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   AGH Nordrhein-Westfalen, 30.09.2016 - 1 AGH 11/16   

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https://dejure.org/2016,43974
AGH Nordrhein-Westfalen, 30.09.2016 - 1 AGH 11/16 (https://dejure.org/2016,43974)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.09.2016 - 1 AGH 11/16 (https://dejure.org/2016,43974)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. September 2016 - 1 AGH 11/16 (https://dejure.org/2016,43974)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Belehrender Hinweis, Rechtsanwaltskammer, laufendes Verwaltungsverfahren, Feststellungsklage, Feststellungsinteresse, Zulässigkeit, Verpflichtung zur Antragsbescheidung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Mitglieds der Rechtsanwaltskammer auf Erteilung eines belehrenden Hinweises zur Klärung von Fragen der anwaltlichen Berufspflichten gegenüber der Kammer

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Mitglieds der Rechtsanwaltskammer auf Erteilung eines belehrenden Hinweises zur Klärung von Fragen der anwaltlichen Berufspflichten gegenüber der Kammer

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erteilung eines belehrenden Hinweises zur Klärung von Fragen der anwaltlichen Berufspflichten

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 03.11.2014 - AnwZ (Brfg) 72/13

    Anwaltgerichtliches Verfahren: Pflicht des Rechtsanwalts zur Herausgabe

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.09.2016 - 1 AGH 11/16
    Belehrende Hinweise bzw. missbilligende Belehrungen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 67/13 Rn. 7 = NJW 2015, 45 = BRAK-Mitt. 2015, 45; BGH Urteil vom 03.11.2014 - AnwZ (Brfg) 72/13 Rn. 7 = NJW-RR 2015, 186 = BRAK-Mitt. 2015, 39, zuletzt etwa BGH Beschluss vom 18.07.2016 AnwZ (Brfg) 22/15 Rn. 10) namentlich dann, wenn sie ein Handlungsgebot oder Handlungsverbot aussprechen, als in die Rechtsstellung des Rechtsanwalts eingreifende Verwaltungsakte anzusehen, die mit der Anfechtungsklage angefochten werden können.
  • BGH, 12.07.2012 - AnwZ (Brfg) 37/11

    Anwaltliches Berufsrecht: Irreführende Verwendung der Bezeichnung "Sozietät" bei

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.09.2016 - 1 AGH 11/16
    Es ist zu Recht anerkannt, dass für die Kammervorstände auch die Möglichkeit besteht, bei berufsrechtswidrigem Verhalten zwischen einfacher Belehrung und Rüge einen sogenannten belehrenden Hinweis bzw. eine missbilligende Belehrung zu erteilen (vgl. BGH Beschluss vom 21.01.2014 AnwZ (Brfg) 67/12; BGH NJW 2012, 3102 Rn. 12; BGH Beschluss vom 24.10.2012 AnwZ (Brfg) 14/12 Rn. 4; Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl., § 73 Rn. 28 ff).
  • BGH, 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 67/13

    Anwaltliches Berufsrecht: Belehrende Hinweise der Rechtsanwaltskammer über die

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.09.2016 - 1 AGH 11/16
    Belehrende Hinweise bzw. missbilligende Belehrungen sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27.10.2014 - AnwZ (Brfg) 67/13 Rn. 7 = NJW 2015, 45 = BRAK-Mitt. 2015, 45; BGH Urteil vom 03.11.2014 - AnwZ (Brfg) 72/13 Rn. 7 = NJW-RR 2015, 186 = BRAK-Mitt. 2015, 39, zuletzt etwa BGH Beschluss vom 18.07.2016 AnwZ (Brfg) 22/15 Rn. 10) namentlich dann, wenn sie ein Handlungsgebot oder Handlungsverbot aussprechen, als in die Rechtsstellung des Rechtsanwalts eingreifende Verwaltungsakte anzusehen, die mit der Anfechtungsklage angefochten werden können.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 30.09.2016 - 1 AGH 49/15

    Rechtsanwalt, Bezeichnung Büro , irreführende Werbung

    festzustellen, dass die Angabe "Mitglied der Dr. H oder alternativ "Mitgliedsunternehmen der Dr. H im Außenauftritt seiner Rechtsanwaltskanzlei (z.B. Homepage, Briefpapier) nicht mit anwaltlichem Berufsrecht unvereinbar und die Verwendung dieser Bezeichnungen von ihm zukünftig nicht zu unterlassen sei, 2. hilfsweise, die Beklagte zu verpflichten, ihn darüber zu bescheiden, ob die Angabe "Mitglied der Dr. H oder alternativ "Mitgliedsunternehmen der Dr. H im Außenauftritt seiner Rechtsanwaltskanzlei (z.B. Homepage, Briefpapier) nicht mit anwaltlichem Berufsrecht unvereinbar und die Verwendung dieser Bezeichnungen von ihm zukünftig nicht zu unterlassen sei, hat der Senat mit Beschluss vom 23.02.2016 das Verfahren zur gesonderten Entscheidung in dem Verfahren 1 AGH 11/16 abgetrennt.
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 18.11.2022 - 1 AGH 33/21
    Insofern ist der Sachverhalt mit dem des Urteils des Senats vom 30.09.2016 - 1 AGH 11/16 -, juris Rdnr. 25, zu vergleichen.
  • BGH, 19.07.2017 - AnwZ (Brfg) 4/17

    Vereinbarkeit des Außenauftritts eines Rechtsanwalts mit Berufsrecht

    AGH Hamm, Entscheidung vom 30.09.2016 - 1 AGH 11/16 -.
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