Rechtsprechung
ArbG Duisburg, 23.03.2023 - 3 Ca 44/23 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rewis.io
10.000 Euro Schadensersatz aus Art. 82 DSGVO
- rewis.io
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- ArbG Duisburg, 23.03.2023 - 3 Ca 44/23
- LAG Düsseldorf, 28.11.2023 - 3 Sa 285/23
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- EuGH, 04.05.2023 - C-300/21
Der bloße Verstoß gegen die DSGVO begründet keinen Schadenersatzanspruch
Auszug aus ArbG Duisburg, 23.03.2023 - 3 Ca 44/23
Hilfsweise beantragt die Beklagte, die Aussetzung des Verfahrens bis zur Entscheidung des EuGH in der Rechtsfrage C-300/21.Diese Rechtsfrage liege zurzeit dem EuGH vor (C-300/21), weswegen die Beklagte hilfsweise beantragt, den Rechtsstreit bis zur Entscheidung des EuGHs auszusetzen.
Denn die Entscheidung des EuGHs in Sachen C-300/21 ist nicht vorgreiflich im Sinne von § 148 ZPO.
Das erkennende Gericht teilt insofern nicht die Auffassung der Beklagten und des OLG Koblenz (Urteil vom 13.2.2023 - 12 U 2194/21), die auf die Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH in Sachen C-300/21 verweisen und den Nachweis eines konkreten Schadens verlangen.
- BVerfG, 14.01.2021 - 1 BvR 2853/19
EuGH muss über Reichweite des immateriellen Schadenersatzanspruchs nach DSGVO …
Auszug aus ArbG Duisburg, 23.03.2023 - 3 Ca 44/23
Dabei handele es sich auch nicht um einen unerheblichen Schaden - der Kläger verweist insofern auf den Beschluss des BVerfG v. 14.1.2021 (1 BvR 2853/19), in dem das BVerfG die fehlende Erheblichkeit nicht als Ablehnungsgrund für Geldentschädigung anerkannt hat (im Fall dem Empfänger einer SPAMmail).Insofern beruft sich der Kläger zurecht auf den Beschluss des BVerfG vom 14.01.2021 (1 BvR 2853/19) in dem das BVerfG ausführt, dass das Merkmal der Erheblichkeit weder unmittelbar in der DSGVO als Voraussetzung aufgeführt, noch vom EuGH verwendet wird.
- BAG, 26.08.2021 - 8 AZR 253/20
EuGH-Vorlage zu den datenschutzrechtlichen Pflichten eines Medizinischen Dienstes …
Auszug aus ArbG Duisburg, 23.03.2023 - 3 Ca 44/23
Der Kläger verweist unter anderem auf den Beschluss des BAG v. 26.8.2021 (8 AZR 253/20).Vielmehr schließt sich die erkennende Kammer insoweit der überzeugenden Auffassung des BAG (Urteil v. 26.8.2021 - 8 AZR 253/20) an:.
- BAG, 03.02.2014 - 10 AZB 77/13
Auskunft über personenbezogene Daten - Rechtsweg
Auszug aus ArbG Duisburg, 23.03.2023 - 3 Ca 44/23
Nach Hinweis des Gerichts in der mündlichen Verhandlung auf den Beschluss des BAG v. 3.2.2014 (10 AZB 77/13) hat die Beklagte diese Rüge nicht aufrechterhalten und den Antrag auf Rechtswegverweisung zurückgenommen.Die Beklagte hat die zunächst erhobene Rüge des Rechtswegs zu Recht zurückgenommen, denn der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ist gem. § 2 ArbGG wegen Sachzusammenhangs unzweifelhaft eröffnet (vgl. hierzu Beschluss des BAG v. 3.2.2014 - 10 AZB 77/13).
- LG Karlsruhe, 02.08.2019 - 8 O 26/19
Bonitätsauskunft von Schufa & Co ist nicht unmittelbar angreifbar
Auszug aus ArbG Duisburg, 23.03.2023 - 3 Ca 44/23
Die Schwere des immateriellen Schadens ist für die Begründung der Haftung nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO irrelevant und wirkt sich nur noch bei der Höhe des Anspruchs aus (LG Karlsruhe v. 2.8.2019 - 8 O 26/19, ZD 2019, 511;… Gola/Pitz in Gola, DS-GVO Art. 82 Rn. 13 mwN der restriktiveren Rspr. zu § 823 I BGB iVm Art. 1 1, 2 I GG). - OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 W 7/20
Gegenstandswert bei Schadensersatzklagen - Streitwertfestsetzung in …
Auszug aus ArbG Duisburg, 23.03.2023 - 3 Ca 44/23
Richtigerweise hätte in ausgeurteilter Höhe festgesetzt werden müssen, da sich der Wert an dem angemessenen Betrag und nicht an der Mindestvorstellung des Klägers orientiert, worauf die Beklagte in Anlehnung an den Beschluss des OLG Stuttgart v. 21.1.2021 - 2 W 7/20 hinweist. - BAG, 18.07.2012 - 7 AZR 443/09
Vertretungsbefristung - Rechtsmissbrauchskontrolle
Auszug aus ArbG Duisburg, 23.03.2023 - 3 Ca 44/23
Rechtsmissbrauch setzt voraus, dass ein Vertragspartner eine an sich rechtlich mögliche Gestaltung in einer mit Treu und Glauben unvereinbaren Weise nur dazu verwendet, sich zum Nachteil des anderen Vertragspartners Vorteile zu verschaffen, die nach dem Zweck der Norm und des Rechtsinstituts nicht vorgesehen sind (BAG, Urteil v. 18.7.2012, - 7 AZR 443/09 Rn. 38) Zur Begründung des Rechtsmissbrauchs stützt sich die Beklagte auf die Tatsache, dass der Kläger bereits in 2020 seine Auskunftsrechte gegenüber der Beklagten als (noch) rechtmäßiger Verwenderin seiner Daten geltend gemacht hat und nunmehr erneut. - BAG, 27.02.2020 - 2 AZR 390/19
Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz von schwerbehinderten …
Auszug aus ArbG Duisburg, 23.03.2023 - 3 Ca 44/23
Nach einer Zeitspanne von mehr als einer Woche ist ohne das Vorliegen besonderer Umstände grundsätzlich keine Unverzüglichkeit mehr gegeben (BAG, Urteil v. 27.2.2020 - 2 AZR 390/19). - BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 118/11
Außerordentliche Kündigung - Sonderkündigungsschutz als Schwerbehinderter - …
Auszug aus ArbG Duisburg, 23.03.2023 - 3 Ca 44/23
Da "unverzüglich" weder "sofort" bedeutet noch damit eine starre Zeitvorgabe verbunden ist, kommt es auf eine verständige Abwägung der beiderseitigen Interessen an (BAG 19.4.2012 - 2 AZR 118/11 -). - OLG Koblenz, 13.02.2023 - 12 U 2194/21
Auszug aus ArbG Duisburg, 23.03.2023 - 3 Ca 44/23
Das erkennende Gericht teilt insofern nicht die Auffassung der Beklagten und des OLG Koblenz (Urteil vom 13.2.2023 - 12 U 2194/21), die auf die Schlussanträge des Generalanwalts beim EuGH in Sachen C-300/21 verweisen und den Nachweis eines konkreten Schadens verlangen.
- LAG Düsseldorf, 28.11.2023 - 3 Sa 285/23
Keine Entschädigung für verspätete und unvollständige Auskunft gemäß Art. 15 …
I.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 23.03.2023 - Az.: 3 Ca 44/23 - abgeändert und die Klage abgewiesen.Die Beklagte beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Duisburg vom 23.03.2023 - 3 Ca 44/23 - abzuändern und die Klage abzuweisen.