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   BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 21/84   

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https://dejure.org/1985,3418
BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 21/84 (https://dejure.org/1985,3418)
BGH, Entscheidung vom 04.03.1985 - AnwSt (R) 21/84 (https://dejure.org/1985,3418)
BGH, Entscheidung vom 04. März 1985 - AnwSt (R) 21/84 (https://dejure.org/1985,3418)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Annahme einer Standesverfehlung wegen entgeltlicher Vermittlung einer Scheinehe - Voraussetzungen eines angemessenen Verhaltens eines Rechtsanwalts unter Berücksichtigung seiner Stellung als Organ der Rechtspflege - Anforderungen an eine Beweisaufnahme in einem ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO §§ 43, 113, 114

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1986, 2265
  • FamRZ 1986, 257
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 05.03.1979 - AnwSt (R) 15/78

    Anwendung des milderen Gesetzes im ehrengerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 21/84
    Der Ehrengerichtshof hat beachtet, daß der Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft nur nach einer Würdigung der Persönlichkeit des Rechtsanwalts und seines Gesamtverhaltens angeordnet werden darf (BGHSt 28, 333, 335 [BGH 05.03.1979 - AnwSt R 15/78]; Senatsurteil vom 27. Juni 1983 - AnwSt (R) 15/82).

    Bei dieser Sachlage ist der Hinweis auf die theoretisch mögliche, hier aber nicht in Frage kommende Ahndungsmöglichkeit nach § 114 Abs. 1 Nr. 4 BRAO (BGHSt 28, 333, 335) [BGH 05.03.1979 - AnwSt R 15/78] entbehrlich.

  • BGH, 06.02.1961 - AnwSt (R) 3/60

    Zum Ausschluß eines Richters im Ehrengerichtsverfahren. Veruntreeung: Ausschluß

    Auszug aus BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 21/84
    Das Revisionsgericht kann lediglich prüfen, ob dem Tatrichter dabei Rechtsfehler unterlaufen sind (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHSt 15, 372, 375 [BGH 06.02.1961 - AnwSt R 3/60]; Urteil vom 18. Oktober 1982 - AnwSt (R) 10/82).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 21/84
    Diesen Anforderungen genügt die Rüge, daß das Gericht einen in der Hauptverhandlung gestellten Beweisantrag zu Unrecht abgelehnt habe, nur dann, wenn der Beschwerdeführer den Inhalt seines Antrages und des gerichtlichen Ablehnungsbeschlusses mitteilt und die Tatsachen bezeichnet, welche die Fehlerhaftigkeit des Beschlusses ergeben (BGHSt 3, 213; BGH bei Dallinger MDR 1970, 900; KK-Pikart § 344 Rdn. 54).
  • BGH, 27.06.1983 - AnwSt (R) 15/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 21/84
    Der Ehrengerichtshof hat beachtet, daß der Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft nur nach einer Würdigung der Persönlichkeit des Rechtsanwalts und seines Gesamtverhaltens angeordnet werden darf (BGHSt 28, 333, 335 [BGH 05.03.1979 - AnwSt R 15/78]; Senatsurteil vom 27. Juni 1983 - AnwSt (R) 15/82).
  • BGH, 18.10.1982 - AnwSt (R) 10/82

    Im Strafverfahren verhängtes Berufsverbot - Strafrechtliche Verfehlung eines

    Auszug aus BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 21/84
    Das Revisionsgericht kann lediglich prüfen, ob dem Tatrichter dabei Rechtsfehler unterlaufen sind (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHSt 15, 372, 375 [BGH 06.02.1961 - AnwSt R 3/60]; Urteil vom 18. Oktober 1982 - AnwSt (R) 10/82).
  • BGH, 21.09.1981 - AnwSt (R) 9/81

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Auszug aus BGH, 04.03.1985 - AnwSt (R) 21/84
    Daß der Tatrichter nicht ausdrücklich erörtert hat, ob die Pflichtverletzung anstelle der angeordneten Ausschließung mit einem zeitlichen Vertretungsverbot geahndet werden kann, ist angesichts der objektiven Schwere des festgestellten Standesverstoßes und des Fehlens gravierender Milderungsgründe nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteil vom 21. September 1981 - AnwSt (R) 9/81).
  • BGH, 23.02.1987 - AnwSt (R) 22/86

    Schuldhafte Verletzung der anwaltlichen Pflichten - Rechtmäßigkeit einer

    Das Revisionsgericht kann lediglich prüfen, ob dem Tatrichter dabei Rechtsfehler unterlaufen sind (stand. Rechtspr. vgl. BGHSt 15, 372; FamRZ 1986, 257).
  • BGH, 13.09.1993 - AnwSt (B) 8/93

    Begründung von ehrengerichtlich ahndbaren Pflichtverletzungen aus den

    Hat er sich in dem nur die gerichtlichen Gebühren und Auslagen betreffenden Zwangsvollstreckungsverfahren als Rechtsanwalt selbst vertreten, so ergab sich das vom Ehrengerichtshof angenommene Verbot der Lüge und Täuschung des Gerichts unmittelbar aus § 1 BRAO (vgl. Senatsurteil vom 4. März 1985 - AnwSt (R) 21/84).
  • BGH, 01.07.1985 - AnwSt (R) 3/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Diese Darstellung läßt besorgen, daß sich der Ehrengerichtshof den Blick dafür verstellt hat, daß der Ausschluß aus der Rechtsanwaltschaft nur nach einer Würdigung der Persönlichkeit des Rechtsanwalts und seines Gesamtverhaltens angeordnet werden darf (BGHSt 28, 333, 335 mit weiteren Nachweisen; Senatsurteile vom 27. Juni 1983 - AnwSt (R) 15/82 und vom 4. März 1985 - AnwSt (R) 21/84).
  • BGH, 01.07.1985 - AnwSt (R) 5/85

    Verbot der Betätigung als Vertreter oder Beistand auf dem Gebiet des Zivilrechts

    Das Revisionsgericht kann lediglich prüfen, ob dem Tatrichter dabei Rechtsfehler unterlaufen sind (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHSt 15, 372, 375; Urteile vom 18. Oktober 1982 - AnwSt (R) 10/82 und vom 4. März 1985 - AnwSt (R) 21/84).
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