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   BGH, 06.02.2024 - VI ZR 62/23   

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https://dejure.org/2024,4352
BGH, 06.02.2024 - VI ZR 62/23 (https://dejure.org/2024,4352)
BGH, Entscheidung vom 06.02.2024 - VI ZR 62/23 (https://dejure.org/2024,4352)
BGH, Entscheidung vom 06. Februar 2024 - VI ZR 62/23 (https://dejure.org/2024,4352)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.09.2023 - IV ZR 177/22

    Zum Auskunftsanspruch über frühere Prämienanpassungen in der privaten

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - VI ZR 62/23
    Der geltend gemachte Anspruch lässt sich, wie der Bundesgerichtshof nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat (Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, NJW 2023, 3490 Rn. 45 ff.), nicht auf Art. 15 Abs. 1 und Abs. 3 DSGVO stützen.

    Dementsprechend sind auch nur die personenbezogenen Daten eines Versicherungsscheins nicht kategorisch vom Anwendungsbereich des Art. 15 Abs. 1 DSGVO ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, NJW 2023, 3490 Rn. 48; vgl. auch Senat, Urteil vom 15. Juni 2021 - VI ZR 576/19, NJW 2021, 2726 Rn. 25).

    Eine Beschränkung des geltend gemachten Anspruchs und ihres Antrags auf die in den Schreiben enthaltenen personenbezogenen Daten hat die Klägerin jedoch nicht vorgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, NJW 2023, 3490 Rn. 46 ff.).

    Die Reproduktion von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken kann sich aber dann als unerlässlich erweisen, wenn die Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich ist, um ihre Verständlichkeit zu gewährleisten und der betroffenen Person die wirksame Ausübung ihrer Rechte zu gewährleisten (vgl. EuGH, Urteile vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 31 f., 41, 45; vom 22. Juni 2023 - C-579/21, NJW 2023, 2555 Rn. 66; vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 74 f.; BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, NJW 2023, 3490 Rn. 51 ff.).

    Denn die Klägerin hat weder dazu vorgetragen noch ist sonst ersichtlich, dass die Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich wäre, um ihre Verständlichkeit zu gewährleisten, sodass ausnahmsweise die Übermittlung einer Kopie des jeweiligen vollständigen Versicherungsscheins oder Nachtrags hierzu nötig wäre (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, NJW 2023, 3490 Rn. 55).

    Dieser erfasst daher nur den Versicherungsschein einschließlich solcher Nachträge, die den derzeit geltenden Vertragsinhalt wiedergeben, nicht dagegen bereits überholte Nachträge (BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, NJW 2023, 3490 Rn. 42 mwN).

    Es müssen dann ausreichende Anhaltspunkte für das Bestehen eines Hauptanspruchs gegeben sein, der mit Hilfe der Auskunft geltend gemacht werden soll (BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, NJW 2023, 3490 Rn. 30 ff. mwN).

  • BGH, 15.06.2021 - VI ZR 576/19

    Reichweite des Auskunftsanspruchs nach Art. 15 Abs. 1 DS-GVO gegen eine

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - VI ZR 62/23
    Die letztgenannte Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Information aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer bestimmten Person verknüpft ist (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 23 f.; vgl. auch Senat, Urteil vom 15. Juni 2021 - VI ZR 576/19, NJW 2021, 2726 Rn. 22 mwN).

    Dementsprechend sind auch nur die personenbezogenen Daten eines Versicherungsscheins nicht kategorisch vom Anwendungsbereich des Art. 15 Abs. 1 DSGVO ausgeschlossen (BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, NJW 2023, 3490 Rn. 48; vgl. auch Senat, Urteil vom 15. Juni 2021 - VI ZR 576/19, NJW 2021, 2726 Rn. 25).

    c) Der klägerische Antrag zielt, wie sich unter Heranziehung der Klagebegründung (vgl. hierzu Senat, Urteil vom 15. Juni 2021 - VI ZR 576/19, NJW 2021, 2726 Rn. 32 mwN) ergibt, nicht auf die Übermittlung von irgendwelchen "geeigneten Unterlagen" (so der Antragswortlaut) ab, aus denen sich Informationen über mindestens die Höhe der in den Jahren 2012 bis 2020 erfolgten Beitragsanpassungen ergeben.

  • EuGH, 04.05.2023 - C-487/21

    DSGVO: Das Recht, eine "Kopie" der personenbezogenen Daten zu erhalten, bedeutet,

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - VI ZR 62/23
    Die letztgenannte Voraussetzung ist erfüllt, wenn die Information aufgrund ihres Inhalts, ihres Zwecks oder ihrer Auswirkungen mit einer bestimmten Person verknüpft ist (vgl. EuGH, Urteil vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 23 f.; vgl. auch Senat, Urteil vom 15. Juni 2021 - VI ZR 576/19, NJW 2021, 2726 Rn. 22 mwN).

    Die Reproduktion von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken kann sich aber dann als unerlässlich erweisen, wenn die Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich ist, um ihre Verständlichkeit zu gewährleisten und der betroffenen Person die wirksame Ausübung ihrer Rechte zu gewährleisten (vgl. EuGH, Urteile vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 31 f., 41, 45; vom 22. Juni 2023 - C-579/21, NJW 2023, 2555 Rn. 66; vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 74 f.; BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, NJW 2023, 3490 Rn. 51 ff.).

  • EuGH, 22.06.2023 - C-579/21

    Jedermann hat ein Recht darauf, zu erfahren, zu welchem Zeitpunkt und aus welchen

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - VI ZR 62/23
    Denn das streitgegenständliche Auskunftsersuchen selbst wurde erst nach diesem Datum vorgebracht (vgl. EuGH, Urteil vom 22. Juni 2023 - C-579/21, NJW 2023, 2555 Rn. 36).

    Die Reproduktion von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken kann sich aber dann als unerlässlich erweisen, wenn die Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich ist, um ihre Verständlichkeit zu gewährleisten und der betroffenen Person die wirksame Ausübung ihrer Rechte zu gewährleisten (vgl. EuGH, Urteile vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 31 f., 41, 45; vom 22. Juni 2023 - C-579/21, NJW 2023, 2555 Rn. 66; vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 74 f.; BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, NJW 2023, 3490 Rn. 51 ff.).

  • EuGH, 26.10.2023 - C-307/22

    Schutz personenbezogener Daten: Ein Patient hat das Recht, unentgeltlich eine

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - VI ZR 62/23
    Die Reproduktion von Auszügen aus Dokumenten oder gar von ganzen Dokumenten oder auch von Auszügen aus Datenbanken kann sich aber dann als unerlässlich erweisen, wenn die Kontextualisierung der verarbeiteten Daten erforderlich ist, um ihre Verständlichkeit zu gewährleisten und der betroffenen Person die wirksame Ausübung ihrer Rechte zu gewährleisten (vgl. EuGH, Urteile vom 4. Mai 2023 - C-487/21, NJW 2023, 2253 Rn. 31 f., 41, 45; vom 22. Juni 2023 - C-579/21, NJW 2023, 2555 Rn. 66; vom 26. Oktober 2023 - C-307/22, NJW 2023, 3481 Rn. 74 f.; BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, NJW 2023, 3490 Rn. 51 ff.).
  • BGH, 17.01.2017 - XI ZR 490/15

    Auslegung des Tenors eines Berufungsurteils: Abweisung der Klage "insgesamt" bei

    Auszug aus BGH, 06.02.2024 - VI ZR 62/23
    Entsprechend hat auch das Berufungsgericht den Antrag verstanden und, nachdem es den Auskunftsantrag insoweit wie beantragt zugesprochen hat, in den Gründen der angegriffenen Entscheidung ausgeführt, dass sich der Auskunftsanspruch der Klägerin nicht auf die Übermittlung von Informationen beschränke, die der betroffenen Person gemäß Art. 15 Abs. 1 DSGVO zustünden, sondern der Auskunftspflichtige die Daten grundsätzlich in der Rohfassung zu übermitteln habe, wie sie bei ihm gespeichert seien, weshalb die Klägerin auch eine Kopie von Versicherungsscheinen und Nachträgen vom Versicherungsschein verlangen könne, wenn sie denn als solche noch bei dem Beklagten gespeichert seien (vgl. zur Maßgeblichkeit der Entscheidungsgründe für die Auslegung des Urteilstenors BGH, Beschluss vom 17. Januar 2017 - XI ZR 490/15, NJW-RR 2017, 763 Rn. 2 mwN).
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