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   BGH, 02.11.1956 - 1 StE 12/56   

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BGH, 02.11.1956 - 1 StE 12/56 (https://dejure.org/1956,2756)
BGH, Entscheidung vom 02.11.1956 - 1 StE 12/56 (https://dejure.org/1956,2756)
BGH, Entscheidung vom 02. November 1956 - 1 StE 12/56 (https://dejure.org/1956,2756)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 10, 46
  • NJW 1957, 470
  • MDR 1957, 306
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • BGH, 21.10.1961 - 2 StE 2/61

    Die vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) geschaffene Westorganisation

    Die Ansicht eines der Verteidiger, Kontaktperson im Sinne des § 100 d Abs. 2 StGB könne nur sein, wer weder in der Bundesrepublik lebe, noch zu ihr in einem besonderen Schutz- und Treueverhältnis stehe, verkennt den Gedankengang der Entscheidung BGHSt 10, 46.

    Bei W. hat der Senat von der Einziehung des empfangenen Tatentgelts abgesehen (BGHSt 10, 46), da seine Entlohnung im Verhältnis zum Aufwand an Zeit und Arbeit im Vergleich zu den Bezügen der Angeklagten U., H. und Bi. nur ganz unbedeutend war.

  • BGH, 09.05.1963 - 3 StR 19/63

    Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Wiederaufnahme des Verfahrens -

    Die NF war nach außen hin als eine von der Partei unabhängige, selbständige Organisation aufgezogen, wenn sie auch in Wirklichkeit eine der zahlreichen Tarnorganisationen der KPD/SED war (vgl. BGH 1 StE 12/56 vom 2. November 1956, veröffentlicht in HuSt II 43).
  • BGH, 13.03.1959 - 9 BJs 384/58

    Möglichkeit der Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens aus tatsächlichen

    Die zu § 100 d Abs. 2 StGB ergangene Entscheidung BGHSt 10, 46 steht dem nicht entgegen.
  • BGH, 20.07.1961 - 3 StR 19/61

    Rüge der Verletzung von Vorschriften des Verfahrensrechts - Rüge der unrichtigen

    Die "Nationale Front des demokratischen Deutschlands" ist nicht, wie es im Urteil (UA. S. 7) heißt, "die Dachorganisation der kommunistischen Infiltrationsvereinigungen in Westdeutschland und ... die Dachorganisation der Massenorganisation in der sowjetisch besetzten Zone"; sie ist auch nicht in der dort zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13. Juli 1956 - StE 20/54 - behandelt, sondern im Urteil vom 2. November 1956 - 1 StE 12/56 -, HuSt II 43, auf welches verwiesen wird.
  • BGH, 02.10.1957 - 3 StR 34/57

    Rechtsmittel

    Der Senat hat daher in seinem Urteil vom 2. November 1956 - 1 St E 12/56 (BGHSt 10, 46) ausgesprochen, dass die Einziehung empfangenen Entgelts gemäss den §§ 98 Abs. 2, 86 Abs. 3 StGB bei Organisationsdelikten im pflichtgemässen Ermessen des Gerichts steht.
  • BGH, 26.09.1957 - 2 StE 23/57

    Rechtsmittel

    Er hat als Bewohner der Bundesrepublik (vgl. BGHSt 10, 46 ff) Beziehungen zu einer Einrichtung ausserhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Strafgesetzbuchs aufgenommen und unterhalten und ferner für eine Dienststelle ausserhalb des räumlichen Geltungsbereichs des Strafgesetzbuchs über Vereinigungen und Personen, die sich im räumlichen Geltungsbereich des Strafgesetzbuchs befinden, Nachrichten gesammelt.
  • BGH, 26.06.1957 - 3 StR 20/57

    Voraussetzung einer Einziehung bei Organisationsdelikten

    Der Senat hat daher in seinem Urteil BGHSt 10, 46 (51) ausgesprochen, dass die Einziehung empfangenen Entgelts gemäss den §§ 98 Abs. 2, 86 Abs. 3 StGB bei Organisationsdelikten im pflichtgemässen Ermessen des Gerichts steht.
  • BGH, 07.08.1970 - 2 StR 599/68

    Verstoß gegen das Recht auf den gesetzlichen Richter - Zuständigkeit einer Kammer

    Eine solche Zuweisung ist unzulässig, wie der Bundesgerichtshof schon wiederholt entschieden hat (z.B. BGHSt 10, 49 [BGH 02.11.1956 - 1 StE 12/56]).
  • BGH, 03.08.1962 - 7 StE 1/62

    Rechtsmittel

    Unter Würdigung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Gesichtspunkte hat der Senat eine Gefängnisstrafe von zwei Jahren sechs Monaten als angemessene Sühne der Tat und zugleich als ausreichende Abschreckung anderer möglicher Täter erachtet Gemäss den §§ 101 Abs. 2, 86 Abs. 3 StGB ist ein geschätztes Entgelt (vgl. BGHSt 10, 46) von 15.000 DM eingezogen worden, wovon 10.000 DM durch die Untersuchungshaft abgegolten sind (§ 60 StGB).
  • BGH, 02.09.1959 - 3 StR 36/59

    Ermessensentscheidung bei der Einziehung von Gegenständen nach §§ 86 Abs. 1, 86

    Der Senat hat daher in seinem Urteil BGHSt 10, 46 (51) [BGH 02.11.1956 - 1 StE 12/56] ausgesprochen, dass die Einziehung empfangenen Entgelts gemäss den §§ 98 Abs. 2, 86 Abs. 3 StGB bei Organisationsdelikten im pflichtgemässen Ermessen des Gerichts steht.
  • BGH, 25.06.1958 - 3 StR 13/58

    Voraussetzungen der Verfassungsfeindlichkeit im Sinne des § 93 Strafgesetzbuch

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