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   BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23   

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https://dejure.org/2023,35815
BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23 (https://dejure.org/2023,35815)
BAG, Entscheidung vom 14.12.2023 - 2 AZR 66/23 (https://dejure.org/2023,35815)
BAG, Entscheidung vom 14. Dezember 2023 - 2 AZR 66/23 (https://dejure.org/2023,35815)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesarbeitsgericht

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Täuschung über die ärztliche Feststellung einer vorläufigen Impfunfähigkeit

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Täuschung über die ärztliche Feststellung einer vorläufigen Impfunfähigkeit

  • IWW

    § 626 Abs. 1 BGB, § 1 Abs. 2 KSchG, § 20a IfSG, § 241 Abs. 2 BGB, §§ 277 ff. StGB, § 20a Abs. 2 IfSG, § 626 Abs. 2 BGB, § 102 Abs. 1 BetrVG, § 140 BGB

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung wegen der Täuschung über eine vorläufige Impfunfähigkeit eines in einem Krankenhaus beschäftigten Arbeitnehmers; Verletzung arbeitsvertraglicher Nebenpflichten

  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Täuschung über die ärztliche Feststellung einer vorläufigen Impfunfähigkeit

  • Betriebs-Berater

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Täuschung über die ärztliche Feststellung einer vorläufigen Impfunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Täuschung über die ärztliche Feststellung einer vorläufigen Impfunfähigkeit; Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist; einrichtungsbezogene Impfpflicht; versuchte Täuschung über die ärztliche Feststellung einer vorläufigen Impfunfähigkeit gegen das Coronavirus ...

  • rechtsportal.de

    Täuschung über die ärztliche Feststellung einer vorläufigen Impfunfähigkeit; Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist; einrichtungsbezogene Impfpflicht; versuchte Täuschung über die ärztliche Feststellung einer vorläufigen Impfunfähigkeit gegen das Coronavirus ...

  • datenbank.nwb.de

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Täuschung über die ärztliche Feststellung einer vorläufigen Impfunfähigkeit

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Fake-Attest zur Impf-Unfähigkeit einer Krankenschwester

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die hilfsweise außerordentliche Kündigung mit "sozialer" Auslauffrist

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung wegen Täuschung über die ärztliche Feststellung einer ... - Corona-Virus

  • Bundesarbeitsgericht (Tenor)

    TENOR: 1. Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Schleswig-Holstein vom 7. Dezember 2022 - 5 Sa 82/22 - aufgehoben.

    2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das ...

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Außerordentliche Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen - gefälschter Impfnachweis

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 527
  • NZA 2024, 262
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • LAG Schleswig-Holstein, 24.11.2022 - 4 Sa 139/22

    Kündigung wegen heruntergeladener Impfunfähigkeitsbescheinigung? - Corona-Virus

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23
    a) In der unter Geltung von § 20a IfSG aF wahrheitswidrig erfolgten Behauptung durch einen in einem Krankenhaus beschäftigten Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber, aufgrund einer ärztlichen Untersuchung (Anamnese) sei festgestellt worden, dass - gerade - er vorläufig nicht gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 geimpft werden könne, lag - zumal unter Berücksichtigung des besonders vulnerable Personen schützenden Gegenstands der Nachweispflicht (BT-Drs. 20/188 S. 2 und S. 40; BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 263 ff., BVerfGE 161, 299) - eine erhebliche Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB (Kamanabrou RdA 2023, 188, 189) , die "an sich" als wichtiger Grund nach § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist.

    Das ändert aber nichts daran, dass eine Aussage zur Impfunfähigkeit der Klägerin für einen bestimmten Zeitraum getroffen wurde (zutreffend Kamanabrou RdA 2023, 188, 190) , die es dieser ggf. ermöglichen sollte, trotz Fehlens eines Nachweises gemäß § 20a Abs. 2 IfSG aF für einen erheblichen Zeitraum über den 15. März 2022 hinaus, nämlich zumindest bis zum 4. Juli 2022, "sanktionslos" für die Beklagte tätig zu sein.

    An dieser Stelle hat das Berufungsgericht aus dem Blick verloren, dass der Klägerin nicht "nur" eine Verletzung ihrer Nachweispflicht durch Unterlassen, sondern vielmehr eine aktive - versuchte - Täuschung über eine ärztlich festgestellte vorläufige Impfunfähigkeit anzulasten ist (vgl. Kamanabrou RdA 2023, 188, 191) .

    Dagegen hätten die ihr anvertrauten Patienten hinsichtlich ihres Gesundheitsschutzes keine Wahl gehabt (vgl. BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 218, aaO; BAG 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 27) , sondern hätten bei einer erfolgreichen Täuschung durch die Klägerin eine Gesundheitsgefährdung hinnehmen müssen, vor der der Gesetzgeber (BT-Drs. 20/188 S. 2) sie - in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 128 ff., aaO)  - bewahren wollte (vgl. Kamanabrou RdA 2023, 188, 191) .

  • BVerfG, 27.04.2022 - 1 BvR 2649/21

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Pflicht zum Nachweis einer Impfung

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23
    a) In der unter Geltung von § 20a IfSG aF wahrheitswidrig erfolgten Behauptung durch einen in einem Krankenhaus beschäftigten Arbeitnehmer gegenüber seinem Arbeitgeber, aufgrund einer ärztlichen Untersuchung (Anamnese) sei festgestellt worden, dass - gerade - er vorläufig nicht gegen das Coronavirus Sars-CoV-2 geimpft werden könne, lag - zumal unter Berücksichtigung des besonders vulnerable Personen schützenden Gegenstands der Nachweispflicht (BT-Drs. 20/188 S. 2 und S. 40; BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 263 ff., BVerfGE 161, 299) - eine erhebliche Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB (Kamanabrou RdA 2023, 188, 189) , die "an sich" als wichtiger Grund nach § 626 Abs. 1 BGB geeignet ist.

    Das liegt deshalb nahe, weil sie bei Nichtvorlage eines Nachweises gemäß § 20a IfSG aF nicht "zwangsgeimpft" worden wäre (BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 209, BVerfGE 161, 299) .

    Dagegen hätten die ihr anvertrauten Patienten hinsichtlich ihres Gesundheitsschutzes keine Wahl gehabt (vgl. BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 218, aaO; BAG 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 27) , sondern hätten bei einer erfolgreichen Täuschung durch die Klägerin eine Gesundheitsgefährdung hinnehmen müssen, vor der der Gesetzgeber (BT-Drs. 20/188 S. 2) sie - in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 128 ff., aaO)  - bewahren wollte (vgl. Kamanabrou RdA 2023, 188, 191) .

  • BAG, 13.05.2015 - 2 AZR 531/14

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23
    Eine außerordentliche Kündigung mit sozialer Auslauffrist liegt nur vor, wenn der Arbeitgeber meint, zur fristlosen Kündigung berechtigt zu sein, dem Arbeitnehmer aber ausschließlich aus sozialen Erwägungen eine "Kündigungsfrist" einräumen möchte (vgl. BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 30) .

    Bei einem typischerweise nur eine ordentliche Kündigung rechtfertigenden Grund im Verhalten des Arbeitnehmers bedingen es vielmehr Sinn und Zweck des Sonderkündigungsschutzes, dass sich der Arbeitgeber von der freiwillig eingegangenen, gesteigerten Vertragsbindung nicht lösen kann (BAG 13. Mai 2015 - 2 AZR 531/14 - Rn. 45 f.) .

  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 28/19

    Außerordentliche Kündigung - außerdienstliche Straftat - Eignungsmangel -

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23
    In diesem Fall wäre zugleich davon auszugehen, dass die Klägerin die durch Umdeutung gewonnene ordentliche Kündigung rechtzeitig gerichtlich angegriffen hat (vgl. BAG 27. Juni 2019 - 2 AZR 28/19 - Rn. 21) .
  • BAG, 16.03.1978 - 2 AZR 424/76

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats - Art der beabsichtigten Kündigung -

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23
    Einer Umdeutung würde es nicht entgegenstehen, dass der Betriebsrat nicht - auch - zu einer ordentlichen Kündigung angehört wurde, wenn das Gremium - wofür alles spricht - den beiden beabsichtigten außerordentlichen Kündigungen vorbehaltlos zugestimmt haben sollte (vgl. BAG 16. März 1978 - 2 AZR 424/76 - zu B II 3 der Gründe, BAGE 30, 176) .
  • BAG, 31.01.2019 - 2 AZR 426/18

    Ordentliche Verdachtskündigung - Sachvortragsverwertungsverbot

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23
    Maßgebend ist vielmehr der mit der arbeitsvertraglichen Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (vgl. BAG 31. Januar 2019 - 2 AZR 426/18 - Rn. 75, BAGE 165, 255) .
  • BAG, 29.06.2023 - 2 AZR 296/22

    Offene Videoüberwachung - Verwertungsverbot

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23
    Mit einem Hauptantrag hat sie sich gegen die außerordentliche fristlose, mit einem unechten Hilfsantrag gegen die hilfsweise außerordentliche Kündigung mit notwendiger Auslauffrist gewandt (vgl. BAG 29. Juni 2023 - 2 AZR 296/22 - Rn. 14) .
  • BAG, 24.05.2018 - 2 AZR 73/18

    Auflösungsantrag - wahrheitswidriger Prozessvortrag

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23
    Dabei kann das vertragsnotwendige Vertrauen des Arbeitgebers in den Arbeitnehmer auch durch den untauglichen Versuch einer Täuschung über eine aufgrund ärztlicher Untersuchung festgestellte (vorläufige) Impfunfähigkeit irreparabel zerstört sein (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 2 AZR 73/18 - Rn. 26, BAGE 163, 36) .
  • BAG, 30.03.2023 - 2 AZR 309/22

    Wartezeitkündigung - Maßregelungsverbot

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23
    Dagegen hätten die ihr anvertrauten Patienten hinsichtlich ihres Gesundheitsschutzes keine Wahl gehabt (vgl. BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 218, aaO; BAG 30. März 2023 - 2 AZR 309/22 - Rn. 27) , sondern hätten bei einer erfolgreichen Täuschung durch die Klägerin eine Gesundheitsgefährdung hinnehmen müssen, vor der der Gesetzgeber (BT-Drs. 20/188 S. 2) sie - in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise (BVerfG 27. April 2022 - 1 BvR 2649/21 - Rn. 128 ff., aaO)  - bewahren wollte (vgl. Kamanabrou RdA 2023, 188, 191) .
  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 596/20

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung

    Auszug aus BAG, 14.12.2023 - 2 AZR 66/23
    Vielmehr spricht alles dafür, dass es einer solchen nicht bedurfte, weil es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelte, dass selbst deren erstmalige Hinnahme durch die Beklagte nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für die Klägerin erkennbar - ausgeschlossen war (vgl. BAG 20. Mai 2021 - 2 AZR 457/20 - Rn. 32, BAGE 175, 83; 20. Mai 2021 - 2 AZR 596/20 - Rn. 27, BAGE 175, 94) .
  • BAG, 20.05.2021 - 2 AZR 457/20

    Kündigung - Prozessbeschäftigung - Selbstbeurlaubung

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 867/11

    Betriebsbedingte Kündigung - Verbot der Wiederholungskündigung

  • LAG Schleswig-Holstein, 07.12.2022 - 5 Sa 82/22

    Außerordentliche Kündigung - Vorlage einer aus dem Internet heruntergeladenen

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