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   BGH, 04.08.2020 - AnwZ (Brfg) 4/20   

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https://dejure.org/2020,27859
BGH, 04.08.2020 - AnwZ (Brfg) 4/20 (https://dejure.org/2020,27859)
BGH, Entscheidung vom 04.08.2020 - AnwZ (Brfg) 4/20 (https://dejure.org/2020,27859)
BGH, Entscheidung vom 04. August 2020 - AnwZ (Brfg) 4/20 (https://dejure.org/2020,27859)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW

    § 113 Abs. 1 BRAO, § ... 120 BRAO, § 121 BRAO, § 130 BRAO, § 131 Abs. 1 BRAO, §§ 122, 123 BRAO, § 116 Abs. 1 BRAO, § 153 StPO, § 153a StPO, § 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO, § 161 Abs. 1 StPO, § 160 StPO, §§ 160, 161 StPO, § 112a Abs. 1 BRAO, § 98 StPO, § 94 Abs. 1, 2 StPO, § 162 Abs. 1, § 169 Abs. 1 Satz 2 StPO, § 162 Abs. 1 StPO, §§ 96, 97 StPO, §§ 116 Abs. 1 Satz 2 BRAO, 94 Abs. 1, 2, 95-98 StPO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 52 Abs. 2 GKG

  • Wolters Kluwer

    Einsichtnahme der Staatsanwaltschaft in die bei der zuständigen Rechtsanwaltskammer geführte Personalakte eines Rechtsanwalts als Teil des anwaltsgerichtlichen Ermittlungsverfahrens; Erzwingen der Herausgabe von Akten und sonstigen in amtlicher Verwahrung befindlichen ...

  • rewis.io

    Anwaltgerichtliches Ermittlungsverfahren: Anspruch der Generalstaatsanwaltschaft auf Einsicht in die Personalakte eines Rechtsanwalts bei der Rechtsanwaltskammer; Rechtswegeröffnung zum Anwaltsgerichtshof bei Verweigerung der Akteneinsicht

  • Anwaltsblatt

    § 116 BRAO, § 160 StPO, § 161 StPO
    Anwaltskammer muss Personalakte im Ermittlungsverfahren herausgeben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 318
  • NJW 2021, 318
  • AnwBl 2021, 44
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 29.05.1959 - VII C 12.58

    Auskunftsverlangen der Staatsanwaltschaft gegenüber einer Finanzbehörde

    Auszug aus BGH, 04.08.2020 - AnwZ (Brfg) 4/20
    Es ist nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte, unmittelbar oder mittelbar über die Zulässigkeit und die Durchsetzbarkeit staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsmaßnahmen zu befinden und so auf den Ablauf eines Strafverfahrens einzuwirken (vgl. BVerwGE 8, 324, 326).
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