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   BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 39/10   

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https://dejure.org/2011,15803
BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 39/10 (https://dejure.org/2011,15803)
BGH, Entscheidung vom 07.02.2011 - AnwZ (B) 39/10 (https://dejure.org/2011,15803)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 2011 - AnwZ (B) 39/10 (https://dejure.org/2011,15803)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen eine Entscheidung des Anwaltsgerichtshofes über die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.05.1965 - AnwZ (B) 7/65

    Verwerfung einer unzulässigen Beschwerde ohne mündliche Verhandlung

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 39/10
    Über das sonach unzulässige Rechtsmittel kann der Senat ohne mündliche Verhandlung entscheiden (Senatsbeschluss vom 31. Mai 1965 - AnwZ (B) 7/65, BGHZ 44, 25).
  • BGH, 02.01.2006 - AnwZ (B) 19/05

    Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Entscheidung des

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 39/10
    Die sofortige Beschwerde ist auch nicht nach § 223 Abs. 3 BRAO a. F. statthaft; eine Zulassung der sofortigen Beschwerde durch den Anwaltsgerichtshof ist nicht erfolgt und wäre im Übrigen auch unbeachtlich (Senatsbeschluss vom 2. Januar 2006 - AnwZ (B) 19/05, juris).
  • BGH, 26.05.1997 - AnwZ (B) 3/97

    Antrag auf Fristverlängerung zur Vorlage eines Gutachtens

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 39/10
    Dazu gehört das mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung verfolgte Begehren des Antragstellers, die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufzuheben, nicht (Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93, BRAK-Mitt. 1994, 176 und vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 3/97, BRAK-Mitt. 1997, 202).
  • BGH, 14.03.1994 - AnwZ (B) 84/93

    Europäischer Gerichtshof - Rechtsanwalt - Sofortige Beschwerde

    Auszug aus BGH, 07.02.2011 - AnwZ (B) 39/10
    Dazu gehört das mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung verfolgte Begehren des Antragstellers, die Anordnung der Vorlage eines ärztlichen Gutachtens aufzuheben, nicht (Senatsbeschlüsse vom 14. März 1994 - AnwZ (B) 84/93, BRAK-Mitt. 1994, 176 und vom 26. Mai 1997 - AnwZ (B) 3/97, BRAK-Mitt. 1997, 202).
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