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   AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 15/23   

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https://dejure.org/2023,25648
AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 15/23 (https://dejure.org/2023,25648)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.08.2023 - 1 AGH 15/23 (https://dejure.org/2023,25648)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. August 2023 - 1 AGH 15/23 (https://dejure.org/2023,25648)
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  • BGH, 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls:

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 15/23
    Die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten ( BGH AnwZ (Brfg) 29/21 Rn 4; BGH AnwZ (Brfg) 35/21 Rn 5 ).

    Die Annahme ist regelmäßig schon im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Fremdgeldern und den darauf möglichen Zugriff von Gläubigern gerechtfertigt (st. Rspr. BGH AnwZ (Brfg) 29/21 Rn 44 ).

  • BGH, 22.11.2021 - AnwZ (Brfg) 35/21

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 15/23
    Die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten ( BGH AnwZ (Brfg) 29/21 Rn 4; BGH AnwZ (Brfg) 35/21 Rn 5 ).

    Selbstauferlegte Beschränkungen des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts sind dagegen grundsätzlich nicht geeignet, eine Gefährdung der Rechtsuchenden auszuschließen ( BGH AnwZ (Brfg) 35/21 Rn 9 ).

  • BGH, 12.12.2018 - AnwZ (Brfg) 65/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 15/23
    Gibt es Beweisanzeichen wie offene Forderungen, Titel und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, welche den Schluss auf den Eintritt des Vermögensverfalls zulassen, kann der betroffene Rechtsanwalt diesen Schluss nur dadurch entkräften, dass er umfassend darlegt, welche Forderungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheides gegen ihn bestanden und wie er sie - bezogen auf diesen Zeitpunkt - zurückführen oder anderweitig regulieren wollte ( BGH AnwZ (Brfg) 29/20 Rn 8 ; BGH AnwZ (Brfg) 65/18 Rn 4 m.w.N.).
  • BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 8/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 15/23
    Im Übrigen genügt der bloße Hinweis auf die zwischenzeitliche Tilgung der Forderungen nicht aus (vgl. AGH Stuttgart AGH 22/2015 II juris-Rn 54; BGH AnwZ (B) 8/07 juris-Rn 9 ), insbesondere wenn gleichzeitig neue Verbindlichkeiten bekannt werden, die darauf hindeuten, dass der Rechtsanwalt alte Verbindlichkeiten nur tilgen kann, indem er neue auflaufen lässt ( Weyland-Vossebürger, BRAO, 10. Aufl. 2020, § 14 Rn 60 ).
  • BGH, 10.11.2020 - AnwZ (Brfg) 29/20

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 15/23
    Gibt es Beweisanzeichen wie offene Forderungen, Titel und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, welche den Schluss auf den Eintritt des Vermögensverfalls zulassen, kann der betroffene Rechtsanwalt diesen Schluss nur dadurch entkräften, dass er umfassend darlegt, welche Forderungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheides gegen ihn bestanden und wie er sie - bezogen auf diesen Zeitpunkt - zurückführen oder anderweitig regulieren wollte ( BGH AnwZ (Brfg) 29/20 Rn 8 ; BGH AnwZ (Brfg) 65/18 Rn 4 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2021 - AnwZ (Brfg) 14/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 15/23
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens abzustellen, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder - wenn das nach neuem Recht grundsätzlich vorgeschriebene Vorverfahren entbehrlich ist - auf den Ausspruch der Widerrufsverfügung ( BGH AnwZ (Brfg) 14/21, BeckRS 2021, 35096 ).
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