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   BFH, 23.01.2024 - IX R 36/21   

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BFH, 23.01.2024 - IX R 36/21 (https://dejure.org/2024,5906)
BFH, Entscheidung vom 23.01.2024 - IX R 36/21 (https://dejure.org/2024,5906)
BFH, Entscheidung vom 23. Januar 2024 - IX R 36/21 (https://dejure.org/2024,5906)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FKAustG § 5 Abs 3, GG Art 1 Abs 1, GG Art 2 Abs 1, GG Art 3 Abs 1, EUV 2016/679 Art 17, EUV 2016/679 Art 21, FKAustVbgG
    Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Abs 3 FKAustG, Art 1 Abs 1 GG, Art 2 Abs 1 GG, Art 3 Abs 1 GG, Art 17 EUV 2016/679
    Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte

  • IWW

    § 120 Abs. 2 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 120 Abs. 3 Nr. 1 FGO, § 126 Abs. 2 FGO, § 5 Abs. 3 FKAustG, § 88 Abs. 3, 4 AO, § 1 Abs. 1 FKAustG, § 1 Abs 1 Nr. 2 FKAustG, Richtlinie 2003/48/EG, § 1 Abs 1 Nr. 3 FKAustG, Art. 17 DSGVO, Art. 21 DSGVO, § 1004 Abs. 1 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes (GG), § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, Art. 1 Abs. 1 GG, § 2 Nr. 4 FKAustG, Art. 3 Abs. 1 GG, Richtlinie 2011/16/EU, Richtlinie 77/799/EWG, Richtlinie (EU) 2023/2226, § 43 des Einkommensteuergesetzes, § 90 Abs. 2, Abs. 3 AO, § 11 des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes, § 30 AO, § 355 des Strafgesetzbuchs, § 88a AO, § 5 Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes über die Finanzverwaltung, Art. 2 Abs. 1 GG, § 1 FKAustG, § 8 Abs. 1 Satz 1 FKAustG, §§ 11, 12 FKAustG, § 5 Abs. 2 FKAustG, § 33 ErbStG, § 93 AO, § 43 EStG, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte

  • rewis.io

    Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte

  • datenbank.nwb.de

    Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch verstößt nicht gegen Grundrechte

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Ausländische Bankkonten - und der automatische Finanzkonten-Informationsaustausch

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Automatischer Finanzkonten-Informationsaustausch - und der Datenschutz

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß

  • Bundesfinanzhof (Pressemitteilung)

    Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Übermittlung von Informationen zu ausländischen Bankkonten verfassungsgemäß - Keine Verletzung der Grundrechte der inländischen Steuerpflichtigen

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)

    EUV 2016/679 Art 17 ; EUV 2016/679 Art 21

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    DSGVO Art 17, DSGVO Art 21
    Datenschutz, Schweiz

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 1376
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03

    Grenzen des Anspruchs auf Auskunft über eine behördliche Datensammlung

    Auszug aus BFH, 23.01.2024 - IX R 36/21
    Auf diese Weise wird das verfassungsrechtliche Gebot der Zweckbindung der erhobenen Informationen verstärkt (Beschluss des BVerfG vom 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03, BVerfGE 120, 351, unter B.II.1.a aa, m.w.N.).

    Die Regelung dient der gleichmäßigen Festsetzung und Erhebung von Steuern und damit einem Ziel, welches aufgrund des aus Art. 3 Abs. 1 GG folgenden Gebots steuerlicher Belastungsgleichheit selbst Verfassungsrang hat (Beschluss des BVerfG vom 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03, BVerfGE 120, 351, unter B.II.1.b aa, m.w.N.).

    Dieses Ergebnis deckt sich mit der Rechtsprechung des BVerfG zur auf der Grundlage von § 88a AO i.V.m. § 5 Abs. 1 Nr. 6 des Gesetzes über die Finanzverwaltung geführten Datensammlung über steuerliche Auslandsbeziehungen (Beschluss des BVerfG vom 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03, BVerfGE 120, 351).

    Auch insoweit lässt das BVerfG das Recht des Einzelnen auf informationelle Selbstbestimmung hinter dem Gebot der Gleichmäßigkeit der Besteuerung zurücktreten (vgl. Beschluss des BVerfG vom 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03, BVerfGE 120, 351, unter B.II.1.b cc (2)(a)).

  • BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07

    Grundrecht auf Computerschutz

    Auszug aus BFH, 23.01.2024 - IX R 36/21
    (2) Auch sind die Kläger nicht in ihrem Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (Urteil des BVerfG vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07, BVerfGE 120, 274, unter C.I.1.d) verletzt.

    Ein Eingriff in dieses Grundrecht ist zudem dann anzunehmen, wenn die Integrität des geschützten informationstechnischen Systems angetastet wird, indem auf das System so zugegriffen wird, dass dessen Leistungen, Funktionen und Speicherinhalte durch Dritte genutzt werden können; dann ist die entscheidende technische Hürde für eine Ausspähung, Überwachung oder Manipulation des Systems genommen (Urteil des BVerfG vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07, BVerfGE 120, 274, unter C.I.1.d bb).

  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus BFH, 23.01.2024 - IX R 36/21
    Entgegen der Ansicht der Kläger ist für die Zulässigkeit des automatischen Finanzkonten-Informationsaustauschs in Anbetracht der Rechtsprechung des BVerfG zur Rasterfahndung (Beschluss des BVerfG vom 04.04.2006 - 1 BvR 518/02, BVerfGE 115, 320) nicht zu fordern, dass dieser nur bei einer konkreten Gefahr erfolgen dürfe.

    Das BVerfG sah im seinerzeit zu entscheidenden Fall die Notwendigkeit einer konkreten Gefahr, da es andernfalls keine hinreichenden Anhaltspunkte zur teleologischen Bestimmung der erfassbaren Daten gäbe (Beschluss des BVerfG vom 04.04.2006 - 1 BvR 518/02, BVerfGE 115, 320, unter B.I.2.c bb).

  • BVerfG, 30.04.2008 - 1 BvR 595/07
    Auszug aus BFH, 23.01.2024 - IX R 36/21
    (2) Auch sind die Kläger nicht in ihrem Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts nach Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG (Urteil des BVerfG vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07, BVerfGE 120, 274, unter C.I.1.d) verletzt.

    Ein Eingriff in dieses Grundrecht ist zudem dann anzunehmen, wenn die Integrität des geschützten informationstechnischen Systems angetastet wird, indem auf das System so zugegriffen wird, dass dessen Leistungen, Funktionen und Speicherinhalte durch Dritte genutzt werden können; dann ist die entscheidende technische Hürde für eine Ausspähung, Überwachung oder Manipulation des Systems genommen (Urteil des BVerfG vom 27.02.2008 - 1 BvR 370/07, 1 BvR 595/07, BVerfGE 120, 274, unter C.I.1.d bb).

  • BSG, 20.01.2021 - B 1 KR 7/20 R

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur mit elektronischer

    Auszug aus BFH, 23.01.2024 - IX R 36/21
    Alle angegriffenen Befugnisse sind zudem am Grundsatz der Normenklarheit und Bestimmtheit zu messen, der der Vorhersehbarkeit von Eingriffen für die Bürgerinnen und Bürger, einer wirksamen Begrenzung der Befugnisse gegenüber der Verwaltung sowie der Ermöglichung einer effektiven Kontrolle durch die Gerichte dient (vgl. Urteil des Bundessozialgerichts --BSG-- vom 20.01.2021 - B 1 KR 7/20 R, BSGE 131, 169, Rz 93, m.w.N.).

    Unbeschadet der Frage, ob der sachliche Anwendungsbereich der Charta der Grundrechte der Europäischen Union im Hinblick auf deren Art. 51 Abs. 1 Satz 1 EUGrdRCh überhaupt eröffnet ist (vgl. hierzu BFH-Urteil vom 30.08.2022 - X R 17/21, BFHE 278, 327, BStBl II 2023, 396, Rz 50 sowie BSG-Urteil vom 20.01.2021 - B 1 KR 7/20 R, BSGE 131, 169, Rz 91), wäre ein Eingriff in die nach Art. 8 Abs. 1 und 2 Satz 1 EUGrdRCh geschützten personenbezogenen Daten beziehungsweise das Gleichbehandlungsgebot nach Art. 20 EUGrdRCh jedenfalls entsprechend der obigen Ausführungen gerechtfertigt.

  • FG Köln, 27.10.2021 - 2 K 2835/19

    Speichern der aus der Schweiz erhaltenen Angaben über Vermögensbestände der

    Auszug aus BFH, 23.01.2024 - IX R 36/21
    Die Revision der Kläger gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 27.10.2021 - 2 K 2835/19 wird als unbegründet zurückgewiesen.

    Die Kläger beantragen sinngemäß, das Urteil des FG vom 27.10.2021 - 2 K 2835/19 aufzuheben und das BZSt zu verpflichten, die aus der Schweiz erhaltenen Daten über den Vermögensbestand nicht zu verarbeiten und die entsprechenden Daten zu löschen.

  • BVerfG, 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89

    Kapitalertragssteuer

    Auszug aus BFH, 23.01.2024 - IX R 36/21
    Wie bereits das BVerfG in seiner Entscheidung zum sogenannten Bankenerlass ausgeführt hat, muss ein Steuerpflichtiger, wenn er seine ausländischen Zinserträge verschweigt, ohne Kontrollmöglichkeiten jedoch nur in seltenen Ausnahmefällen damit rechnen, dass er zur Rechenschaft gezogen wird, sodass die Durchsetzung des Steueranspruchs in diesen Fällen erhebliche Mängel aufweisen würde (Urteil des BVerfG vom 27.06.1991 - 2 BvR 1493/89, BVerfGE 84, 239, unter C.II.1.b).
  • BVerfG, 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Polizeioberkommissars

    Auszug aus BFH, 23.01.2024 - IX R 36/21
    Sie steht insbesondere unter dem Vorbehalt der verfassungsmäßigen Ordnung und kann durch diese eingeschränkt werden (Beschluss des BVerfG vom 18.05.2022 - 2 BvR 1667/20, Rz 31, m.w.N.).
  • BFH, 15.05.2018 - VII R 14/17

    Keine unbillige Härte bei Verpflichtung eines Unternehmers zur elektronischen

    Auszug aus BFH, 23.01.2024 - IX R 36/21
    Im Übrigen hat der BFH bereits mehrfach entschieden, dass das allgemeine Risiko eines sogenannten "Hacker-Angriffs" im überwiegenden Interesse des Gemeinwohls hinzunehmen ist (BFH-Urteil vom 15.05.2018 - VII R 14/17, Rz 22, m.w.N.).
  • BFH, 16.11.2016 - II R 29/13

    Erbschaftsteuerrechtliche Anzeigepflicht eines inländischen Kreditinstituts mit

    Auszug aus BFH, 23.01.2024 - IX R 36/21
    Aufgrund des Territorialitätsprinzips kann die deutsche Finanzverwaltung keine Hoheitsgewalt im Ausland ausüben (vgl. BFH-Urteil vom 16.11.2016 - II R 29/13, BFHE 256, 364, BStBl II 2017, 413, Rz 52, m.w.N.).
  • BFH, 30.08.2022 - X R 17/21

    Auch im Anwendungsbereich des § 2 Abs. 5 GewStG kein Abzug vorweggenommener

  • BVerfG, 27.05.2020 - 1 BvR 1873/13

    Regelungen zur Bestandsdatenauskunft verfassungswidrig

  • BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15

    Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß

  • BVerwG, 22.10.2014 - 6 C 7.13

    Klage gegen automatisierte Kennzeichenerfassung in Bayern erfolglos

  • BVerfG, 10.11.2020 - 1 BvR 3214/15

    Erweiterte Datennutzung (Data-mining) nach dem Antiterrordateigesetz teilweise

  • BFH, 08.06.2021 - II R 15/20

    Doppelte Rechtshängigkeit

  • BVerwG, 12.01.2023 - 2 C 22.21

    Kein Lebensarbeitszeitkonto für Richter

  • BFH, 08.08.2001 - I R 29/00

    Verlustabzug: Wirtschaftliche Identität der GmbH

  • BVerwG, 29.04.1985 - 1 B 149.84

    Streitigkeit um die deutsche Staatsbürgerschaft des Klägers - Voraussetzung für

  • BFH, 16.03.2016 - VII R 36/13

    Zulässigkeit einer vorbeugenden Unterlassungsklage bei behauptetem

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