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   BGH, 04.05.2011 - AnwZ (B) 12/10   

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https://dejure.org/2011,13184
BGH, 04.05.2011 - AnwZ (B) 12/10 (https://dejure.org/2011,13184)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2011 - AnwZ (B) 12/10 (https://dejure.org/2011,13184)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2011 - AnwZ (B) 12/10 (https://dejure.org/2011,13184)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Keine Zweifel an der Unvoreingenommenheit der zur Entscheidung berufenen Richter, wenn über Antrag auf Bewilligung von PKH, der erst eine Woche vor Termin bei Gericht eingegangen ist, nicht mehr vor mündlicher Verhandlung entschieden wurde; Unvoreingenommenheit der zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ablehnungsgesuch der Richter i.R.e. Verfahrens um die Aufhebung des Widerrufs der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnungsgesuch gegen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.10.2003 - V ZB 22/03

    Besorgnis der Befangenheit bei Hinweis auf Verjährung

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - AnwZ (B) 12/10
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiver Einstellung zu zweifeln (st. Rspr. BGH, Urteil vom 18. April 1980 - RiZ (R) 1/80, BGHZ 77, 70, 72; Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269).
  • BGH, 10.04.2008 - AnwZ (B) 102/05

    Besorgnis der Befangenheit von Richtern im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - AnwZ (B) 12/10
    Soweit der Antragsteller mit Schriftsatz vom 21. März 2011 ferner geltend macht, das Verfahren zur Wahl der Bundesrichter sei verfassungswidrig, ist damit ein in persönlichen Beziehungen der abgelehnten Richter zu den Parteien oder zur Streitsache liegender Ablehnungsgrund nicht aufgezeigt; mit dieser Begründung hat das Ablehnungsgesuch daher ebenfalls keinen Erfolg (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 2008 - AnwZ (B) 102/05, juris Rn. 4).
  • BGH, 29.01.2003 - IX ZR 137/00

    Befangenheit eines Richters; Zugehörigkeit zum GRUR-Verein

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - AnwZ (B) 12/10
    Nach gesicherter Rechtsauffassung fehlt das Rechtsschutzbedürfnis zur Ablehnung eines Richters, wenn dieser mit der Sache nicht, nicht mehr oder nicht wieder befasst werden kann (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847).
  • BGH, 18.04.1980 - RiZ(R) 1/80

    Dienstliche Äußerung zu Ablehnungsgesuch als richterliche Tätigkeit

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - AnwZ (B) 12/10
    Maßgeblich ist, ob aus der Sicht der den Richter ablehnenden Partei bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass gegeben ist, an dessen Unvoreingenommenheit und objektiver Einstellung zu zweifeln (st. Rspr. BGH, Urteil vom 18. April 1980 - RiZ (R) 1/80, BGHZ 77, 70, 72; Beschluss vom 2. Oktober 2003 - V ZB 22/03, BGHZ 156, 269).
  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus BGH, 04.05.2011 - AnwZ (B) 12/10
    Nach der hier entsprechend anwendbaren (BGH, Beschluss vom 31. Oktober 1966 - AnwZ (B) 3/66, BGHZ 46, 195, 198) Vorschrift des § 42 Abs. 2 ZPO findet die Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit statt, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu rechtfertigen.
  • BGH, 27.10.2015 - LwZB 1/15

    Richterablehnung: Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses für einen

    a) Das Rechtsschutzbedürfnis für die Ablehnung eines Richters besteht nicht, wenn dieser mit der Sache nicht, nicht mehr oder nicht wieder befasst werden kann (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847 f.; Beschluss vom 4. Mai 2011 - AnwZ (B) 12/10, juris Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2022 - 1 W 3/22

    Ansprüche aus einem Jagdpachtvertrag; Größe einer bejagbaren Fläche; Sofortige

    Daher besteht für die Ablehnung einer Richterin grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn diese mit der Sache nicht, nicht mehr oder nicht wieder befasst werden kann (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00,WM 2003, 847 f.; Beschluss vom 4. Mai 2011 - AnwZ (B) 12/10, juris Rn. 8).
  • OLG Brandenburg, 09.06.2023 - 1 W 11/23

    Befangenheitsantrag gegen alle Richter einer Kammer einschließlich früherer

    Daher besteht für die Ablehnung eines Richters grundsätzlich kein Rechtsschutzbedürfnis, wenn dieser mit der Sache nicht, nicht mehr oder nicht wieder befasst werden kann (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847 f.; Beschluss vom 4. Mai 2011 - AnwZ (B) 12/10, juris Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.02.2018 - 12 O 521/16

    Beschwerde gegen Beschluss über Protokollberichtigung und Befangenheitsantrag

    Das ist dann der Fall, wenn der als befangen abgelehnte Richter mit der Sache nicht mehr oder nicht wieder befasst werden kann, da er nach einer Änderung in der Geschäftsverteilung nicht mehr für die Sache zuständig ist (vgl BGH B.v. 29.01.2003 - IX ZR 137/00; B.v. 04.05.2011 - AnwZ (B) 12/10; B.v. 21.02.2011 - II ZB 2/10, jeweils zitiert nach juris).
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