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   ArbG Stuttgart, 12.12.2023 - 25 Ca 749/23   

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ArbG Stuttgart, 12.12.2023 - 25 Ca 749/23 (https://dejure.org/2023,36381)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 12.12.2023 - 25 Ca 749/23 (https://dejure.org/2023,36381)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 12. Dezember 2023 - 25 Ca 749/23 (https://dejure.org/2023,36381)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW

    § 46g ArbGG, § 17 TzBfG, § 5 KSchG, § 139 ZPO, Art. 2 Abs. 1 GG
    Elektronischer Rechtsverkehr

  • JurPC

    Aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 46g S 3 ArbGG, § 253 Abs 4 ZPO, § 17 S 1 TzBfG, § 4 S 1 KSchG
    Aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs - Verbandssyndikusrechtsanwalt - Befristungskontrollklage - nachträgliche Zulassung - faires Verfahren

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BAG, 23.05.2023 - 10 AZB 18/22

    Elektronischer Rechtsverkehr - Verbandssyndikusrechtsanwalt

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 12.12.2023 - 25 Ca 749/23
    Nach mehrmaligem Wechsel der Vorsitzenden wies der neue Vorsitzende der Kammer mit Verfügung vom 13.11.2023 darauf hin, dass angesichts der Zulassung von Frau S. E. als Verbandssyndikusrechtsanwältin bei der IG-Metall die papierhafte Klageeinreichung nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Beschluss vom 23.05.2023 - 10 AZB 18/22) wegen § 46g ArbGG wohl unwirksam sei.

    Die vom Bundesarbeitsgericht im Beschluss vom 23.05.2023 (10 AZB 18/22) getroffene Rechtseinschätzung könne nicht pauschalisiert für alle Verbandsvertreter und in jedem Fall gelten.

    Das Bundesarbeitsgericht hat sich mit Beschluss vom 23.05.2023 (10 AZB 18/22 - Rn. 16 ff) der erstgenannten Ansicht angeschlossen.

    Da der Kläger im hiesigen Verfahren nochmals ausführlich auf die aktive Nutzungspflicht der Verbände, die erst ab 01.01.2026 besteht, verweist, wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich das Bundesarbeitsgericht auch mit diesem Gegenargument erschöpfend befasst hat (BAG 23.05.2023 - 10 AZB 18/22 - Rn. 35 ff).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Umstand, dass es sich bei der Frage nach der Nutzungspflicht von Syndikusrechtsanwälten um ein Sonderproblem handelt und erst einige Monate nach Klageeinreichung im hiesigen Verfahren mit Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 23.05.2023 (10 AZB 18/22) eine höchstrichterliche Klärung erfolgte.

  • BAG, 01.10.2020 - 2 AZR 247/20

    Kündigungsschutzklage "aus dem Verborgenen"

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 12.12.2023 - 25 Ca 749/23
    Dabei können zwar im Einzelfall auch nicht vollumfänglich zulässige Klagen zur Fristwahrung ausreichen (BAG 01.10.2020 - 2 AZR 247/20 - BAGE 172, 360 ff, Rn. 31).

    Genauso wie im "Papierzeitalter" aber zur Fristwahrung zwingend notwendig war, dass die Klage von einer postulationsfähigen Person unterzeichnet wurde (BAG 01.10.2020 - 2 AZR 247/20 - BAGE 172, 360 ff, Rn. 31), bedarf es im "elektronischen Zeitalter" hierfür die Einhaltung der zwingenden Übermittlungsvorschriften in § 46c Abs. 3 ArbGG und § 46g ArbGG.

  • BAG, 21.09.2023 - 10 AZR 512/20

    Revisionsrücknahme - elektronischer Rechtsverkehr - Nutzungspflicht -

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 12.12.2023 - 25 Ca 749/23
    Wird die vorgeschriebene Form nicht eingehalten, ist die Prozesserklärung unwirksam (BAG 21.09.2023 - 10 AZR 512/20 - Rn. 7).

    Danach ist gerade nicht maßgeblich, ob im konkreten Fall der handelnde Verbandssyndikusrechtsanwalt als solcher durch entsprechende Unterzeichnung oder Benennung nach außen auftritt (bestätigt in BAG 21.09.2023 - 10 AZR 512/20 - Rn. 11).

  • BAG, 14.09.2020 - 5 AZB 23/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - einfache Signatur

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 12.12.2023 - 25 Ca 749/23
    Hiervon ausgehend gebietet es die aus dem verfassungsrechtlichen Gebot eines fairen Verfahrens folgende gerichtliche Fürsorgepflicht, eine Prozesspartei auf einen leicht erkennbaren Formmangel - wie die fehlende Signatur auf einem bestimmenden Schriftsatz - hinzuweisen und ihr Gelegenheit zu geben, den Fehler fristgerecht zu beheben (zum Ganzen BAG 14.09.2020 - 5 AZB 23/20 - BAGE 172, 186 ff, Rn. 27 ff).
  • BAG, 30.07.2020 - 2 AZR 43/20

    Verhaltensbedingte Kündigung - Nachträgliche Klagezulassung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 12.12.2023 - 25 Ca 749/23
    Liegt ein solcher Fall vor, kann ausnahmsweise auch die Versäumung der Frist gemäß § 5 Abs. 3 Satz 2 KSchG wegen der Anforderungen an ein faires Verfahren unschädlich sein (BAG 30.07.2020 - 2 AZR 43/20 - BAGE 172, 18 ff, Rn. 30).
  • BAG, 05.06.2020 - 10 AZN 53/20

    Elektronischer Rechtsverkehr - sicherer Übermittlungsweg

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 12.12.2023 - 25 Ca 749/23
    Dazu besteht umso mehr Veranlassung, wenn es sich um eine vor kurzem geänderte Gesetzeslage handelt, die ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit verlangt (BAG 05.06.2020 - 10 AZN 53/20 - BAGE 171, 28 ff, Rn. 37; BGH 15.05.2019 - XII ZB 573/18 - BGHZ 222, 105 ff, Rn. 25; BSG 27.09.2023 - B 2 U 1/23 R - Rn. 20).
  • BGH, 15.05.2019 - XII ZB 573/18

    Einreichung des Berufungsschriftsatzes als elektronisches Dokument bei Gericht;

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 12.12.2023 - 25 Ca 749/23
    Dazu besteht umso mehr Veranlassung, wenn es sich um eine vor kurzem geänderte Gesetzeslage handelt, die ein erhöhtes Maß an Aufmerksamkeit verlangt (BAG 05.06.2020 - 10 AZN 53/20 - BAGE 171, 28 ff, Rn. 37; BGH 15.05.2019 - XII ZB 573/18 - BGHZ 222, 105 ff, Rn. 25; BSG 27.09.2023 - B 2 U 1/23 R - Rn. 20).
  • BVerwG, 12.10.2021 - 8 C 4.21

    Anforderungen an sichere Übermittlung einfach signierter Dokumente aus dem beA

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 12.12.2023 - 25 Ca 749/23
    Dies gilt besonders bei fristgebundenen Schriftsätzen (BVerwG 12.10.2021 - 8 C 4/21 - Rn. 16).
  • BAG, 25.08.2022 - 6 AZR 499/21

    Anforderungen an elektronisch eingereichte Schriftsätze

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 12.12.2023 - 25 Ca 749/23
    Diese Voraussetzungen einer Ersatzeinreichung kann der (Syndikus)Rechtsanwalt nach der zutreffenden Ansicht des 6. Senats des Bundesarbeitsgerichts auch unverzüglich nach der Ersatzeinreichung noch darlegen und glaubhaft machen, wobei hierfür regelmäßig ein Zeitraum von einer Woche zur Verfügung steht (BAG 25.08.2022 - 6 AZR 499/21 - Rn. 32, 36; siehe aber auch BGH 17.11.2022 - IX ZB 17/22; 21.06.2023 - V ZB 15/22).
  • BGH, 10.01.2023 - VIII ZB 41/22

    Verschulden eines Rechtsanwalts an einem Fristversäumnis (hier

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 12.12.2023 - 25 Ca 749/23
    Einem Rechtsanwalt muss bekannt sein, dass ihn ab dem 01.01.2022 nicht nur die ("passive") Pflicht trifft, elektronische Zustellungen und Erklärungen über das von ihm vorzuhaltende elektronische Anwaltspostfach zu empfangen (§ 31a Abs. 6 BRAO), sondern auch eine ("aktive") Nutzungspflicht bezüglich des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (BGH 10.01.2023 - VIII ZB 41/22 - Rn. 28 ff).
  • BGH, 17.11.2022 - IX ZB 17/22

    Elektronischer Rechtsverkehr: Nachträgliche Darlegung und Glaubhaftmachung der

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 592/13

    Auflösende Bedingung - Klagefrist - Auslauffrist

  • BGH, 21.06.2023 - V ZB 15/22

    Rechtfertigung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen des Vertrauens

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 185/10

    Absoluter Revisionsgrund der nicht vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts -

  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 614/10

    Nachträgliche Klagezulassung: Anwaltsverschulden bei Übermittlung einer

  • LAG Hamm, 27.09.2022 - 10 Sa 229/22

    Standl ./. Westdeutscher Rundfunk

  • BSG, 27.09.2023 - B 2 U 1/23 R

    Prüfung des Eingangs durch Vorlage der automatisierten Eingangsbestätigung

  • LAG Hamburg, 30.06.2022 - 3 Sa 19/21

    Gesetzliche Fiktion eines unbefristeten Beschäftigungsverhältnisses nach § 15

  • OLG Hamm, 28.04.2022 - 30 U 32/22

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Frist

  • LAG Baden-Württemberg, 10.02.2023 - 12 Sa 50/22

    Erstattung nachentrichteter Lohnsteuer - Haftungsbescheid - Gesamtschuld -

  • BGH, 19.07.2023 - AnwZ (Brfg) 31/22

    Erheben des Antrags auf Zulassung der Berufung innerhalb der Frist;

  • BAG, 28.09.2016 - 7 AZR 128/14

    Aufhebungsklage - Nichtverlängerungsmitteilung

  • LAG Schleswig-Holstein, 15.07.2021 - 5 Sa 8/21

    Elektronischer Rechtsverkehr, ERV-Nutzungspflicht, Elektronische Einreichung,

  • BAG, 06.10.2010 - 7 AZR 569/09

    Nachträgliche Zulassung einer Befristungskontrollklage - Verlust der Klageschrift

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