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   BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09   

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BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09 (https://dejure.org/2010,12151)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09 (https://dejure.org/2010,12151)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2010 - AnwZ (B) 105/09 (https://dejure.org/2010,12151)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Prozessuale Auswirkungen der fehlenden Beiziehung von Akten über Strafverfahren gegen den sich gegen die Entziehung seiner Zulassung richtenden Rechtsanwalt wegen Beleidigungsdelikten aufgrund eines nicht beigebrachten Gutachtens über seinen Gesundheitszustand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 3; BRAO § 15
    Prozessuale Auswirkungen der fehlenden Beiziehung von Akten über Strafverfahren gegen den sich gegen die Entziehung seiner Zulassung richtenden Rechtsanwalt wegen Beleidigungsdelikten aufgrund eines nicht beigebrachten Gutachtens über seinen Gesundheitszustand

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Anwaltszulassung, Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.02.1987 - AnwZ (B) 33/86

    Festsetzung des Geschäftswerts in Zulassungssachen

    Auszug aus BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Der Senat bemisst den Gegenstandswert eines Antrags auf gerichtliche Entscheidung gegen den Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in aller Regel mit 50.000 EUR (Beschluss vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 33/86, BRAK-Mitt. 1987, 154).

    Dieser Wert orientiert sich an der Höhe der Einnahmen, die ein Rechtsanwalt insgesamt aus der Anwaltspraxis im Lauf von etwa fünf bis zehn Jahren erzielen kann (Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 1963 - AnwZ (B) 30/62, BGHZ 39, 110, 115 f.; vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 5/72, EGE XII, 39, 41; vom 20. Januar 1975 - AnwZ (B) 6/74, EGE XIII, 22, 27, insoweit in BGHZ 63, 377 nicht abgedruckt, und vom 23. Februar 1987, aaO).

  • BGH, 01.10.2002 - XI ZR 71/02

    Verfahrensrecht - Revision: Nichtzulassung trotz offensichtlicher Rechtsfehler

    Auszug aus BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Dazu muss bei angeblichen Sachaufklärungsmängeln substantiiert dargelegt werden, welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht übergangen und welchen entscheidungserheblichen Tatsachen es von Amts wegen hätte nachgehen müssen (BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 185 f., vom 5. Juni 2008 - V ZR 187/07, juris und vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).
  • BGH, 19.03.2009 - V ZR 142/08

    Erfordernis einer eigenständigen Auseinandersetzung mit der angegriffenen

    Auszug aus BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Dazu muss bei angeblichen Sachaufklärungsmängeln substantiiert dargelegt werden, welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht übergangen und welchen entscheidungserheblichen Tatsachen es von Amts wegen hätte nachgehen müssen (BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 185 f., vom 5. Juni 2008 - V ZR 187/07, juris und vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05

    Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Er entscheidet vielmehr in der regulären, jetzt aber wegen des altersbedingten Ausscheidens eines richterlichen Mitgliedes und des geschäftsplanmäßigen Wechsels der anwaltlichen Mitglieder geänderten Besetzung (BGH, Beschluss vom 14. April 2005 - V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226, 1227).
  • BSG, 07.04.2005 - B 7a AL 38/05 B

    Voraussetzungen der Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09
    a) Eine Anhörungsrüge muss Ausführungen dazu enthalten, aus welchen Umständen sich die entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht ergeben soll (vgl. auch BT-Drucks. 15/3706, S. 16; BSG, NJW 2005, 2798).
  • BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05

    Besorgnis der Befangenheit von Richtern im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Die Ablehnungsgesuche (§ 42 Abs. 2 ZPO) dienen verfahrensfremden Zwecken und sind deshalb (Senat, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, juris) unzulässig.
  • Drs-Bund, 21.09.2004 - BT-Drs 15/3706
    Auszug aus BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09
    a) Eine Anhörungsrüge muss Ausführungen dazu enthalten, aus welchen Umständen sich die entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht ergeben soll (vgl. auch BT-Drucks. 15/3706, S. 16; BSG, NJW 2005, 2798).
  • BGH, 12.02.1963 - AnwZ (B) 30/62

    Strafurteil und Zulassungsverfahren für Rechtsanwälte

    Auszug aus BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Dieser Wert orientiert sich an der Höhe der Einnahmen, die ein Rechtsanwalt insgesamt aus der Anwaltspraxis im Lauf von etwa fünf bis zehn Jahren erzielen kann (Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 1963 - AnwZ (B) 30/62, BGHZ 39, 110, 115 f.; vom 10. Juli 1972 - AnwZ (B) 5/72, EGE XII, 39, 41; vom 20. Januar 1975 - AnwZ (B) 6/74, EGE XIII, 22, 27, insoweit in BGHZ 63, 377 nicht abgedruckt, und vom 23. Februar 1987, aaO).
  • BGH, 05.06.2008 - V ZR 187/07

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die Aufklärungspflicht

    Auszug aus BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Dazu muss bei angeblichen Sachaufklärungsmängeln substantiiert dargelegt werden, welches entscheidungserhebliche Vorbringen das Gericht übergangen und welchen entscheidungserheblichen Tatsachen es von Amts wegen hätte nachgehen müssen (BGH, Beschlüsse vom 1. Oktober 2002 - XI ZR 71/02, BGHZ 152, 182, 185 f., vom 5. Juni 2008 - V ZR 187/07, juris und vom 19. März 2009 - V ZR 142/08, NJW 2009, 1609).
  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus BGH, 03.12.2010 - AnwZ (B) 105/09
    b) Über ein unzulässiges Ablehnungsgesuch entscheidet der Senat nicht in der aus § 215 Abs. 3 i. V. m. § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO a. F. und § 45 ZPO analog (dazu Senat, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - AnwZ (B) 3/66, BGHZ 46, 195, 198) folgenden Besetzung ohne die abgelehnten Mitglieder.
  • BGH, 20.01.1975 - AnwZ (B) 6/74

    Steuerberater ohne Eigenverantwortlichkeit

  • BGH, 10.07.1972 - AnwZ (B) 5/72

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

  • BGH, 06.06.2012 - AnwZ (B) 13/10

    Anforderungen an die Darlegung einer Gehörsrüge im Zusammenhang mit einen Streit

    Eine Anhörungsrüge muss Ausführungen dazu enthalten, aus welchen Umständen sich die entscheidungserhebliche Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch das Gericht ergeben soll (vgl. Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2010 - AnwZ (B) 105/09 Rn. 7 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 13 M 11.1323

    Flurbereinigung; Erinnerung gegen Kostenansatz; Anhörungsrüge; Anordnung der

    Die vom Antragsteller aufgeworfene Frage, ob für die erfolglose Anhörungsrüge nach einem unbegründetem Ablehnungsgesuch die Gebührenpflicht angeordnet werden könnte, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig erscheint (vgl. BGH vom 3.12.2010 Az. AnwZ [B] 105/09 ), bedarf angesichts der Entscheidungskonstellation keiner Klärung.
  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 13 M 11.1325

    Flurbereinigung; Erinnerung gegen Kostenansatz; Anhörungsrüge; Anordnung der

    Die vom Antragsteller aufgeworfene Frage, ob für die erfolglose Anhörungsrüge nach einem unbegründetem Ablehnungsgesuch die Gebührenpflicht angeordnet werden könnte, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig erscheint (vgl. BGH vom 3.12.2010 Az. AnwZ [B] 105/09 ), bedarf angesichts der Entscheidungskonstellation keiner Klärung.
  • VGH Bayern, 27.06.2011 - 13 M 11.1322

    Flurbereinigung; Erinnerung gegen Kostenansatz; Anhörungsrüge; Anordnung der

    Die vom Antragsteller aufgeworfene Frage, ob für die erfolglose Anhörungsrüge nach einem unbegründetem Ablehnungsgesuch die Gebührenpflicht angeordnet werden könnte, was nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zulässig erscheint (vgl. BGH vom 3.12.2010 Az. AnwZ [B] 105/09 ), bedarf angesichts der Entscheidungskonstellation keiner Klärung.
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