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   BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18   

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BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18 (https://dejure.org/2021,16145)
BGH, Entscheidung vom 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18 (https://dejure.org/2021,16145)
BGH, Entscheidung vom 03. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18 (https://dejure.org/2021,16145)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Richterablehnung im Rahmen eines Widerrufs der Rechtsanwaltszulassung

  • Wolters Kluwer

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bzgl. Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten; Erwirken von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt als Beweisanzeichen für einen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bzgl. Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten; Erwirken von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt als Beweisanzeichen für einen ...

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bzgl. Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten; Erwirken von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt als Beweisanzeichen für einen ...

  • rechtsportal.de

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls bzgl. Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten; Erwirken von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt als Beweisanzeichen für einen ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (18)

  • BGH, 07.03.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Befangenheitsantrag: Erledigung während offener Frist einer möglichen

    Auszug aus BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 5; vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, juris Rn. 4 und vom 20. September 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15, juris Rn. 51 f.; BVerfG, NJW 2012, 3228; jeweils mwN).

    Die Verweigerung einer beantragten Terminverlegung begründet die Besorgnis der Befangenheit nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminverlegung (§ 227 ZPO) offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH, Beschlüsse vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2429 und vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 8).

  • BGH, 06.04.2006 - V ZB 194/05

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen einen

    Auszug aus BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Die Verweigerung einer beantragten Terminverlegung begründet die Besorgnis der Befangenheit nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminverlegung (§ 227 ZPO) offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH, Beschlüsse vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2429 und vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 8).
  • BVerfG, 25.07.2012 - 2 BvR 615/11

    Offensichtlich unhaltbare Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs verletzt

    Auszug aus BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 5; vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, juris Rn. 4 und vom 20. September 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15, juris Rn. 51 f.; BVerfG, NJW 2012, 3228; jeweils mwN).
  • BGH, 03.03.2008 - II ZR 251/06

    Zulässigkeit der Revision gegen ein zweites Versäumnisurteil; Verlegung eines

    Auszug aus BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Im Falle einer Kündigung des Mandatsverhältnisses wegen des Verlusts des Vertrauens fehlt ein Verschulden der Partei nur dann, wenn der Anwalt den Vertrauensverlust verschuldet hat und der Grund zum Anwaltswechsel erst zu diesem Zeitpunkt im Rechtsstreit offenbar wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 3. März 2008 - II ZR 251/06, NJW-RR 2008, 876 Rn. 14).
  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden

    Auszug aus BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Im Übrigen muss die Erkrankung oder sonstige Verhinderung des Prozessbeteiligten schlüssig aus dem vorgelegten Attest hervorgehen; die Bescheinigung muss so substantiiert sein, dass das Gericht auf ihrer Grundlage in der Lage ist, die Frage der behaupteten Verhandlungsunfähigkeit selbst zu beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. April 2017 - 2 B 69/16, juris Rn. 9 mwN).
  • BGH, 20.09.2016 - AnwZ (Brfg) 61/15

    Richterablehnung im anwaltgerichtlichen Verfahren wegen Widerrufs der Zulassung

    Auszug aus BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 5; vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, juris Rn. 4 und vom 20. September 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15, juris Rn. 51 f.; BVerfG, NJW 2012, 3228; jeweils mwN).
  • LAG Köln, 07.07.2005 - 7 Sa 508/04

    Unterlassung; Widerruf; Beweislast; sexuelle Belästigung; Non Liquet

    Auszug aus BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Die Verweigerung einer beantragten Terminverlegung begründet die Besorgnis der Befangenheit nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminverlegung (§ 227 ZPO) offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (BGH, Beschlüsse vom 6. April 2006 - V ZB 194/05, NJW 2006, 2429 und vom 7. Februar 2011 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 8).
  • BGH, 10.06.2013 - AnwZ (Brfg) 24/12

    Richterablehnung: Fachvortrag vor der Rechtsanwaltskammerversammlung als

    Auszug aus BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an der Unvoreingenommenheit und objektiven Einstellung des Richters zu zweifeln (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 7. März 2012 - AnwZ (B) 13/10, juris Rn. 5; vom 10. Juni 2013 - AnwZ (Brfg) 24/12, NJW-RR 2013, 1211 Rn. 6; vom 30. Dezember 2013 - AnwZ (Brfg) 60/13, juris Rn. 4 und vom 20. September 2016 - AnwZ (Brfg) 61/15, juris Rn. 51 f.; BVerfG, NJW 2012, 3228; jeweils mwN).
  • BVerwG, 30.08.1982 - 9 C 1.81

    Terminsänderung - Verweigerung - Rechtliches Gehör

    Auszug aus BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Gewichtige Gründe, die seine persönliche Anwesenheit - neben derjenigen eines anwaltlichen Vertreters - erfordern könnten (vgl. dazu etwa BVerwG, Beschluss vom 30. August 1982 - 9 C 1/81, juris Rn. 11 f.), hat der Kläger nicht dargetan und sind auch sonst nicht ersichtlich.
  • BGH, 04.07.2009 - AnwZ (B) 14/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 03.05.2021 - AnwZ (Brfg) 63/18
    Nicht zu beanstanden ist auch, dass die Präsidentin des Bundesgerichtshofs in diesem Zusammenhang darauf hingewiesen hat, dass im Hinblick auf die durch einen Vermögensverfall indizierte Gefährdung der Interessen der rechtsuchenden Mandanten strenge Anforderungen an den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung zu stellen sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 2019 - AnwZ (Brfg) 76/18, juris Rn. 14; vom 20. November 2017 - AnwZ (Brfg) 41/17, juris Rn. 16; vom 12. Oktober 2017 - AnwZ (Brfg) 39/17, juris Rn. 13; vom 7. Mai 2013 - AnwZ (Brfg) 8/13, juris Rn. 3; vom 8. Dezember 2011 - AnwZ (Brfg) 15/11, juris Rn. 12; vom 4. Juli 2009 - AnwZ (B) 14/08, juris Rn. 12).
  • BGH, 12.10.2017 - AnwZ (Brfg) 39/17

    Widerruf der Zulassung zu Rechtsanwaltschaft und Nichtzulassung der Berufung

  • BGH, 08.12.2011 - AnwZ (Brfg) 15/11

    Umfang der Begründung für eine plötzliche, zur Verhandlungsunfähigkeit führenden

  • BGH, 20.11.2017 - AnwZ (Brfg) 41/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerlegung der gesetzlichen

  • BGH, 01.02.2019 - AnwZ (Brfg) 76/18

    Rechtmäßiger Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen

  • BFH, 31.03.2006 - IV B 138/04

    NZB: Terminsverlegung, rechtliches Gehör

  • BGH, 30.12.2013 - AnwZ (Brfg) 60/13

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit

  • BGH, 07.05.2013 - AnwZ (Brfg) 8/13

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • BGH, 24.11.1988 - III ZR 69/88
  • BGH, 02.12.2021 - IX ZR 53/21

    Anspruch auf Schadensersatz gegen eine Rechtsanwältin wegen fehlerhafter

    Ein lediglich allgemeiner Hinweis auf die Corona-Pandemie und das generelle Infektionsrisiko reicht aber allein nicht aus, um eine Unzumutbarkeit zu begründen (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 9).

    Solche gewichtigen Gründe ergeben sich nicht schon aus der Bedeutung, welche der Prozess für die Partei hat (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Dezember 2014, aaO Rn. 7; Urteil vom 3. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 15).

  • BGH, 22.08.2023 - AnwZ (Brfg) 14/23

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft aus

    Eine Partei ist bei einem mit einer Erkrankung begründeten Verlegungsantrag verpflichtet, die Gründe für die Verhinderung so anzugeben und durch Vorlage eines substantiierten ärztlichen Attests zu untermauern, dass das Gericht die Frage der Verhandlungsfähigkeit selbst zu beurteilen vermag (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 38/20, juris Rn. 29 ff.; vom 3. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 16; jeweils mwN).

    Trotz der dort bescheinigten Verhandlungsfähigkeit bedurfte es jedoch einer diesbezüglich eindeutigen und nachvollziehbaren Beschreibung, die dem Gericht deren Überprüfung ermöglichte (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 38/20, juris Rn. 30; vom 3. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 16; jeweils mwN).

    Ohnehin stellte die kurzfristige Bevollmächtigung eines Prozessbevollmächtigten, der den bereits längerfristig anberaumten Verhandlungstermin nicht wahrnehmen kann, keinen erheblichen Grund für eine Terminsverlegung im Sinne von § 227 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 ZPO dar (vgl. Senat, Beschluss vom 17. September 2018 - AnwZ (Brfg) 41/18, juris Rn. 14; vgl. auch Senat, Beschluss vom 3. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 14).

  • BGH, 02.02.2024 - AnwZ (Brfg) 41/23

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Denn der Umstand, dass die Klägerin es sogar wegen vergleichsweise geringfügiger Forderungen zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Eintragungen im Schuldnerverzeichnis hat kommen lassen, spricht für und nicht gegen das Vorliegen eines Vermögensverfalls (vgl. Senat, Urteil vom 3. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 42 mwN).
  • BGH, 12.09.2022 - AnwZ (Brfg) 10/22

    Prognoseentscheidung bei der Rücknahme der Zulassung eines Rechtsanwalts; Antrag

    Die Verweigerung einer beantragten Terminverlegung begründet die Besorgnis der Befangenheit nur dann, wenn erhebliche Gründe für eine Terminverlegung (§ 227 ZPO) offensichtlich vorliegen, die Zurückweisung des Antrags für die betreffende Partei schlechthin unzumutbar wäre und somit deren Grundrecht auf rechtliches Gehör verletzte oder sich aus der Ablehnung der Terminverlegung der Eindruck einer sachwidrigen Benachteiligung einer Partei aufdrängt (Senat, Beschluss vom 3. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 11 mwN).
  • BGH, 24.10.2022 - AnwZ (Brfg) 20/22

    Abstellen auf den Zeitpunkt des Abschlusses des behördlichen Widerrufsverfahrens

    Denn der Umstand, dass es der Kläger sogar wegen vergleichsweise geringfügiger Forderungen zu Zwangsvollstreckungsmaßnahmen und Eintragungen im Schuldnerverzeichnis hat kommen lassen, spricht für und nicht gegen das Vorliegen eines Vermögensverfalls (vgl. Senatsurteil vom 3. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 42 mwN).
  • BGH, 25.07.2023 - AnwZ (Brfg) 8/23

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Zunächst spricht nach der Rechtsprechung des Senats gerade der Umstand, dass es wegen vergleichsweise geringen Forderungen zu Vollstreckungsmaßnahmen gegen den Rechtsanwalt und Eintragungen in das Schuldnerverzeichnis gekommen ist, für einen Vermögensverfall (vgl. Senat, Urteil vom 3. Mai 2021 - AnwZ (Brfg) 63/18, juris Rn. 42 mwN).
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