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   AGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 1 AGH 24/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,40044
AGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 1 AGH 24/15 (https://dejure.org/2015,40044)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30.10.2015 - 1 AGH 24/15 (https://dejure.org/2015,40044)
AGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 30. Oktober 2015 - 1 AGH 24/15 (https://dejure.org/2015,40044)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rechtsanwaltskammer, Rechtsanwalt, Personalakte, Akteneinsicht, Ausübung, Anspruch

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung des Zeitpunkts der Zugehörigkeit eines Vorgangs zu der bei der Rechtsanwaltskammer geführten Personalakte eines Rechtsanwalts; Anspruch eines Rechtsanwalts auf Akteneinsicht; Bedingungen der Gewährung der Einsichtnahme in seine Personalakte

  • Anwaltsblatt

    § 58 BRAO
    Anwalt kann jederzeit und wiederholt Einsicht in die Personalakte nehmen

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Zur Reichweite des Einsichtsrechts in die eigene Personalakte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Einsicht in die vollständigen Personalakten

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 58 BRAO
    Anwalt kann jederzeit und wiederholt Einsicht in die Personalakte nehmen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Einsicht in die vollständigen Personalakten

Besprechungen u.ä. (2)

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Anspruch auf Akteneinsicht erlischt nicht durch Erfüllung

  • Anwaltsblatt (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    § 58 BRAO
    Anwalt kann jederzeit und wiederholt Einsicht in die Personalakte nehmen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2016, 364
  • AnwBl 2016, 266
  • AnwBl Online 2016, 149
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.11.2013 - AnwZ (Brfg) 39/12

    Einsichtsrecht des Rechtsanwalts in seine Personalakten: Begriff der Personalakte

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 1 AGH 24/15
    Hieraus folgt, dass für die Frage, ob ein Vorgang zu den Personalakten gehört, es nicht darauf ankommt, wo und wie er geführt oder aufbewahrt wird (formelles Prinzip), sondern allein darauf, ob er den Rechtsanwalt in einem inneren Zusammenhang mit seinem Status als Rechtsanwalt betrifft (materielles Prinzip) (BGH BRAK-Mitt- 2014, 80 = NJW-RR 2014, 883 Rn. 5 sowie Feuerich/Weyland/ Schwärzer, 9. Aufl., § 58 BRAO Rn. 6; Henssler/Prütting/Hartung, 4. Aufl., § 58 BRAO Rn. 2; Gaier/Wolf/Göcken/Zuck, 2. Aufl., § 58 BRAO Rn. 5; Hartung/ Scharmer, 5. Aufl. § 58 BRAO Rn. 12).

    Jeder Vorgang, der den Rechtsanwalt in einem unmittelbaren inneren Zusammenhang mit seinem Status als Rechtsanwalt betrifft, ist Bestandteil der Personalakte (vgl. BGH BRAK-Mitt- 2014, 80 = NJW-RR 2014, 883; dort fordert der BGH in Rn. 11 einen "unmittelbaren inneren Zusammenhang", während er in Rn. 5 einen "inneren Zusammenhang" ausreichen lässt).

  • AGH Nordrhein-Westfalen, 08.06.2015 - 1 AGH 12/15

    Gewährung der Akteneinsicht eines Rechtsanwalts in seine Personalakte

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 1 AGH 24/15
    Mit Beschluss vom 08.06.2015 hat der Senat in dem Verfahren 1 AGH 12/15 den Antrag des Klägers auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zurückgewiesen.

    Der Kläger hat mit seiner Klageschrift im hier anhängigen Verfahren auf seinen Vortrag in dem Verfahren 1 AGH 12/15 Bezug genommen, dessen Akten der Senat in diesem Verfahren als Beiakte geführt hat.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.11.2011 - 6 S 2904/11

    Vorabentscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit im

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 1 AGH 24/15
    Die Nebenentscheidungen beruhen hinsichtlich der Kostenentscheidung auf den §§ 112 c, 194 Abs. 1 BRAO, 52 GKG, hinsichtlich der Streitwertfestsetzung auf den §§ 112 c BRAO, 154 Abs. 1 VwGO und hinsichtlich der Entscheidung zur Vollstreckbarkeit auf den §§ 112 c BRAO 154 Abs. 1, 167 Abs. 2 VwGO, §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO, wobei der Senat berücksichtigt hat, dass § 167 Abs. 2 VwGO auch die Klage auf Vornahme eines schlicht-hoheitlichen Verwaltungshandelns umfasst (VGH Mannheim NVwZ-RR 2012, 165; OVG Lüneburg NVwZ 2000, 578).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2000 - 11 L 87/00

    Abänderung; Berufungsverfahren; Rechtsmittelverfahren; schlicht-hoheitliches

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 1 AGH 24/15
    Die Nebenentscheidungen beruhen hinsichtlich der Kostenentscheidung auf den §§ 112 c, 194 Abs. 1 BRAO, 52 GKG, hinsichtlich der Streitwertfestsetzung auf den §§ 112 c BRAO, 154 Abs. 1 VwGO und hinsichtlich der Entscheidung zur Vollstreckbarkeit auf den §§ 112 c BRAO 154 Abs. 1, 167 Abs. 2 VwGO, §§ 708 Nr. 11, 711 ZPO, wobei der Senat berücksichtigt hat, dass § 167 Abs. 2 VwGO auch die Klage auf Vornahme eines schlicht-hoheitlichen Verwaltungshandelns umfasst (VGH Mannheim NVwZ-RR 2012, 165; OVG Lüneburg NVwZ 2000, 578).
  • AGH Hamburg, 23.04.2012 - I ZU 11/11

    Berufsrechte und -pflichten: Kein Recht auf Einsichtnahme in Akten zu

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 1 AGH 24/15
    Vielmehr ist das Begehren des Klägers auf die tatsächliche Gewährung von Akteneinsicht, also einen Realakt, gerichtet; deshalb ist die allgemeine Leistungsklage die richtige Klageart (so auch AGH Hamburg BeckRS 2012, 21767; ebenso Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis, 8. Aufl., § 12 Rn. 59 zu § 110 BBG unter Hinweis darauf, dass die Weigerung einer Pflicht zu genügen, keine Regelung im Rechtssinne darstellt, selbst wenn sie irrig in die Form eines Verwaltungsaktes gekleidet werden sollte).
  • AGH Niedersachsen, 11.06.2012 - AGH 24/11

    Berufsrechte und -pflichten: Reichweite des Akteneinsichtsrechts

    Auszug aus AGH Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - 1 AGH 24/15
    Zwar besteht für den Rechtsanwalt auch auf der Geschäftsstelle der Rechtsanwaltskammer kein unbeschränktes Einsichtsrecht; der Rechtsanwalt muss vielmehr auf die Organisationsbelange der Rechtsanwaltskammer Rücksicht nehmen (NdsAGH BRAK-Mitt. 2012, 230 = NJW-RR 2013, 116; Hartung a.a.O. Rn. 7).
  • AGH Brandenburg, 17.04.2023 - 1 AGH 3/21

    Anspruch auf Auskunft über den Verfahrensstand in einem berufsrechtlichen

    Dazu gehören gleichermaßen Akten über Aufsichtsmaßnahmen des Kammervorstandes sowie Beihefte zu Personalakten betreffend disziplinarrechtliche, anwaltsgerichtliche und aufsichtsrechtliche Maßnahmen (Disziplinarhefte) und gerichtliche Verfahren aus dem Berufsverhältnis (vgl. nur Anwaltsgerichtshof Hamm 1. Senat, Urteil vom 30.10.2015, 1 AGH 24/15, Rn 27, - juris und BGH aaO).
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