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   ArbG Berlin, 24.06.2016 - 28 Ca 3004/16   

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https://dejure.org/2016,23159
ArbG Berlin, 24.06.2016 - 28 Ca 3004/16 (https://dejure.org/2016,23159)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 24.06.2016 - 28 Ca 3004/16 (https://dejure.org/2016,23159)
ArbG Berlin, Entscheidung vom 24. Juni 2016 - 28 Ca 3004/16 (https://dejure.org/2016,23159)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 286 Abs 1 S 1 ZPO, § 46 Abs 2 S 1 ArbGG, § 280 Abs 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 823 Abs 2 BGB
    Schadenersatz bei Unterschlagungs- und Diebstahlsverdacht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzbegehren eines Apothekers gegen einen Angestellten wegen Unterschlagungs- und Diebstahlsverdacht im Apothekenbetrieb; Haftung von Arbeitspersonen für "Kassenmanko" bei ungeklärter Sachlage und in Ermangelung triftiger Tatnachweise; Notwendigkeit des ...

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 2016, 2036
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.06.2016 - 28 Ca 3004/16
    BGH17.2.1970 - III ZR 139/67 - BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946 = MDR 1970, 491 [II.2 a. - "Juris"-Rn. 72]: "Diese persönliche Gewissheit ist für die Entscheidung notwendig, und allein der Tatrichter hat ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen unterworfen die Entscheidung zu treffen, ob er die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann.

    Eine von allen Zweifeln freie Überzeugung setzt das Gesetz dabei nicht voraus".S. BGH17.2.1970 - III ZR 139/67 - BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946 = MDR 1970, 491 [II.2 a. - "Juris"-Rn. 72]: "Diese persönliche Gewissheit ist für die Entscheidung notwendig, und allein der Tatrichter hat ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen unterworfen die Entscheidung zu treffen, ob er die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann.

    BGH17.2.1970 a.a.O.S. BGH17.2.1970 a.a.O..

    138) S. BGH17.2.1970 - III ZR 139/67 - BGHZ 53, 245 = NJW 1970, 946 = MDR 1970, 491 [II.2 a. - "Juris"-Rn. 72]: "Diese persönliche Gewissheit ist für die Entscheidung notwendig, und allein der Tatrichter hat ohne Bindung an gesetzliche Beweisregeln und nur seinem Gewissen unterworfen die Entscheidung zu treffen, ob er die an sich möglichen Zweifel überwinden und sich von einem bestimmten Sachverhalt als wahr überzeugen kann.

    139) S. BGH17.2.1970 a.a.O..

  • BAG, 15.12.1999 - 5 AZR 566/98

    Arbeitnehmerstatus (Versicherungsvertreter)

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.06.2016 - 28 Ca 3004/16
    Um einen solchen handelt es sich, wenn ein Beweis angetreten wird, bei dem es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt, und wenn durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden sollen (...)"; 15.12.1999 - 5 AZR 566/98 - AP § 84 HGB Nr. 9 = NZA 2000, 447 [2 a, aa.]: "Die entsprechenden Beweisantritte des Klägers waren unzulässig, denn sie waren auf eine Ausforschung der benannten Zeugen angelegt.

    Um einen solchen handelt es sich, wenn ein Beweis angetreten wird, bei dem es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt, und wenn durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden sollen (...)"; 15.12.1999 - 5 AZR 566/98 - AP § 84 HGB Nr. 9 = NZA 2000, 447 [2 a, aa.]: "Die entsprechenden Beweisantritte des Klägers waren unzulässig, denn sie waren auf eine Ausforschung der benannten Zeugen angelegt.

    Um einen solchen handelt es sich, wenn ein Beweis angetreten wird, bei dem es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt, und wenn durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden sollen (...)"; 15.12.1999 - 5 AZR 566/98 - AP § 84 HGB Nr. 9 = NZA 2000, 447 [2 a, aa.]: "Die entsprechenden Beweisantritte des Klägers waren unzulässig, denn sie waren auf eine Ausforschung der benannten Zeugen angelegt.

  • BAG, 28.05.1998 - 6 AZR 618/96

    Postdienstzeit - Tätigkeit für das MfS - Darlegungslast

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.06.2016 - 28 Ca 3004/16
    statt vieler BAG 26.5.1998 - 6 AZR 618/96 - BAGE 89, 70 = AP § 16 TV Ang Bundespost Nr. 6 = NZA 1999, 96 [II.1 b, cc.]: "Gemäß § 373 ZPO muss die beweispflichtige Partei diejenigen Tatsachen bezeichnen, zu denen der Zeuge vernommen werden soll.

    - aa) Wird ein Beweis angetreten, bei dem es an der Bestimmtheit der zu beweisenden Tatsachen fehlt und sollen durch die beabsichtigte Beweiserhebung erst die Grundlagen für substantiierte Tatsachenbehauptungen gewonnen werden, so ist dieser Beweisantritt unzulässig und unbeachtlich".S. statt vieler BAG 26.5.1998 - 6 AZR 618/96 - BAGE 89, 70 = AP § 16 TV Ang Bundespost Nr. 6 = NZA 1999, 96 [II.1 b, cc.]: "Gemäß § 373 ZPO muss die beweispflichtige Partei diejenigen Tatsachen bezeichnen, zu denen der Zeuge vernommen werden soll.

    145) S. statt vieler BAG 26.5.1998 - 6 AZR 618/96 - BAGE 89, 70 = AP § 16 TV Ang Bundespost Nr. 6 = NZA 1999, 96 [II.1 b, cc.]: "Gemäß § 373 ZPO muss die beweispflichtige Partei diejenigen Tatsachen bezeichnen, zu denen der Zeuge vernommen werden soll.

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.06.2016 - 28 Ca 3004/16
    dazu statt vieler den Plenarbeschluss in BVerfG30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924 = AP Art. 103 GG Nr. 64 [CI.1.]: "Das Grundgesetz garantiert Rechtsschutz vor den Gerichten nicht nur gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, sondern darüber hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs.

    Die grundgesetzliche Garantie des Rechtsschutzes umfasst den Zugang zu den Gerichten, die Prüfung des Streitbegehrens in einem förmlichen Verfahren sowie die verbindliche gerichtliche Entscheidung".S. dazu statt vieler den Plenarbeschluss in BVerfG30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924 = AP Art. 103 GG Nr. 64 [CI.1.]: "Das Grundgesetz garantiert Rechtsschutz vor den Gerichten nicht nur gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, sondern darüber hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs.

    118) S. dazu statt vieler den Plenarbeschluss in BVerfG30.4.2003 - 1 PBvU 1/02 - BVerfGE 107, 395 = NJW 2003, 1924 = AP Art. 103 GG Nr. 64 [CI.1.]: "Das Grundgesetz garantiert Rechtsschutz vor den Gerichten nicht nur gemäß Art. 19 Abs. 4 GG, sondern darüber hinaus im Rahmen des allgemeinen Justizgewährungsanspruchs.

  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Die Erteilung einer Rechtsmittelbelehrung ist für Urteile über zivilrechtliche

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.06.2016 - 28 Ca 3004/16
    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 [107]).

    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 [107]).

    Dieser ist Bestandteil des Rechtsstaatsprinzips in Verbindung mit den Grundrechten, insbesondere Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 93, 99 [107]).

  • BAG, 17.04.1956 - 2 AZR 340/55

    Verdacht der Untreue - Fristlose Entlassung - Vertrauensstellung - Filialleiter -

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.06.2016 - 28 Ca 3004/16
    dazu bereits BAG 17.4.1956 - 2 AZR 340/55 - BAGE 2, 333 = AP § 626 BGB Nr. 8 = SAE 1957, 45 [I.3 c.]: "Nicht nur die Frau, sondern auch der Mann und mindestens zwei Lehrmädchen hatten Zugang zu den Waren, mindestens der Mann auch Zugang zur Kasse; inwieweit die Lehrmädchen Zugang zur Kasse hatten, ist nicht geklärt.

    Allein unter diesen Voraussetzungen hat der Arbeitnehmer einen eigenständigen Spielraum, der es rechtfertigt, ihm die Verantwortung für die Herausgabe der verwalteten Sache aufzuerlegen".S. dazu bereits BAG 17.4.1956 - 2 AZR 340/55 - BAGE 2, 333 = AP § 626 BGB Nr. 8 = SAE 1957, 45 [I.3 c.]: "Nicht nur die Frau, sondern auch der Mann und mindestens zwei Lehrmädchen hatten Zugang zu den Waren, mindestens der Mann auch Zugang zur Kasse; inwieweit die Lehrmädchen Zugang zur Kasse hatten, ist nicht geklärt.

    140) S. dazu bereits BAG 17.4.1956 - 2 AZR 340/55 - BAGE 2, 333 = AP § 626 BGB Nr. 8 = SAE 1957, 45 [I.3 c.]: "Nicht nur die Frau, sondern auch der Mann und mindestens zwei Lehrmädchen hatten Zugang zu den Waren, mindestens der Mann auch Zugang zur Kasse; inwieweit die Lehrmädchen Zugang zur Kasse hatten, ist nicht geklärt.

  • BAG, 06.06.1984 - 7 AZR 292/81

    Bundespost - Schalterdienst - Kassenfehlbetrag - Haftung

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.06.2016 - 28 Ca 3004/16
    Die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts zur Mankohaftung aus Vertrag greifen nur Platz, wenn die Kassenverwalterin die alleinige Verfügungsmacht und den alleinigen Zugang zur Kasse hat"; 6.6.1984 - 7 AZR 292/81 - AP § 11 a TV Ang Bundespost Nr. 1 = NZA 1985, 183 = NJW 1985, 219 [II.4 a.]: "Ist bei einem Kassenfehlbestand der Kassierer zur Buchführung verpflichtet, genügt der Arbeitgeber seiner Beweislast für den objektiven Tatbestand der Pflichtverletzung, wenn er den buchmäßigen Kassenfehlbestand und den alleinigen Zugang des Arbeitnehmers zur Kasse nachweist"; s. aus neuerer Zeit etwa auch BAG 17.9.1998 (Fn. 63) [B.I.1.

    Die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts zur Mankohaftung aus Vertrag greifen nur Platz, wenn die Kassenverwalterin die alleinige Verfügungsmacht und den alleinigen Zugang zur Kasse hat"; 6.6.1984 - 7 AZR 292/81 - AP § 11 a TV Ang Bundespost Nr. 1 = NZA 1985, 183 = NJW 1985, 219 [II.4 a.]: "Ist bei einem Kassenfehlbestand der Kassierer zur Buchführung verpflichtet, genügt der Arbeitgeber seiner Beweislast für den objektiven Tatbestand der Pflichtverletzung, wenn er den buchmäßigen Kassenfehlbestand und den alleinigen Zugang des Arbeitnehmers zur Kasse nachweist"; s. aus neuerer Zeit etwa auch BAG 17.9.1998 (Fn. 63) [B.I.1.

    Die Ausführungen des Landesarbeitsgerichts zur Mankohaftung aus Vertrag greifen nur Platz, wenn die Kassenverwalterin die alleinige Verfügungsmacht und den alleinigen Zugang zur Kasse hat"; 6.6.1984 - 7 AZR 292/81 - AP § 11 a TV Ang Bundespost Nr. 1 = NZA 1985, 183 = NJW 1985, 219 [II.4 a.]: "Ist bei einem Kassenfehlbestand der Kassierer zur Buchführung verpflichtet, genügt der Arbeitgeber seiner Beweislast für den objektiven Tatbestand der Pflichtverletzung, wenn er den buchmäßigen Kassenfehlbestand und den alleinigen Zugang des Arbeitnehmers zur Kasse nachweist"; s. aus neuerer Zeit etwa auch BAG 17.9.1998 (Fn. 63) [B.I.1.

  • RG, 14.01.1885 - I 408/84

    Bedeutung der Überzeugung des Gerichts von der Wahrheit einer Tatsache

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.06.2016 - 28 Ca 3004/16
    RG14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.

    Deshalb gilt im praktischen Leben der hohe Grad von Wahrscheinlichkeit, welcher bei möglichst erschöpfenderund gewissenhafter Anwendung der vorhandenen Mittel der Erkenntnis entsteht, als Wahrheit, und das Bewusstsein des Erkennenden von dem Vorliegen einer so ermittelten hohen Wahrscheinlichkeit, als die Überzeugung von der Wahrheit".S. RG14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.

    137) S. RG14.1.1885 - I 408/84 - RGZ 15, 338, 339: "Vermöge der Beschränkung der Mittel menschlichen Erkennens kann niemand (selbst im Falle eigener unmittelbarer Anschauung eines Vorganges) zu einem absolut sicheren Wissen von der Existenz eines Tatbestandes gelangen.

  • OLG Frankfurt, 02.11.1981 - 17 W 40/81
    Auszug aus ArbG Berlin, 24.06.2016 - 28 Ca 3004/16
    Sie lässt die Unabhängigkeit von Zivilprozess und Strafverfahren außer acht voneinander zugunsten reiner Zweckmäßigkeitserwägungen außer acht und beschwört die Gefahr herauf, dass allein die Kenntnis des Zivilrichters von den Strafakten seine Entscheidung des Zivilprozesses entgegen dem Willen der Parteien und damit auch entgegen dem Willen des Gesetzes beeinflusst"; anders etwa OLG Frankfurt2.11.1981 - 17 W 40/81 - MDR 1982, 675 [Orientierungssatz]: "Die Aussetzung der Verhandlung eines Haftpflichtprozesses bis zur Erledigung eines Strafverfahrens ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn beiden Verfahren der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt.

    Sie lässt die Unabhängigkeit von Zivilprozess und Strafverfahren außer acht voneinander zugunsten reiner Zweckmäßigkeitserwägungen außer acht und beschwört die Gefahr herauf, dass allein die Kenntnis des Zivilrichters von den Strafakten seine Entscheidung des Zivilprozesses entgegen dem Willen der Parteien und damit auch entgegen dem Willen des Gesetzes beeinflusst"; anders etwa OLG Frankfurt2.11.1981 - 17 W 40/81 - MDR 1982, 675 [Orientierungssatz]: "Die Aussetzung der Verhandlung eines Haftpflichtprozesses bis zur Erledigung eines Strafverfahrens ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn beiden Verfahren der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt.

    Sie lässt die Unabhängigkeit von Zivilprozess und Strafverfahren außer acht voneinander zugunsten reiner Zweckmäßigkeitserwägungen außer acht und beschwört die Gefahr herauf, dass allein die Kenntnis des Zivilrichters von den Strafakten seine Entscheidung des Zivilprozesses entgegen dem Willen der Parteien und damit auch entgegen dem Willen des Gesetzes beeinflusst"; anders etwa OLG Frankfurt2.11.1981 - 17 W 40/81 - MDR 1982, 675 [Orientierungssatz]: "Die Aussetzung der Verhandlung eines Haftpflichtprozesses bis zur Erledigung eines Strafverfahrens ist grundsätzlich auch dann zulässig, wenn beiden Verfahren der gleiche Sachverhalt zugrunde liegt.

  • BAG, 11.11.1969 - 1 AZR 216/69

    Kassierer - Vertragshaftung - Buchmäßiger Fehlbestand - Beweislast -

    Auszug aus ArbG Berlin, 24.06.2016 - 28 Ca 3004/16
    - Solange nicht alle diese Fehlermöglichkeiten, die dem Landesarbeitsgericht offenbar entgangen sind, ausgeräumt sind, ist nicht recht einzusehen, dass der wegen der Fehlbeträge auf die Frau fallende Verdacht einer Untreue so schwerwiegend ist, dass er für die Frau zum Verlust ihrer Rechte aus dem noch etwa 8 ½ Jahre unkündbaren Vertrage führen müsste"; 11.11.1969 - 1 AZR 216/69 - AP § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers Nr. 49 [II.]: "Die Hilfserwägung des Landesarbeitsgerichts, die Haftung der Beklagten folge aus einer Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten, ist ebenfalls rechtlich nicht bedenkenfrei.

    - Solange nicht alle diese Fehlermöglichkeiten, die dem Landesarbeitsgericht offenbar entgangen sind, ausgeräumt sind, ist nicht recht einzusehen, dass der wegen der Fehlbeträge auf die Frau fallende Verdacht einer Untreue so schwerwiegend ist, dass er für die Frau zum Verlust ihrer Rechte aus dem noch etwa 8 ½ Jahre unkündbaren Vertrage führen müsste"; 11.11.1969 - 1 AZR 216/69 - AP § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers Nr. 49 [II.]: "Die Hilfserwägung des Landesarbeitsgerichts, die Haftung der Beklagten folge aus einer Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten, ist ebenfalls rechtlich nicht bedenkenfrei.

    - Solange nicht alle diese Fehlermöglichkeiten, die dem Landesarbeitsgericht offenbar entgangen sind, ausgeräumt sind, ist nicht recht einzusehen, dass der wegen der Fehlbeträge auf die Frau fallende Verdacht einer Untreue so schwerwiegend ist, dass er für die Frau zum Verlust ihrer Rechte aus dem noch etwa 8 ½ Jahre unkündbaren Vertrage führen müsste"; 11.11.1969 - 1 AZR 216/69 - AP § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers Nr. 49 [II.]: "Die Hilfserwägung des Landesarbeitsgerichts, die Haftung der Beklagten folge aus einer Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten, ist ebenfalls rechtlich nicht bedenkenfrei.

  • OLG Celle, 12.11.1968 - 7 W 69/68
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