Rechtsprechung
   AGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2008 - 1 AGH 33/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,55485
AGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2008 - 1 AGH 33/08 (https://dejure.org/2008,55485)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.11.2008 - 1 AGH 33/08 (https://dejure.org/2008,55485)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. November 2008 - 1 AGH 33/08 (https://dejure.org/2008,55485)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,55485) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2008 - 1 AGH 33/08
    Ein nachträglicher Wegfall des Widerrufsgrundes durch zweifelsfreie Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des Antragsteller nach Erlass der Widerrufsverfügung wäre im gerichtlichen Verfahren zwar noch zu berücksichtigen (BGZ 75, 356; BGHZ 84, 149).
  • BGH, 24.09.2001 - AnwZ (B) 34/01

    Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs im Rahmen des

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2008 - 1 AGH 33/08
    Die sofortige Vollziehung des Widerrufs gemäß § 16 Abs. 6, S. 2 BRAO darf nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (NJW-RR 2002, 1718) angeordnet werden, wenn sie im überwiegenden öffentlichen Interesse zu einer schon vor Bestandskraft des Widerrufs notwendigen Abwehr konkreter Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter geboten ist.
  • BGH, 06.07.2009 - AnwZ (B) 25/09

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Sofortige

    AGH Hamm, Entscheidung vom 21.11.2008 - 1 AGH 33/08 -.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 10.03.2017 - 1 AGH 71/16
    Der Bundes-gerichtshof hat (immer wieder) betont, dass eine die sofortige Vollziehung rechtfertigende konkrete Gefahr (schon) vorliegt, wenn Fremdgeld der Mandanten vor dem Hintergrund eines fortschreitenden Vermögensverfalls konkret gefährdet ist, wobei Indiz hierfür die Einleitung von Ermittlungen oder die Verurteilung wegen Veruntreuung von Mandantengeldern sei (BGH BRAK Mitt 2002, 36; so auch BGH, Beschluss vom 06.07.2009, AnwZ (b) 25/09 und vor-gehend Senat, Urteil vom 21.11.2008, 1 AGH 33/08).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht