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   ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 Ca 4602/20   

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ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 Ca 4602/20 (https://dejure.org/2021,66162)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.05.2021 - 14 Ca 4602/20 (https://dejure.org/2021,66162)
ArbG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Mai 2021 - 14 Ca 4602/20 (https://dejure.org/2021,66162)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 22.03.2017 - 5 AZR 337/16

    Annahmeverzug - unterlassener Zwischenverdienst

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 Ca 4602/20
    Die Darle-gungs- und Beweislast dafür, dass die angebotene Beschäftigung unzumutbar ist, liegt beim Arbeitnehmer (vgl. BAG, Urt. v. 22.03.2017 - 5 AZR 337/16; LAG Nürnberg, Urt. v. 12.11.2019-7 Sa 81/19).

    Der erzielbare Zwischenverdienst ist folglich in dem Umfang anzurechnen, wie er dem Verhältnis der bei der Beklagten ausgefallenen Arbeitszeit zu der bei Annahme zumutbarer Arbeit zu leistenden entspricht (vgl. BAG, Urt. v. 22.03.2017 - 5 AZR 337/16; LAG Nürnberg, Urt. v. 12.11.2019-7 Sa 81/19).

  • LAG Nürnberg, 12.11.2019 - 7 Sa 81/19

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen - Beschäftigungsangebot des bisherigen

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 Ca 4602/20
    Die Darle-gungs- und Beweislast dafür, dass die angebotene Beschäftigung unzumutbar ist, liegt beim Arbeitnehmer (vgl. BAG, Urt. v. 22.03.2017 - 5 AZR 337/16; LAG Nürnberg, Urt. v. 12.11.2019-7 Sa 81/19).

    Der erzielbare Zwischenverdienst ist folglich in dem Umfang anzurechnen, wie er dem Verhältnis der bei der Beklagten ausgefallenen Arbeitszeit zu der bei Annahme zumutbarer Arbeit zu leistenden entspricht (vgl. BAG, Urt. v. 22.03.2017 - 5 AZR 337/16; LAG Nürnberg, Urt. v. 12.11.2019-7 Sa 81/19).

  • ArbG Düsseldorf, 05.03.2020 - 9 Ca 6557/18

    5000,- EUR Schadensersatz für unvollständige DSGVO-Auskunft

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 Ca 4602/20
    Ein immaterieller Schaden entsteht nicht nur in den auf der Hand liegenden Fällen, wenn die datenschutzwidrige Verarbeitung zu einer Diskriminierung, einem Verlust der Vertraulichkeit, einer Rufschädigung oder anderen gesellschaftlichen Nachteilen führt, sondern auch, wenn die betroffene Person um ihre Rechte und Freiheiten gebracht oder daran gehindert wird, die sie betreffenden personenbezogenen Daten zu kontrollieren (vgl. ArbG Düsseldorf, Urt. v. 05.032020 - 9 Ca 6557/18).
  • BAG, 13.07.2005 - 5 AZR 389/04

    Entgeltfortzahlung - Fortsetzungserkrankung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 Ca 4602/20
    Bestreitet der Arbeitgeber das Vorliegen einer neuen Krankheit, obliegt dem Arbeitnehmer die Darlegung der Tatsachen, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung Vorgelegen (vgl. BAG, Urt. v. 13.07.2005 - 5 AZR 389/04).
  • LG Köln, 18.03.2019 - 26 O 25/18

    Umfang des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 DSGVO

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 Ca 4602/20
    Insofern ergibt sich ein umfassendes Auskunftsrecht bezogen auf die gespeicherten bzw. verarbeiteten personenbezogenen Daten (vgl. LG Köln. Teilurt v. 18.03.2019 - 26 O 25/18).
  • BAG, 28.01.2004 - 5 AZR 58/03

    Entgeltfortzahlung - Arbeitszeitkonto

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 Ca 4602/20
    Ein Entgeltfortzahlungsanspruch besteht im Übrigen nur, wenn die Arbeitsunfähigkeit die alleinige Ursache für den Ausfall der Arbeitsleistung ist (vgl. BAG, Urt. v. 28.01.2004 - 5 AZR 58/03).
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 558/03

    Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 Ca 4602/20
    Er muss insbesondere beweisen, dass die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit nicht alleinursächlich für den Arbeitsausfall war (vgl. BAG, Urt. v. 29.09.2004 - 5 AZR 558/03).
  • LAG Köln, 14.09.2020 - 2 Sa 358/20

    300,- EUR DSGVO-Schadensersatz für vergessene Online-PDF-Datei

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 Ca 4602/20
    Insbesondere die Schwere der Beeinträchtigung ist hierbei von erheblicher Bedeutung (vgl. ArbG Köln, Urt. v. 14.09.2020 - 2 Sa 358/20).
  • BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 229/83

    Lohnfortzahlungsanspruch bei weiterer unabhängiger Erkrankung nach einem

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 Ca 4602/20
    Befindet sich der Arbeitnehmer im Schuldnerverzug (z.B. durch tagelang unentschuldigtes Fehlen), so ist auch für den Zeitraum der Arbeitsunfähigkeit vom Fortbestand des Schuldnerverzugs als einer Mitursache auszugehen, es sei denn, es kann festgestellt werden, dass der Arbeitnehmer bei Beginn der Erkrankung wieder arbeitswillig gewesen ist (vgl. BAG, Urt. v. 20.03.1985 - 5 AZR 229/83; ErfK/ Reinhard, 21. Aufl. 2021, § 3 EFZG Rn. 21).
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 249/11

    Annahmeverzug - Leistungswille - Verbindlichkeit einer Weisung

    Auszug aus ArbG Düsseldorf, 03.05.2021 - 14 Ca 4602/20
    Ist aber der Annahmeverzug bereits eingetreten, bedarf es einer ausdrücklichen Aufforderung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer zu Wiederaufnahme der Arbeit (vgl. BAG, Urt. v. 22.02.2012 - 5 AZR 249/11).
  • BAG, 26.10.2016 - 5 AZR 167/16

    In-vitro-Fertilisation - Entgeltfortzahlung - Mutterschutzlohn

  • BAG, 24.02.2016 - 5 AZR 425/15

    Annahmeverzug - Anrechnung von Zwischenverdienst - Gesamtberechnung

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 83/96

    Wegfall des Entgeltfortzahlungsanspruchs bei unterlassener Meldung der

  • BAG, 14.12.2017 - 2 AZR 86/17

    Außerordentliche Kündigung - Klageerweiterung

  • BAG, 24.09.2003 - 5 AZR 500/02

    Annahmeverzug - Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • BAG, 17.11.2011 - 5 AZR 564/10

    Annahmeverzug - böswilliges Unterlassen anderweitigen Erwerbs

  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 422/06

    Annahmeverzug - Böswilliges Unterlassen von Erwerb

  • BAG, 06.12.2017 - 5 AZR 815/16

    Annahmeverzug - Angebot eines Wiedereingliederungsverhältnisses

  • BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 508/03

    Annahmeverzug - Anrechnung von unterlassenem Erwerb

  • BAG, 19.02.1997 - 5 AZR 379/94

    Bestehen eines Zurückbehaltungsrecht wegen mangelnder Auskunft über

  • BAG, 20.02.1985 - 5 AZR 180/83

    Krankheit - Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eines Arztes imAusland - Beweiswert

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