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   BGH, 04.05.2020 - AnwSt (B) 3/20   

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https://dejure.org/2020,12451
BGH, 04.05.2020 - AnwSt (B) 3/20 (https://dejure.org/2020,12451)
BGH, Entscheidung vom 04.05.2020 - AnwSt (B) 3/20 (https://dejure.org/2020,12451)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 2020 - AnwSt (B) 3/20 (https://dejure.org/2020,12451)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Ausdrückliche Bezeichnung der grundsätzlichen Rechtsfrage in der Beschwerdeschrift des Rechtsanwalts (hier: Verletzung anwaltlicher Berufspflichten)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 43a Abs. 3 ; BRAO § 145 Abs. 3 S. 3
    Ausdrückliche Bezeichnung der grundsätzlichen Rechtsfrage in der Beschwerdeschrift des Rechtsanwalts (hier: Verletzung anwaltlicher Berufspflichten)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.11.2017 - AnwZ (Brfg) 41/17

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Widerlegung der gesetzlichen

    Auszug aus BGH, 04.05.2020 - AnwSt (B) 3/20
    Zudem dürfte das Anwaltsgericht zu Recht angenommen haben, dass der Verlegungsantrag des Beschwerdeführers und das von ihm beigefügte ärztliche Attest nicht den Anforderungen der Senatsrechtsprechung an die Glaubhaftmachung einer krankheitsbedingten Verhandlungsunfähigkeit (vgl. BGH, Beschluss vom 20. November 2017 - AnwZ (Brfg) 41/17, juris Rn. 16) genügten.
  • BGH, 17.05.2004 - AnwZ (B) 48/03

    Antrag auf Zulassung zur Rechtsanwaltschaft eines aus Altersgründen aus dem

    Auszug aus BGH, 04.05.2020 - AnwSt (B) 3/20
    Die Rüge des Beschwerdeführers, das Anwaltsgericht habe seinem Verlegungsantrag unter Vorlage eines ärztlichen Attests über seine krankheitsbedingte Verhandlungsunfähigkeit zu Unrecht nicht stattgegeben und in seiner Abwesenheit verhandelt (§ 134 BRAO), greift bereits deshalb nicht durch, weil eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Anwaltsgericht jedenfalls durch die erneute Sachprüfung durch den Anwaltsgerichtshof, an dessen mündlicher Verhandlung der Beschwerdeführer auch persönlich teilgenommen hat, geheilt wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03, juris Rn. 4; Beschluss vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 11/07, juris Rn. 4; Dittmann in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 134 Rn. 12).
  • BGH, 10.12.2007 - AnwZ (B) 11/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 04.05.2020 - AnwSt (B) 3/20
    Die Rüge des Beschwerdeführers, das Anwaltsgericht habe seinem Verlegungsantrag unter Vorlage eines ärztlichen Attests über seine krankheitsbedingte Verhandlungsunfähigkeit zu Unrecht nicht stattgegeben und in seiner Abwesenheit verhandelt (§ 134 BRAO), greift bereits deshalb nicht durch, weil eine etwaige Verletzung des rechtlichen Gehörs durch das Anwaltsgericht jedenfalls durch die erneute Sachprüfung durch den Anwaltsgerichtshof, an dessen mündlicher Verhandlung der Beschwerdeführer auch persönlich teilgenommen hat, geheilt wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2004 - AnwZ (B) 48/03, juris Rn. 4; Beschluss vom 10. Dezember 2007 - AnwZ (B) 11/07, juris Rn. 4; Dittmann in Henssler/Prütting, BRAO, 5. Aufl., § 134 Rn. 12).
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