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   AGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2019 - 1 AGH 73/17   

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https://dejure.org/2019,28622
AGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2019 - 1 AGH 73/17 (https://dejure.org/2019,28622)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.08.2019 - 1 AGH 73/17 (https://dejure.org/2019,28622)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. August 2019 - 1 AGH 73/17 (https://dejure.org/2019,28622)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 08.12.2010 - AnwZ (B) 119/09

    Rechtsanwaltszulassung: Widerruf wegen Vermögensverfalls und Wirksamkeit eines

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2019 - 1 AGH 73/17
    a) Vermögensverfall liegt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vor, wenn der Anwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann und er außerstande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (ständige Rechtsprechung; vgl. nur BGH BRAK-Mitt. 1991, 102; BRAK-Mitt. 1995, 126; NJW-RR 2011, 483).

    b) Gemäß § 14 Abs. 2 Nr. 7 BRAO ist mit einem Vermögensverfall eines Rechtsanwalts grundsätzlich eine Gefährdung der Interessen der Rechtssuchenden verbunden (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BGH NJW-RR 2011, 483; Senat, Urteil vom 13.09.2013, 1 AGH 24/13).

  • BGH, 05.09.2016 - AnwZ (Brfg) 39/15

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2019 - 1 AGH 73/17
    Es entspricht höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass Titel und Zwangsvollstreckungsverfahren im Verfahren über den Widerruf zur Zulassung der Rechtsanwaltschaft Tatbestandswirkung zukommen, so dass im Verwaltungsverfahren und im anwaltsgerichtlichen Verfahren deren Richtigkeit nicht geprüft wird (BGH, Beschluss vom 20.10.2014 - AnwZ (Brfg) 32/13; Beschluss vom 19.05.2015 - AnwZ (Brfg) 8/15, juris Rn 5; BGH, Beschluss vom 22.03.2016 - AnwZ (Brfg) 18/14, juris Rn 7; Beschluss vom 05.09.2016 - AnwZ (Brfg) 39/15; Beschluss vom 10.04.2019 - AnwZ (Brfg) 68/18).

    Im Widerrufsverfahren ist von der inhaltlichen und verfahrensrechtlichen Richtigkeit von Vollstreckungsmaßnahmen auszugehen; Fehler sind in den jeweils vorgesehenen Verfahren geltend zu machen, nicht im Widerrufsverfahren (BGH, Beschluss vom 05.09.2016 - AnwZ (Brfg) 39/15, juris Rn 6).

  • BGH, 17.10.2005 - AnwZ (B) 73/04

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2019 - 1 AGH 73/17
    Die erklärte Absicht des in Vermögensverfall geratenen Rechtsanwalts, keine Fremdgelder entgegenzunehmen, beseitigt die Gefährdung nicht, ebenso wenig der Abschluss eines Treuhandvertrages mit einer Bürogemeinschaft (BGH NJW-RR 2006, 859).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2019 - 1 AGH 73/17
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der Zeitpunkt des Erlasses der Widerrufsverfügung (BGH NJW 2011, 3234), auf anschließend eingetretene Entwicklungen kann nur in einem Widerzulassungsverfahren reagiert werden (BGHZ 190, 187 Rn 9).
  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2019 - 1 AGH 73/17
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Vereinbarungen des im Vermögensverfall befindlichen Anwalts mit einer Anwaltssozietät, die den pfändbaren Teil des Einkommens des Rechtsanwalts zur Schuldentilgung bezwecken, die Gefährdung ausschließen (BGH NJW 2005, 511, weitere Nachweise bei Feuerich/Vossebürger, BRAO, 9. Auflage, § 14 BRAO Rn 61).
  • BFH, 07.09.2017 - X B 52/17

    Nichtzulassungsbeschwerde - Überraschungsentscheidung - Erlass

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2019 - 1 AGH 73/17
    Dieser Grundsatz ist eine "Ausformung der übergeordneten Voraussetzung, dass sich der Erlass auf die wirtschaftliche Situation des Steuerpflichtigen konkret auswirken kann" (BFH, Beschluss vom 07.09.2017, X B 52/17).
  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 13/05

    Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden; Einstellung des in Vermögensverfall

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2019 - 1 AGH 73/17
    Grundsätzlich muss sichergestellt sein, dass der Anwalt keine Mandantengelder persönlich in bar vereinnahmt oder auf ein eigenes Konto überweisen lässt bzw. überweisen lassen kann (BGH AnwBl 2008, 66), die Einhaltung von Schutzmechanismen zugunsten der Rechtssuchenden muss zuverlässig sichergestellt sein (BGH Anwaltsblatt 2006, 280).
  • BGH, 06.02.2012 - AnwZ (Brfg) 42/11

    Widerruf der Anwaltszulassung: Verfassungsmäßigkeit der öffentlichen Verhandlung

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2019 - 1 AGH 73/17
    Es fehlt an einer umfassenden und konkreten Darlegung, ob und wie der Kläger die gegen ihn gerichteten Forderungen hätte tilgen können (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 06.02.2012 - AnwZ (Brfg) 42/11, juris Rn 20).
  • BGH, 05.12.2005 - AnwZ (B) 14/05

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2019 - 1 AGH 73/17
    Es ist auf die parallele Situation bei der Einbindung in eine Sozietät zu verweisen: Bei einer Beschäftigung als freier Mitarbeiter in einer Einzelkanzlei mit gleichzeitiger Nennung auf dem Briefpapier hat der Bundesgerichtshof die Gefährdung bejaht (BGH AnwBl 2006, 281).
  • BGH, 17.09.2007 - AnwZ (B) 75/06

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.08.2019 - 1 AGH 73/17
    Grundsätzlich muss sichergestellt sein, dass der Anwalt keine Mandantengelder persönlich in bar vereinnahmt oder auf ein eigenes Konto überweisen lässt bzw. überweisen lassen kann (BGH AnwBl 2008, 66), die Einhaltung von Schutzmechanismen zugunsten der Rechtssuchenden muss zuverlässig sichergestellt sein (BGH Anwaltsblatt 2006, 280).
  • BGH, 20.10.2014 - AnwZ (Brfg) 32/13

    Widerruf einer Rechtsanwaltszulassung wegen Vermögensverfall nach seiner

  • BGH, 20.11.2017 - AnwZ (Brfg) 42/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Verweis

  • BGH, 22.03.2016 - AnwZ (Brfg) 18/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls nach

  • BGH, 10.04.2019 - AnwZ (Brfg) 68/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BGH, 19.05.2015 - AnwZ (Brfg) 8/15

    Widerlegung der für den Eintritt des Vermögensverfalls bei einem Rechtsanwalt

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 13.09.2013 - 1 AGH 24/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • FG Hessen, 24.01.1992 - 4 K 4341/86
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