Rechtsprechung
BAG, 20.03.2024 - 5 AZR 234/23 |
Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (10)
- Bundesarbeitsgericht (Pressemitteilung)
Entgeltfortzahlung aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion und behördlicher Absonderungsanordnung
- beck-blog (Kurzinformation)
Entgeltfortzahlung aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion und behördlicher Absonderungsanordnung
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Corona - und die Entgeltfortzahlung bei einer behördlichen Absonderungsanordnung
- lto.de (Kurzinformation)
Lohnfortzahlung während Quarantäne: Auch symptomlose Corona-Infektion ist eine Krankheit
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Entgeltfortzahlung aufgrund einer SARS-CoV-2-Infektion und behördlicher Absonderungsanordnung ... - Corona-Virus
- Bundesarbeitsgericht (Tenor)
TENOR: 1. Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. August 2023 - 15 Sa 1033/22 - wird zurückgewiesen.
2. Die Beklagte hat die Kosten der Revision zu tragen. - fgvw.de (Kurzinformation)
Arbeitsrecht: Entgeltfortzahlung bei Corona-Infektion und einer behördlichen Absonderungsanordnung
- anwalt.de (Kurzinformation)
Corona ist auch ohne Symptome eine Krankheit nach EFZG, auf Impfung kommt es nicht an
- anwalt.de (Kurzinformation)
Entgeltfortzahlung bei Corona-Quarantäne
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
BAG zu Lohnfortzahlung während Quarantäne - Lohnfortzahlung wegen Covid auch für Ungeimpfte
Sonstiges
- Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)
Entgeltfortzahlung aufgrund einer Infektion mit dem Corona-Virus und behördlicher Quarantäne-Anordnung
Verfahrensgang
- ArbG Rheine, 07.09.2022 - 3 Ca 530/22
- LAG Hamm, 24.08.2023 - 15 Sa 1033/22
- BAG, 20.03.2024 - 5 AZR 234/23
Corona: Rechtsprechungsübersichten
Wird zitiert von ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 19.12.2023 - 8 Sa 837/23
Entgeltfortzahlung - SARS-CoV-2-Infektion - Krankheit - Symptomlosigkeit - …
Dies gilt grundsätzlich auch für symptomlos Erkrankte, es sei denn, der Arbeitgeber kann von ihnen verlangen, im Homeoffice zu arbeiten (Anschluss an LAG Hamm 24.08.2023 - 15 Sa 1033/22, Revision beim BAG anhängig unter dem Aktenzeichen 5 AZR 234/23; LAG Schleswig-Holstein 06.07.2023 - 4 Sa 39 öD/23; Abweichung - für den Fall der Symptomlosigkeit - von LAG Thüringen 08.08.2023 - 1 Sa 41/23).(Rn.46).Der Information halber wird darauf aufmerksam gemacht, dass im Falle des LAG Hamm, das ebenfalls die Revision zugelassen hat (LAG Hamm 24.08.2023 - 15 Sa 1033/22, BeckRS 2023, 23481, Randnummer 57), die Revision laut juris beim BAG unter dem Aktenzeichen 5 AZR 234/23 anhängig ist.