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   BGH, 09.08.2022 - 3 StR 500/21   

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https://dejure.org/2022,23813
BGH, 09.08.2022 - 3 StR 500/21 (https://dejure.org/2022,23813)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2022 - 3 StR 500/21 (https://dejure.org/2022,23813)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2022 - 3 StR 500/21 (https://dejure.org/2022,23813)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 52 StGB; § 89a StGB; § 89c StGB; § 129a StGB; § 129b StGB
    Konkurrenzen (Tateinheit; Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; Terrorismusfinanzierung; mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 StGB, § 52 Abs 1 StGB, § 89a Abs 1 StGB, § 89a Abs 2 Nr 1 StGB, § 89a Abs 2a StGB
    Verurteilung wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat sowie der Terrorismusfinanzierung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tateinheit der Tatbestände der Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tateinheit der Tatbestände der Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung

  • rechtsportal.de

    Tateinheit der Tatbestände der Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Terrorismusfinanzierung

  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (4)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung von Ahmad Abdulaziz Abdullah A. ("Abu Walaa") und weiterer Angeklagter rechtskräftig

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Staatsschutzverfahren gegen Abu Walaa u.a.

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Ende eines Hasspredigers

  • lto.de (Kurzinformation)

    Revision verworfen: Urteil gegen einstigen IS-Deutschlandchef rechtskräftig

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    BGH, 09.08.2022 - 3 StR 500/21

    Verurteilung von Ahmad Abdulaziz Abdullah A. ("Abu Walaa") und weiterer

    OLG Celle, 24.02.2021 - 4 StE 1/17

    Salafist Abu Walaa zu zehn Jahre Haft verurteilt

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Abu Walaa

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2022, 340
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.11.2020 - 3 StR 31/20

    Vorbereiten einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (wesentlicher

    Auszug aus BGH, 09.08.2022 - 3 StR 500/21
    Zwar schützen §§ 89a und 89c StGB weitgehend dasselbe - im Einzelnen umstrittene - Rechtsgut (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2020 - 3 StR 31/20, BGHSt 65, 176 Rn. 33 f.; LK/Engelstätter, StGB, 13. Aufl., § 89c Rn. 45).

    Auch gegenüber § 89a StGB handelt es sich um eine eigenständige Normierung (s. BT-Drucks. 18/4087 S. 7, 11), die verschiedene Verhaltensweisen und Angriffsrichtungen erfasst (vgl. BGH, Urteil vom 12. November 2020 - 3 StR 31/20, BGHSt 65, 176 Rn. 34).

  • BGH, 29.04.2020 - 3 StR 532/19

    Konkurrenzen zwischen Widerstand gegen und tätlichem Angriff auf

    Auszug aus BGH, 09.08.2022 - 3 StR 500/21
    Kennzeichen der Gesetzeseinheit ist es, dass die Verletzung des durch den einen Tatbestand geschützten Rechtsguts eine - wenngleich nicht notwendige, so doch regelmäßige - Erscheinungsform der Verwirklichung des anderen Tatbestands ist (BGH, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 StR 532/19, NStZ-RR 2020, 243 f. mwN).
  • BGH, 06.04.2017 - 3 StR 326/16

    Urteil wegen (versuchter) Ausreise nach Syrien rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 09.08.2022 - 3 StR 500/21
    Der Geldempfänger reiste sodann tatsächlich aus Deutschland aus (vgl. zur Ausreise BGH, Beschluss vom 6. April 2017 - 3 StR 326/16, BGHSt 62, 102 Rn. 7).
  • BGH, 20.05.2021 - 3 StR 302/20

    Terrorismusfinanzierung (Tathandlung; Sammeln von Vermögenswerten; Absicht zur

    Auszug aus BGH, 09.08.2022 - 3 StR 500/21
    Dabei übergab der Angeklagte O. bewusst Beträge, die den Wert der ihm im Gegenzug überlassenen Gegenstände überstiegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Mai 2021 - 3 StR 302/20, BGHSt 66, 125 Rn. 11 ff.).
  • BGH, 09.08.2016 - 3 StR 466/15

    Konkurrenzverhältnis zwischen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung

    Auszug aus BGH, 09.08.2022 - 3 StR 500/21
    Sie treten weder hinter eine - zugleich gegebene - Strafbarkeit wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beziehungsweise Unterstützung einer solchen nach § 129a Abs. 1, 5 Satz 1 Alternative 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 3 StR 466/15, BGHR StGB § 89a Konkurrenzen 1 Rn. 3 f.), noch verdrängt eines der beiden Delikte das andere (s. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2019 - StB 13/19, juris Rn. 35 ff.; vom 8. August 2019 - StB 19/19, juris Rn. 29; ebenso Matt/Renzikowski/Henrichs, StGB, 2. Aufl., § 89c Rn. 19; vgl. auch Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 89c Rn. 17; Herzog/El-Ghazi, Geldwäschegesetz, 4. Aufl., § 89c StGB Rn. 58).
  • BGH, 08.08.2019 - StB 19/19

    Verwerfung der Beschwerde gegen den Haftfortdauerbeschluss (Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 09.08.2022 - 3 StR 500/21
    Sie treten weder hinter eine - zugleich gegebene - Strafbarkeit wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beziehungsweise Unterstützung einer solchen nach § 129a Abs. 1, 5 Satz 1 Alternative 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 3 StR 466/15, BGHR StGB § 89a Konkurrenzen 1 Rn. 3 f.), noch verdrängt eines der beiden Delikte das andere (s. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2019 - StB 13/19, juris Rn. 35 ff.; vom 8. August 2019 - StB 19/19, juris Rn. 29; ebenso Matt/Renzikowski/Henrichs, StGB, 2. Aufl., § 89c Rn. 19; vgl. auch Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 89c Rn. 17; Herzog/El-Ghazi, Geldwäschegesetz, 4. Aufl., § 89c StGB Rn. 58).
  • BGH, 13.06.2019 - StB 13/19

    Betätigung in einer terroristischen Vereinigung im Ausland als Mitglied;

    Auszug aus BGH, 09.08.2022 - 3 StR 500/21
    Sie treten weder hinter eine - zugleich gegebene - Strafbarkeit wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland beziehungsweise Unterstützung einer solchen nach § 129a Abs. 1, 5 Satz 1 Alternative 1, § 129b Abs. 1 Satz 1 und 2 StGB zurück (vgl. BGH, Beschluss vom 9. August 2016 - 3 StR 466/15, BGHR StGB § 89a Konkurrenzen 1 Rn. 3 f.), noch verdrängt eines der beiden Delikte das andere (s. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2019 - StB 13/19, juris Rn. 35 ff.; vom 8. August 2019 - StB 19/19, juris Rn. 29; ebenso Matt/Renzikowski/Henrichs, StGB, 2. Aufl., § 89c Rn. 19; vgl. auch Schönke/Schröder/Sternberg-Lieben, StGB, 30. Aufl., § 89c Rn. 17; Herzog/El-Ghazi, Geldwäschegesetz, 4. Aufl., § 89c StGB Rn. 58).
  • VG Düsseldorf, 13.05.2024 - 27 L 2717/23
    Mit Beschluss vom 9. August 2022 (3 StR 500/21) verwarf der Bundesgerichtshof die Revision des Antragstellers gegen dieses Urteil, wobei sich die Beschlussbegründung einzig auf die strafrechtlichen Konkurrenzen der abgeurteilten Delikte bezog.
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