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   AnwG München, 22.01.1999 - 3 AG 51/97   

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https://dejure.org/1999,22637
AnwG München, 22.01.1999 - 3 AG 51/97 (https://dejure.org/1999,22637)
AnwG München, Entscheidung vom 22.01.1999 - 3 AG 51/97 (https://dejure.org/1999,22637)
AnwG München, Entscheidung vom 22. Januar 1999 - 3 AG 51/97 (https://dejure.org/1999,22637)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • AnwBl 1999, 171
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • EGMR, 23.05.1991 - 11662/85

    Oberschlick ./. Österreich

    Auszug aus AnwG München, 22.01.1999 - 3 AG 51/97
    Zwar war nach den vom BGH (NJW 94, 2284; BGH GRUR 95, 422) u. v. BVfG (NJW 92, 613, 614) entwickelten Grundsätzen gezielte Werbung durch unaufgefordertes, direktes Herantreten an potentielle Mandanten mit dem aus § 43 BRAO entwickelten Berufsbild des Rechtsanwalt nicht vereinbar und daher wettbewerbswidrig.
  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 67/92

    Strafverteidigungen - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus AnwG München, 22.01.1999 - 3 AG 51/97
    Zwar war nach den vom BGH (NJW 94, 2284; BGH GRUR 95, 422) u. v. BVfG (NJW 92, 613, 614) entwickelten Grundsätzen gezielte Werbung durch unaufgefordertes, direktes Herantreten an potentielle Mandanten mit dem aus § 43 BRAO entwickelten Berufsbild des Rechtsanwalt nicht vereinbar und daher wettbewerbswidrig.
  • BGH, 07.10.1991 - AnwZ (B) 25/91

    Selbstbezeichnung eines Rechtsanwalts als Strafverteidiger

    Auszug aus AnwG München, 22.01.1999 - 3 AG 51/97
    Nach der Verkehrsanschauung sind diese Maßnahmen darauf angelegt, andere dafür zu gewinnen, die Leistung desjenigen, für den geworben wird, in Anspruch zu nehmen (BGH NJW 92, 45).
  • BGH, 16.06.1994 - I ZR 66/92

    Kanzleieröffnungsanzeige - Berufswidrige Werbung

    Auszug aus AnwG München, 22.01.1999 - 3 AG 51/97
    Zwar war nach den vom BGH (NJW 94, 2284; BGH GRUR 95, 422) u. v. BVfG (NJW 92, 613, 614) entwickelten Grundsätzen gezielte Werbung durch unaufgefordertes, direktes Herantreten an potentielle Mandanten mit dem aus § 43 BRAO entwickelten Berufsbild des Rechtsanwalt nicht vereinbar und daher wettbewerbswidrig.
  • BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78

    Anwendung des milderen Gesetzes im ehrengerichtlichen Verfahren

    Auszug aus AnwG München, 22.01.1999 - 3 AG 51/97
    Jedoch ist gemäß § 2 III StGB, der einen allgemeinen Rechtsgrundsatz enthält und deshalb nicht nur für das Strafrecht, sondern auch für das Disziplinarrecht gilt (BGHSt 28/333, 337; Feuerich-Braun, 3. Aufl. § 114 Rdnr. 7), das mildere Gesetz anzuwenden, wobei unter dem milderen Gesetz dasjenige Recht zu verstehen ist, das im konkreten Einzelfall die dem Täter günstigste Beurteilung zuläßt (Tröndle StGB, 48 Aufl. § 2 Rdnr. 10).
  • OLG Stuttgart, 21.03.1997 - 2 U 131/96

    Wettbewerbsrechtlich zulässige Werbung um Anwaltsmandate; Unaufgefordertes

    Auszug aus AnwG München, 22.01.1999 - 3 AG 51/97
    Darunter ist das Bemühen eines Rechtsanwalts um einen Auftrag zur Vertretung eines Rechtsuchenden, der bereits akuten Beratungsbedarf hat, zu verstehen (OLG Stuttgart BRAK-Mitt. 1997, 213 ff.).
  • OLG Dresden, 09.06.1998 - 14 U 3245/97

    Wettbewerbswidrige Werbung von in einer Sozietät zusammengeschlossenen

    Auszug aus AnwG München, 22.01.1999 - 3 AG 51/97
    Die Entscheidung des OLG Dresden vom 9.6.1998 (BRAK-Mitt. 1998, 239 ff.) steht dem nicht entgegen.
  • LG Berlin, 18.04.1996 - 27 O 15/96

    Scientology

    Auszug aus AnwG München, 22.01.1999 - 3 AG 51/97
    Der Auffassung des OLG Stuttgart schließt sich nunmehr Feuerich (Strafverteidger-Forum 1998/109, 111) ausdrücklich an (vgl. insbes. die zu den Fußnoten 30 und 33 gehörigen Ausführungen im Text) ebenso Kofler (Anm. zum Urteil des OLG Stuttgart BRAK-Mitt. 1997, 215).
  • OLG Brandenburg, 13.09.2005 - 6 U 158/04

    Wettbewerbsrecht: Abwerbung von früheren Kunden nach Ausscheiden des Mitarbeiters

    Im Übrigen stellt ein allgemein gehaltenes, mit gleichem Inhalt an eine Vielzahl von potentiellen Mandanten gerichtetes Rundschreiben keine Werbung um ein Mandat im Einzelfall dar (so auch OLG Stuttgart, Urteil vom 21.3.1997, 2 U 131/96, zitiert nach Juris; AnwGH München, Beschluss vom 22.1.1999, 3 AG 51/97, zitiert nach Juris).
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