Rechtsprechung
   BGH, 08.11.2022 - I ZR 62/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,41993
BGH, 08.11.2022 - I ZR 62/22 (https://dejure.org/2022,41993)
BGH, Entscheidung vom 08.11.2022 - I ZR 62/22 (https://dejure.org/2022,41993)
BGH, Entscheidung vom 08. November 2022 - I ZR 62/22 (https://dejure.org/2022,41993)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2022,41993) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beschränkungen bei der Wahl von Berufsbezeichnungen für Steuerberater

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschränkungen bei der Wahl von Berufsbezeichnungen für Steuerberater

  • rechtsportal.de

    Beschränkungen bei der Wahl von Berufsbezeichnungen für Steuerberater

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.01.2015 - I ZR 95/14

    Wettbewerbsstreitigkeit: Zulässigkeit der Festsetzung eines Regelstreitwerts;

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - I ZR 62/22
    Die Festsetzung des Streitwerts kann nicht anhand von Regelstreitwerten erfolgen, weil dies mit den Vorschriften des § 3 ZPO und des § 51 Abs. 2 GKG nicht vereinbar ist, die eine Ermessensausübung des Gerichts vorsehen (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - I ZR 95/14, WRP 2015, 454 [juris Rn. 2] mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - I ZR 24/16, GRUR 2017, 212 [juris Rn. 8]).
  • BGH, 15.09.2016 - I ZR 24/16

    Streitwertbemessung für eine wettbewerbsrechtliche Unterlassungsklage eines

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - I ZR 62/22
    Die Festsetzung des Streitwerts kann nicht anhand von Regelstreitwerten erfolgen, weil dies mit den Vorschriften des § 3 ZPO und des § 51 Abs. 2 GKG nicht vereinbar ist, die eine Ermessensausübung des Gerichts vorsehen (BGH, Beschluss vom 22. Januar 2015 - I ZR 95/14, WRP 2015, 454 [juris Rn. 2] mwN; Beschluss vom 15. September 2016 - I ZR 24/16, GRUR 2017, 212 [juris Rn. 8]).
  • BGH, 17.08.2017 - V ZR 277/16

    Gegenvorstellung nach Wertfestsetzung durch den BGH für ein

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - I ZR 62/22
    Die Gegenvorstellung des Antragstellers gegen die Wertfestsetzung in dem Beschluss des Senats vom 14. Juli 2022 ist zwar statthaft, da der Gegenstandswert nach § 63 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 Satz 2 GKG auch von Amts wegen geändert werden kann (BGH, Beschluss vom 17. August 2017 - V ZR 277/16, NJW-RR 2017, 1471 [juris Rn. 5]).
  • BGH, 06.06.2019 - I ZR 159/18

    Unzulässigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde mangels Erreichens des

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - I ZR 62/22
    Das Interesse des Klägers an einer Unterlassung ist pauschalierend und unter Berücksichtigung von Bedeutung, Größe und Umsatz des Verletzers, Art, Umfang und Richtung der Verletzungshandlung sowie subjektiven Umständen auf Seiten des Verletzers, wie etwa dem Verschuldensgrad, zu bewerten (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - I ZR 159/18, juris Rn. 5; Beschluss vom 27. Januar 2022 - I ZR 77/21, juris Rn. 20).
  • BGH, 16.01.1981 - I ZR 29/79

    Apotheken - Steuerberatungsgesellschaft

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - I ZR 62/22
    Darüber hinaus soll der Gefahr einer Irreführung des Verkehrs vorgebeugt werden, die sich daraus ergeben kann, dass eine Häufung von berufs- oder tätigkeitsbezogenen Bezeichnungen und Zusätzen zu der unzutreffenden Annahme führt, der so Firmierende sei entsprechend seinen Hinweisen zur Steuerberatung in besonderer Weise qualifiziert (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1981 - I ZR 29/79, BGHZ 79, 390 [juris Rn. 14] - Apotheken-Steuerberatungsgesellschaft; Urteil vom 10. März 1988 - I ZR 217/85, BGHZ 103, 355 [juris Rn. 13] - Buchführungs-und Steuerstelle; zur Verfassungsmäßigkeit von § 43 Abs. 2 StBerG vgl. BVerfG, NJW 2010, 3705 [juris Rn. 13 bis 17]).
  • BGH, 27.01.2022 - I ZR 77/21

    Nichtzulassungsbeschwerde: Beschwer im Streit eines Vertriebsunternehmens für

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - I ZR 62/22
    Das Interesse des Klägers an einer Unterlassung ist pauschalierend und unter Berücksichtigung von Bedeutung, Größe und Umsatz des Verletzers, Art, Umfang und Richtung der Verletzungshandlung sowie subjektiven Umständen auf Seiten des Verletzers, wie etwa dem Verschuldensgrad, zu bewerten (st. Rspr., vgl. nur BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - I ZR 159/18, juris Rn. 5; Beschluss vom 27. Januar 2022 - I ZR 77/21, juris Rn. 20).
  • BGH, 02.06.2021 - XI ZR 417/19

    Unzulässigkeit eines als Gegenvorstellung anzusehenden Antrags auf

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - I ZR 62/22
    In entsprechender Anwendung der § 68 Abs. 1 Satz 5, § 66 Abs. 5 Satz 1 GKG, § 78 Abs. 3 ZPO bedarf es auch nicht der Mitwirkung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts (BGH, Beschluss vom 2. Juni 2021 - XI ZR 417/19, juris Rn. 2).
  • BGH, 10.03.1988 - I ZR 217/85

    "Buchführungs- und Steuerstelle"; Bezeichnung einer Hilfe in Steuersachen

    Auszug aus BGH, 08.11.2022 - I ZR 62/22
    Darüber hinaus soll der Gefahr einer Irreführung des Verkehrs vorgebeugt werden, die sich daraus ergeben kann, dass eine Häufung von berufs- oder tätigkeitsbezogenen Bezeichnungen und Zusätzen zu der unzutreffenden Annahme führt, der so Firmierende sei entsprechend seinen Hinweisen zur Steuerberatung in besonderer Weise qualifiziert (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 1981 - I ZR 29/79, BGHZ 79, 390 [juris Rn. 14] - Apotheken-Steuerberatungsgesellschaft; Urteil vom 10. März 1988 - I ZR 217/85, BGHZ 103, 355 [juris Rn. 13] - Buchführungs-und Steuerstelle; zur Verfassungsmäßigkeit von § 43 Abs. 2 StBerG vgl. BVerfG, NJW 2010, 3705 [juris Rn. 13 bis 17]).
  • OLG Frankfurt, 01.03.2024 - 6 W 85/22

    Streitwert für eine Unterlassungsklage wegen fehlender Pflichtangaben nach der

    Dabei kann die Festsetzung des Streitwerts nicht anhand von Regelstreitwerten erfolgen, weil dies mit den Vorschriften des § 3 ZPO und des § 51 Abs. 2 GKG nicht vereinbar wäre, die eine Ermessensausübung des Gerichts vorsehen (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 08.11.2022 - I ZR 62/22, juris Rn. 6 mwN).
  • OLG Frankfurt, 02.02.2024 - 6 W 111/23

    Streitwert bei unlauterer Nachahmung einer Uhr

    Die Festsetzung des Streitwerts kann nicht anhand von Regelstreitwerten erfolgen, weil dies mit den Vorschriften des § 3 ZPO und des § 51 Abs. 2 GKG nicht vereinbar ist, die eine Ermessensausübung des Gerichts vorsehen (vgl. z.B. BGH, Beschluss vom 08.11.2022 - I ZR 62/22, juris Rn. 6 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht