brfg) 35/21 Rn 5 ).

    Die Annahme ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr. BGH AnwZ (Brfg) 29/21 Rn 44 ).

  • BGH, 24.10.2022 - AnwZ (Brfg) 20/22

    Abstellen auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 1 AGH 37/22
    Zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung müsste der Kläger ein auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids bezogenes vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und seiner Verbindlichkeiten vorzulegen und konkret darzulegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet waren (vgl. BGH, Beschluss vom 20.12.2022, AnwZ (Brfg) 22/22 Rn 7/15; BGH, Beschluss vom 24.10.2022, AnwZ (Brfg) 20/22 Rn 8 jew. m.w.N.).

    Selbstauferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind dagegen grundsätzlich nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen ( BGH AnwZ (Brfg) 20/22 Rn 13; BGH AnwZ (Brfg) 35/21 Rn 9 ).

  • BGH, 22.11.2021 - AnwZ (Brfg) 35/21

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 1 AGH 37/22
    Die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten ( BGH AnwZ (Brfg) 29/21 Rn 4; BGH AnwZ (Brfg) 35/21 Rn 5 ).

    Selbstauferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind dagegen grundsätzlich nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen ( BGH AnwZ (Brfg) 20/22 Rn 13; BGH AnwZ (Brfg) 35/21 Rn 9 ).

  • BGH, 30.12.2021 - AnwZ (Brfg) 27/21

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 1 AGH 37/22
    Denn es ist ihm unbenommen, nach Wegfall des Vermögensverfalls seine Wiederzulassung zu beantragen und sodann wieder als (Einzel-)Anwalt tätig zu werden ( BGH AnwZ (Brfg) 27/21 Rn 16 m.w.N.).
  • BGH, 12.12.2018 - AnwZ (Brfg) 65/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 1 AGH 37/22
    Gibt es Beweisanzeichen wie offene Forderungen, Titel und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, welche den Schluss auf den Eintritt des Vermögensverfalls zulassen, kann der betroffene Rechtsanwalt diesen Schluss nur dadurch entkräften, dass er umfassend darlegt, welche Forderungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheides gegen ihn bestanden und wie er sie - bezogen auf diesen Zeitpunkt - zurückführen oder anderweitig regulieren wollte ( BGH AnwZ (Brfg) 29/20 Rn 8 ; BGH AnwZ (Brfg) 65/18 Rn 4 m.w.N.).
  • BGH, 20.12.2022 - AnwZ (Brfg) 22/22

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Gefährdung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 1 AGH 37/22
    Zur Widerlegung der gesetzlichen Vermutung müsste der Kläger ein auf den maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheids bezogenes vollständiges und detailliertes Verzeichnis seiner Gläubiger und seiner Verbindlichkeiten vorzulegen und konkret darzulegen, dass seine Vermögens- und Einkommensverhältnisse nachhaltig geordnet waren (vgl. BGH, Beschluss vom 20.12.2022, AnwZ (Brfg) 22/22 Rn 7/15; BGH, Beschluss vom 24.10.2022, AnwZ (Brfg) 20/22 Rn 8 jew. m.w.N.).
  • BGH, 10.10.2022 - AnwZ (Brfg) 19/22

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall; Gefährdung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 1 AGH 37/22
    Dies allein reicht jedoch nicht zur Widerlegung der gesetzlich indizierten Gefährdung aus (vgl. BGH AnwZ (Brfg) 19/22 Rn 11 ).
  • BGH, 10.11.2020 - AnwZ (Brfg) 29/20

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 1 AGH 37/22
    Gibt es Beweisanzeichen wie offene Forderungen, Titel und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, welche den Schluss auf den Eintritt des Vermögensverfalls zulassen, kann der betroffene Rechtsanwalt diesen Schluss nur dadurch entkräften, dass er umfassend darlegt, welche Forderungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheides gegen ihn bestanden und wie er sie - bezogen auf diesen Zeitpunkt - zurückführen oder anderweitig regulieren wollte ( BGH AnwZ (Brfg) 29/20 Rn 8 ; BGH AnwZ (Brfg) 65/18 Rn 4 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2021 - AnwZ (Brfg) 14/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 1 AGH 37/22
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens abzustellen, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder - wenn das nach neuem Recht grundsätzlich vorgeschriebene Vorverfahren entbehrlich ist - auf den Ausspruch der Widerrufsverfügung ( BGH AnwZ (Brfg) 14/21, BeckRS 2021, 35096 ).
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