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   AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 4/23   

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AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 4/23 (https://dejure.org/2023,29105)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25.08.2023 - 1 AGH 4/23 (https://dejure.org/2023,29105)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 25. August 2023 - 1 AGH 4/23 (https://dejure.org/2023,29105)
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  • BGH, 12.12.2018 - AnwZ (Brfg) 65/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 4/23
    Gibt es Beweisanzeichen wie offene Forderungen, Titel und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, welche den Schluss auf den Eintritt des Vermögensverfalls zulassen, kann der betroffene Rechtsanwalt diesen Schluss nur dadurch entkräften, dass er umfassend darlegt, welche Forderungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheides gegen ihn bestanden und wie er sie - bezogen auf diesen Zeitpunkt - zurückführen oder anderweitig regulieren wollte (BGH AnwZ (Brfg) 29/20 Rn 8; BGH AnwZ (Brfg) 65/18 Rn 4 m.w.N.).
  • BGH, 03.11.2021 - AnwZ (Brfg) 29/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls:

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 4/23
    Die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (BGH AnwZ (Brfg) 29/21 Rn 4; BGH AnwZ (Brfg) 35/21 Rn 5).
  • BGH, 10.11.2020 - AnwZ (Brfg) 29/20

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 4/23
    Gibt es Beweisanzeichen wie offene Forderungen, Titel und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, welche den Schluss auf den Eintritt des Vermögensverfalls zulassen, kann der betroffene Rechtsanwalt diesen Schluss nur dadurch entkräften, dass er umfassend darlegt, welche Forderungen im maßgeblichen Zeitpunkt des Widerrufsbescheides gegen ihn bestanden und wie er sie - bezogen auf diesen Zeitpunkt - zurückführen oder anderweitig regulieren wollte (BGH AnwZ (Brfg) 29/20 Rn 8; BGH AnwZ (Brfg) 65/18 Rn 4 m.w.N.).
  • BGH, 22.09.2021 - AnwZ (Brfg) 14/21

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 4/23
    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft ist allein auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens abzustellen, also auf den Erlass des Widerspruchsbescheids oder - wenn das nach neuem Recht grundsätzlich vorgeschriebene Vorverfahren entbehrlich ist - auf den Ausspruch der Widerrufsverfügung (BGH AnwZ (Brfg) 14/21 BeckRS 2021, 35096).
  • BGH, 22.11.2021 - AnwZ (Brfg) 35/21

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 25.08.2023 - 1 AGH 4/23
    Die Beurteilung danach eingetretener Entwicklungen ist einem Wiederzulassungsverfahren vorbehalten (BGH AnwZ (Brfg) 29/21 Rn 4; BGH AnwZ (Brfg) 35/21 Rn 5).
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