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   BGH, 07.11.1983 - AnwZ (B) 14/83   

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https://dejure.org/1983,15526
BGH, 07.11.1983 - AnwZ (B) 14/83 (https://dejure.org/1983,15526)
BGH, Entscheidung vom 07.11.1983 - AnwZ (B) 14/83 (https://dejure.org/1983,15526)
BGH, Entscheidung vom 07. November 1983 - AnwZ (B) 14/83 (https://dejure.org/1983,15526)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.02.1978 - AnwZ (B) 33/77

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Ernennung zum Beamten auf Widerruf

    Auszug aus BGH, 07.11.1983 - AnwZ (B) 14/83
    Die Aussetzung gemäß § 9 Abs. 1 BRAO, um die es sich vorliegend handelt, ist nicht eine solche Entscheidung (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Oktober 1967 - AnwZ (B) 5/67 - und vom 27. Februar 1978 - AnwZ (B) 33/77 - m.w.N.).
  • BGH, 25.06.1979 - AnwZ (B) 5/79

    Antrag eines in den Ruhestand versetzten Beamten auf Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 07.11.1983 - AnwZ (B) 14/83
    Der Senat hat in der in Sachen des Antragstellers ergangenen Entscheidung vom 25. Juni 1979 - AnwZ (B) 5/79 - bereits darauf hingewiesen, daß der Anwaltssenat des Bundesgerichtshofs nur im Rahmen des Zulassungsverfahrens oder sonst auf der Grundlage der Bundesrechtsanwaltsordnung tätig werden kann.
  • BGH, 25.10.1976 - AnwZ (B) 9/76

    Anforderungen an die Wahrung der Beschwerdefrist zur Durchsetzung des Rechts auf

    Auszug aus BGH, 07.11.1983 - AnwZ (B) 14/83
    Nach dieser Vorschrift können auch Entscheidungen, durch die - wie hier - der Ehrengerichtshof das Begehren auf Feststellung, daß der angeführte Versagungsgrund nicht vorliegt, als unzulässig verworfen hat, mit der sofortigen Beschwerde angefochtenen werden (vgl. Senatsbeschluß vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 9/76).
  • BGH, 18.06.1973 - AnwZ (B) 5/73

    Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Rücknahme einer Zurruhesetzung eines Beamten

    Auszug aus BGH, 07.11.1983 - AnwZ (B) 14/83
    Sein erster Zulassungsantrag vom 10. Mai 1972 blieb ohne Erfolg; ihm stand der zwingende Versagungsgrund des § 7 Nr. 10 BRAO entgegen (vgl. Senatsbeschluß vom 18. Juni 1973 - AnwZ (B) 5/73 -).
  • BGH, 20.01.1975 - AnwZ (B) 7/74

    Veurteilung eines Rechtsanwalts wegen Betrugs - Verzicht auf die Zulassung zur

    Auszug aus BGH, 07.11.1983 - AnwZ (B) 14/83
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn das Gutachten das einzige Hindernis für den Fortgang des Verfahrens bildet (vgl. Senatsbeschluß vom 20. Januar 1975 - AnwZ (B) 7/74).
  • BGH, 27.05.1991 - AnwZ (B) 12/91

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über eine Zulassung als Rechtsanwalt -

    Damit ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats der Formvorschrift des § 38 Abs. 2 BRAO genügt (Beschluß vom 20. Januar 1975 - AnwZ (B) 7/74; Beschluß vom 6. November 1978 - AnwZ (B) 24/78; Beschluß vom 29. März 1982 - AnwZ (B) 11/81; Beschluß vom 7. November 1983 - AnwZ (B) 14/83; Beschluß vom 26. Mai 1986 - AnwZ (B) 11/86).
  • BGH, 22.12.1987 - AnwZ (B) 49/87

    Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit hinsichtlich der

    Die Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit ist nur gerechtfertigt, wenn der Antragsteller bei verständiger Würdigung der Sache Grund zu der Annahme hat, der abgelehnte Richter nehme ihm gegenüber eine innere Haltung ein, die dessen Unparteilichkeit und Unvoreingenommenheit störend beeinflussen könne (vgl. Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1983 - AnwZ (B) 14/83 m.w.N.).
  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 8/85

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde -

    Er wirft ihnen vor, daß sie an früheren ihn betreffenden Entscheidungen des Senats mitgewirkt haben, in denen er mit seiner Rechtsauffassung nicht durchgedrungen ist, und zwar Richter Prof. Dr. H. an dem Beschluß vom 25. Juni 1979 - AnwZ (B) 5/79, Richter L. an den Beschlüssen vom 14. Oktober 1983 - AnwZ (B) 14/83 und 7. November 1983 - AnwZ (B) 14/83, Richter Dr. G. an dem genannten Beschluß vom 25. Juni 1979 sowie Rechtsanwalt Q. an dem genannten Beschluß vom 7. November 1983.
  • BGH, 29.09.1986 - AnwZ (B) 30/86

    Anforderungen an eine Zulassung zur Rechtsanwaltschaft; Zulässigkeit einer

    Der Senat hat den Antragsteller bereits in früheren Entscheidungen darauf hingewiesen, daß er nur im Rahmen des Zulassungsverfahrens oder sonst auf der Grundlage der Bundesrechtsanwaltsordnung tätig werden kann (Beschlüsse vom 25. Juni 1979 - AnwZ (B) 5/79, vom 7. November 1983 - AnwZ (B) 14/83 - und vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 8/85).
  • BGH, 14.12.1984 - AnwZ (B) 30/84

    Ablehnung aller Mitglieder des Ehrengerichtshofs wegen Besorgnis der Befangenheit

    Diese Frage ist nach einem objektiven Maßstab, nämlich aus der Sicht einer verständigen Partei, zu beurteilen (vgl. BGH Beschluß vom 14. Oktober 1983 - AnwZ (B) 14/83).
  • BGH, 30.04.1984 - AnwZ (B) 1/84

    Anforderungen an die Ablehnung eines Bundesrichters - Voraussetzungen für eine

    Eine Besorgnis der Befangenheit besteht nur dann, wenn ein objektiv vernünftiger Grund gegeben ist, der den Antragsteller von seinem Standpunkt aus befürchten lassen kann, der Richter werde nicht unparteiisch sachlich entscheiden (Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1983 - AnwZ (B) 14/83 - m.w.N.).
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