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BGH, 01.02.2024 - 5 StR 419/23 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 27.03.2023 - 604 Ks 14/22
- BGH, 01.02.2024 - 5 StR 419/23
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 05.07.2013 - 2 BvR 708/12
Fortdauer der Unterbringung im psychiatrischen Krankenhaus (Jugendlicher; …
- BGH, 05.11.2014 - 1 StR 327/14
Tatrichterliche Beweiswürdigung bei freisprechendem Urteil (Anwendbarkeit von in …
Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 5 StR 419/23
Seine Bedeutung erlangt ein Indiz aber gerade erst durch die Zusammenschau mit anderen Indizien, nicht bei lediglich gesonderter Betrachtung (vgl. BGH, Urteil vom 5. November 2014 - 1 StR 327/14, NStZ-RR 2015, 83). - BGH, 14.02.2019 - 4 StR 566/18
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Defektzustand; …
Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 5 StR 419/23
In solchen Fällen kommt die Unterbringung nach § 63 StGB aber dann in Betracht, wenn der Täter in krankhafter Weise alkoholüberempfindlich ist, an einer krankhaften Alkoholsucht leidet oder aufgrund eines psychischen Defekts alkoholsüchtig ist, der - ohne pathologisch zu sein - in seinem Schweregrad einer krankhaften seelischen Störung im Sinne des § 20 StGB gleichsteht, oder wenn der Täter an einer länger dauernden geistig-seelischen Störung leidet, bei der bereits geringer Alkoholkonsum oder andere alltägliche Ereignisse die akute erhebliche Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit auslösen können und dies getan haben (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 4 StR 566/18 mwN).
- BGH, 15.11.2017 - 5 StR 439/17
Gefährlichkeitsprognose bei der Anordnung der Unterbringung in einem …
Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 5 StR 419/23
Die Strafkammer hat hierbei zutreffend den Maßstab des § 63 Satz 1 StGB angewendet, weil es sich zumindest bei Tat 2 um eine im Rechtssinne erhebliche Anlasstat handelt (vgl. näher BGH, Urteil vom 15. November 2017 - 5 StR 439/17 mwN). - BGH, 26.04.2023 - 5 StR 457/22
Anforderungen an die Beweiswürdigung beim freisprechenden Urteil …
Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 5 StR 419/23
Insoweit gilt (vgl. nur BGH, Urteil vom 26. April 2023 - 5 StR 457/22 mwN): Die Würdigung der Beweise ist grundsätzlich Sache des Tatgerichts (§ 261 StPO). - BGH, 20.12.2022 - 4 StR 387/22
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schulfähigkeit: psychische …
Auszug aus BGH, 01.02.2024 - 5 StR 419/23
Es kommt deshalb nicht darauf an, ob seine Intelligenzminderung schon für sich gesehen die Schwelle eines Eingangsmerkmals des § 20 StGB erreicht (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 4 StR 387/22 mwN), zumal da die Strafkammer eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit lediglich auf die Kombination von Alkoholeinfluss und Intelligenzminderung gestützt hat.