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   BAG, 01.02.2024 - 2 AS 22/23 (A)   

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BAG, 01.02.2024 - 2 AS 22/23 (A) (https://dejure.org/2024,1202)
BAG, Entscheidung vom 01.02.2024 - 2 AS 22/23 (A) (https://dejure.org/2024,1202)
BAG, Entscheidung vom 01. Februar 2024 - 2 AS 22/23 (A) (https://dejure.org/2024,1202)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Massenentlassung - Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht

    Massenentlassung - Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren

  • IWW

    Art. 267 AEUV, Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/59/EG, Art. 3 Abs. 1 Unterabs. ... 4 MERL, Art. 6 MERL, § 45 Abs. 3 ArbGG, § 17 Abs. 1 KSchG, § 45 Abs. 2, Abs. 3 ArbGG, § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG, § 134 BGB, § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG, Art. 3 Abs. 1, Art. 4 Abs. 1 bis Abs. 3, § 18 Abs. 1, Abs. 2 KSchG, § 18 Abs. 1 KSchG, § 18 Abs. 2 KSchG, § 615 BGB, Art. 4 MERL, §§ 17, 18 KSchG, Art. 4 Abs. 1 MERL, Art. 4 Abs. 1 Unterabs. 1 Halbs. 2 MERL, Art. 3 Abs. 1 MERL, Art. 2 MERL, Art. 3

  • Wolters Kluwer

    Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines betroffenen Arbeitnehmers durch eine Kündigung im Rahmen einer anzeigepflichtigen Massenentlassung; Voraussetzungen für das Ablaufen der Entlassungssperre

  • rewis.io

    Massenentlassung - Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren

  • Betriebs-Berater

    Massenentlassung - Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren - Divergenzanfrage - Vorlage an den EuGH

  • datenbank.nwb.de

    Massenentlassung - Rechtsfolge von Fehlern im Anzeigeverfahren

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)

    Massenentlassung - Rechtsfolgen von Fehlern im Anzeigeverfahren - Änderung der Rechtsprechung?

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Vorabentscheidungsersuchen zur Massenentlassung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Massenentlassung - und die Rechtsfolgen bei Fehlern im Anzeigeverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Massenentlassung - und die Rechtsfolge bei Fehlern im Anzeigeverfahren

  • Bundesarbeitsgericht (Tenor)

    TENOR: I. Der Gerichtshof der Europäischen Union wird gemäß Art. 267 AEUV um die Beantwortung der folgenden Fragen ersucht:

    1. Ist Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 98/59/EG des Rates vom 20. Juli 1998 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2024, 422
  • NZA 2024, 257
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 14.12.2023 - 6 AZR 157/22

    Massenentlassung - Sanktion für Fehler im Anzeigeverfahren

    Auszug aus BAG, 01.02.2024 - 2 AS 22/23
    Daran sieht sich der Sechste Senat - wie er in einem Beschluss vom 14. Dezember 2023 (- 6 AZR 157/22 [B] -) im Einzelnen dargelegt hat - aus Gründen des nationalen Verfahrensrechts gehindert.

    Diese dürfe nicht auf dem Gebiet des Arbeitsrechts, sondern müsse allein auf dem Gebiet des Arbeitsförderungsrechts liegen (BAG 14. Dezember 2023 - 6 AZR 157/22 [B] - Rn. 7, 22, 32 und vor allem Rn. 35) .

    Der Sechste Senat hat daher mit Beschluss vom 14. Dezember 2023 (- 6 AZR 157/22 [B] -) an den Zweiten Senat die folgende Anfrage nach § 45 Abs. 3 Satz 1 ArbGG gerichtet:.

    Die dafürsprechenden Gründe hat der Sechste Senat in seinem vorgenannten Beschluss vom 14. Dezember 2023 dargelegt (- 6 AZR 157/22 [B] - Rn. 11 ff., zur unionsrechtskonformen Auslegung insbesondere Rn. 26 ff.) , worauf zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen wird.

    Das erscheint nach den Bestimmungen der MERL und deren Entstehungsgeschichte (BAG 14. Dezember 2023 - 6 AZR 157/22 [B] - Rn. 8) auch fernliegend.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2004 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Begriff "Entlassung" - Pflicht

    Auszug aus BAG, 01.02.2024 - 2 AS 22/23
    Bis zu deren Ablauf sind die Wirkungen der Kündigung "ausgesetzt" (vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Tizzano vom 30. September 2004 - C-188/03 - [Junk] Rn. 68) .

    Dem steht nach Auffassung des Zweiten Senats die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 27. Januar 2005 in der Rechtssache Junk (- C-188/03 -) nicht entgegen.

    Für die Arbeitnehmervertretung wäre es sehr viel schwieriger, die "Rücknahme" einer bereits erklärten Kündigung zu erreichen, als den Verzicht auf ihren lediglich geplanten Ausspruch (EuGH 27. Januar 2005 - C-188/03 - [Junk] Rn. 44) .

  • EuGH, 05.10.2023 - C-496/22

    Brink's Cash Solutions

    Auszug aus BAG, 01.02.2024 - 2 AS 22/23
    Zwar hat der Gerichtshof in seiner Entscheidung vom 5. Oktober 2023 (- C-496/22 - [Brink's Cash Solutions] Rn. 45) ausgeführt, Art. 6 MERL gebe den Mitgliedstaaten vor, einen wirksamen gerichtlichen Rechtsschutz für die Arbeitnehmervertreter und/oder Arbeitnehmer zu gewährleisten.
  • BAG, 22.11.2012 - 2 AZR 371/11

    Unwirksamkeit einer Kündigung - fehlerhafte Massenentlassungsanzeige

    Auszug aus BAG, 01.02.2024 - 2 AS 22/23
    "Wird an der seit dem Urteil vom 22. November 2012 (- 2 AZR 371/11 -) vertretenen Rechtsauffassung festgehalten, dass eine Kündigung als Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot iSd. § 134 BGB verstößt und die Kündigung deshalb unwirksam ist, wenn bei ihrer Erklärung keine wirksame Anzeige nach § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG vorliegt?".
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