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   BGH, 07.09.2010 - AnwZ (B) 105/09   

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https://dejure.org/2010,14873
BGH, 07.09.2010 - AnwZ (B) 105/09 (https://dejure.org/2010,14873)
BGH, Entscheidung vom 07.09.2010 - AnwZ (B) 105/09 (https://dejure.org/2010,14873)
BGH, Entscheidung vom 07. September 2010 - AnwZ (B) 105/09 (https://dejure.org/2010,14873)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Zulassung; Unzulässiges Ablehnungsgesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 7/05

    Entscheidung des Rechtspflegers über ein missbräuchliches Ablehnungsgesuch

    Auszug aus BGH, 07.09.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Er entscheidet vielmehr in der regulären Besetzung (BGH, Beschl. v. 14. April 2005, V ZB 7/05, NJW-RR 2005, 1226, 1227).
  • BVerwG, 07.08.1997 - 11 B 18.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Richterablehnung, missbräuchlichkeit eines

    Auszug aus BGH, 07.09.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; BVerwG, NJW 1997, 3327).
  • BGH, 29.01.2003 - IX ZR 137/00

    Befangenheit eines Richters; Zugehörigkeit zum GRUR-Verein

    Auszug aus BGH, 07.09.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Dieses ist bei einem Ablehnungsgesuch nur gegeben, wenn der abgelehnte Richter mit dem Verfahren befasst war, befasst ist oder befasst werden kann (BGH, Beschluss vom 29. Januar 2003 - IX ZR 137/00, WM 2003, 847).
  • BGH, 07.11.1973 - VIII ARZ 14/73

    Zur rechtsmissbräuchliche Ablehnung von Richtern - Ablehnung einzelner Richter

    Auszug aus BGH, 07.09.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Der Ablehnungsgrund muss durch nachvollziehbaren Bezug zum konkreten Rechtsstreit wenigstens ansatzweise substantiiert sein (BGH, Beschluss vom 7. November 1973 - VIII ARZ 14/73, NJW 1974, 55, 56; BVerwG, NJW 1997, 3327).
  • BGH, 31.10.1966 - AnwZ (B) 3/66

    Ablehnung eines Richters im Zulassungsverfahren der Bundesrechtsanwaltsordnung

    Auszug aus BGH, 07.09.2010 - AnwZ (B) 105/09
    Über ein unzulässiges Ablehnungsgesuch entscheidet der Senat nicht in der aus § 215 Abs. 3 i. V. m. § 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO a. F. und § 45 ZPO analog (dazu Senat, BGHZ 46, 195, 198) folgenden Besetzung ohne die abgelehnten Mitglieder.
  • OLG Hamm, 29.11.2019 - 7 WF 237/19

    Missbräuchlichkeit eines Ablehnungsgesuchs

    Dient das Ablehnungsgesuch dagegen verfahrensfremden Zwecken, ist es rechtsmissbräuchlich und damit unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 07.09.2010, AnwZ (B) 105/09, BeckRS 2010, 25875 m.w.N.).
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