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   BGH, 08.03.2022 - 3 StR 398/21   

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https://dejure.org/2022,7600
BGH, 08.03.2022 - 3 StR 398/21 (https://dejure.org/2022,7600)
BGH, Entscheidung vom 08.03.2022 - 3 StR 398/21 (https://dejure.org/2022,7600)
BGH, Entscheidung vom 08. März 2022 - 3 StR 398/21 (https://dejure.org/2022,7600)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 114 BRAO
    Berücksichtigung der beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf das Leben des Angeklagten als bestimmender Strafzumessungsgrund bei Verurteilung eines Anwalts wegen Beteiligung an einer Falschaussage

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 StGB, § 113 Abs 1 BRAO, § 114 Abs 1 Nr 4 BRAO, § 114 Abs 1 Nr 5 BRAO, § 267 StPO
    Strafzumessung: Berücksichtigung drohender anwaltsgerichtlicher Sanktionen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nennung der beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf das Leben eines angeklagten Rechtsanwalts als bestimmender Strafzumessungsgrund

  • rewis.io
  • BRAK-Mitteilungen

    Anstiftung zur uneidlichen Falschaussage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 70
    Nennung der beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf das Leben eines angeklagten Rechtsanwalts als bestimmender Strafzumessungsgrund

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: Berufsrechtliche Folgen übersehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 133
  • StV 2022, 723 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.04.2013 - 2 StR 506/12

    Einbeziehung anwaltsgerichtlicher Sanktionen in die Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 08.03.2022 - 3 StR 398/21
    Die beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung auf das Leben des Angeklagten sind jedenfalls dann als bestimmender Strafzumessungsgrund ausdrücklich anzuführen, wenn dieser durch sie seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert (BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - 2 StR 506/12, NStZ 2013, 522 mwN).
  • BGH, 11.01.2023 - 3 StR 445/22

    Strafzumessung (Begründungserfordernisse bei Verhängung einer gleich hohen Strafe

    Auf die Revision des Angeklagten hatte der Senat mit Beschluss vom 8. März 2022 (3 StR 398/21) das Urteil unter Aufrechterhaltung der zugehörigen Feststellungen im Strafausspruch aufgehoben, weil das Landgericht bei der Bemessung der Strafe die dem Angeklagten möglicherweise drohenden anwaltsgerichtlichen Sanktionen gemäß § 114 Abs. 1 BRAO nicht in den Blick genommen hatte.
  • OLG Karlsruhe, 24.11.2022 - 3 Rv 32 Ss 675/22

    Impfausweisfälschung, Urkundenfälschung, Strafzumessung

    Zwar sind strafmildernd in der Regel besondere berufliche Folgen zu berücksichtigen, die sich aus der Verurteilung für den Angeklagten ergeben, allerdings sind diese nur dann ausdrücklich anzuführen, wenn der Täter durch die beruflichen Nebenwirkungen einer strafrechtlichen Verurteilung seine berufliche oder wirtschaftliche Basis verliert, insbesondere bei drohender standesrechtlicher Ahndung, beamtenrechtlichen Nebenfolgen, drohender Untersagung der Berufsausübung, drohendem Widerruf der Approbation oder Verlust des Pensionsanspruchs (BeckOK-von Heintschel-Heinegg, a.a.O., Rdn. 71 zu § 46; BGH, NStZ 2013, 522; BeckRS 2015, 17563; NStZ-RR 2022, 133; OLG Frankfurt, StraFo 2018, 161).
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