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   BGH, 10.02.2021 - XII ZB 158/20   

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BGH, 10.02.2021 - XII ZB 158/20 (https://dejure.org/2021,5561)
BGH, Entscheidung vom 10.02.2021 - XII ZB 158/20 (https://dejure.org/2021,5561)
BGH, Entscheidung vom 10. Februar 2021 - XII ZB 158/20 (https://dejure.org/2021,5561)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 4 Abs. 3 Nr. 1 VBVG, §§ ... 1908 i Abs. 1 Satz 1, 1836 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 4 Abs. 2 VBVG, § 4 Abs. 1 VBVG, § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG, § 4 Abs. 3 VBVG, § 1802 BGB, § 1841 Abs. 1 Satz 1 BGB, § 1811 Satz 2 BGB, §§ 1840 f., 1890 ff. BGB, § 3 Abs. 2 Satz 1 VBVG, § 74 Abs. 5 FamFG, § 74 Abs. 6 Satz 1 FamFG, § 74 Abs. 7 FamFG

  • Wolters Kluwer

    Übertragung der Aufgabenbereich der Vermögenssorge an einen Betreuer; Erworbene Kenntnisse eines Betreuers in der Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann sind Qualifikationsmerkmale für die Führung einer Betreuung und Rechtfertigung für eine Vergütungserhöhung

  • rewis.io

    Vergütung des Berufsbetreuers: Erhöhung der Fallpauschale wegen einer abgeschlossenen Berufsausbildung zum Einzelhandelskaufmann

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Übertragung der Aufgabenbereich der Vermögenssorge an einen Betreuer; Erworbene Kenntnisse eines Betreuers in der Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann sind Qualifikationsmerkmale für die Führung einer Betreuung und Rechtfertigung für eine Vergütungserhöhung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Einzelhandelskaufmann als Betreuer - und die Betreuervergütung

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Betreuervergütung einer Kauffrau im Einzelhandel

  • famrz.de (Kurzinformation)

    Erhöhte Vergütung bei Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erhöhung der Betreuervergütung bei wirtschaftlichen Fachkenntnissen

Sonstiges

  • Bundesgerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    VBVG § 4 Abs 2; VBVG § 4 Abs 3 Nr 1
    Zur Frage, ob die Ausbildung zur "Kauffrau im Einzelhandel" die Betreuervergütung nach Vergütungstabelle B (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 VBVG) rechtfertigt, oder ob sich die Vergütung nach Vergütungstabelle A (§ 4 Abs. 2 VBVG) richtet.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2021, 965
  • FamRZ 2021, 799
  • Rpfleger 2021, 573
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.06.2020 - XII ZB 350/18

    Beschwer eines Vereinsbetreuers durch Festsetzung der Betreuervergütung;

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 158/20
    Zur Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG in der bis zum 26. Juli 2019 geltenden Fassung (im Folgenden: aF) hat der Senat entschieden, dass besondere und für die Führung der Betreuung nutzbare Kenntnisse solche sind, die über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehen und den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 363/20 - juris Rn. 14 mwN und vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 13 mwN).

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 363/20 - juris Rn. 15 mwN und vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 14 mwN).

    Dessen Würdigung kann im Rechtsbeschwerdeverfahren nur eingeschränkt darauf überprüft werden, ob er die maßgebenden Tatsachen vollständig und fehlerfrei festgestellt und gewürdigt, Rechtsbegriffe verkannt oder Erfahrungssätze verletzt und die allgemein anerkannten Maßstäbe berücksichtigt und richtig angewandt hat (Senatsbeschluss vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 16 mwN).

  • BGH, 21.10.2020 - XII ZB 363/20

    Festsetzung einer höheren Betreuervergütung bei Vergleichbarkeit der Ausbildung

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 158/20
    Zur Vorschrift des § 4 Abs. 1 Satz 2 VBVG in der bis zum 26. Juli 2019 geltenden Fassung (im Folgenden: aF) hat der Senat entschieden, dass besondere und für die Führung der Betreuung nutzbare Kenntnisse solche sind, die über das jedermann zu Gebote stehende Wissen hinausgehen und den Betreuer in die Lage versetzen, seine Aufgaben zum Wohl des Betreuten besser und effektiver zu erfüllen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 363/20 - juris Rn. 14 mwN und vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 13 mwN).

    Davon ist auszugehen, wenn ein erheblicher Teil der Ausbildung auf die Vermittlung solchen Wissens gerichtet ist und dadurch das erworbene betreuungsrelevante Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Oktober 2020 - XII ZB 363/20 - juris Rn. 15 mwN und vom 17. Juni 2020 - XII ZB 350/18 - FamRZ 2020, 1592 Rn. 14 mwN).

  • BGH, 23.10.2013 - XII ZB 429/13

    Vergütung des Berufsbetreuers: Stundensatzerhöhung wegen eines Hochschulstudiums

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 158/20
    Dem steht nicht entgegen, dass die Ausbildung im überwiegenden Teil der Gesamtstundenzahl auf die Wissenserlangung anderer Fächer ausgerichtet ist (Senatsbeschluss vom 23. Oktober 2013 - XII ZB 429/13 - FamRZ 2014, 116 Rn. 19).
  • BayObLG, 27.10.1999 - 3Z BR 282/99

    Für die Führung einer Betreuung nutzbare Fachkenntnisse

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 158/20
    Zu diesen ökonomischen Fachkenntnissen zählen auch betriebswirtschaftliche Kenntnisse (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 844, 845; OLG Zweibrücken FamRZ 2000, 551; Jürgens/von Crailsheim Betreuungsrecht 6. Aufl. § 3 VBVG Rn. 3).
  • BGH, 22.08.2012 - XII ZB 319/11

    Erhöhte Berufsbetreuervergütung: Vorliegen besonderer, für die Betreuung nutzbare

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 158/20
    aa) Fachkenntnisse, die die Betreuung für einen Aufgabenbereich erleichtern, wie wirtschaftliche Kenntnisse im Bereich der Vermögenssorge, sind für die Betreuung nutzbar (vgl. Senatsbeschluss vom 22. August 2012 - XII ZB 319/11 - NJW-RR 2012, 1475 Rn. 17).
  • BGH, 06.04.2016 - XII ZB 43/16

    Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz wegen abgeschlossener Ausbildung der

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 158/20
    Es genügt, wenn aufgrund des erkennbaren zeitlichen Aufwands oder anderer Anhaltspunkte feststeht, dass ein erheblicher Teil der Ausbildungszeit auf die Vermittlung solchen Wissens fällt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2020 - XII ZB 530/19 - FamRZ 2020, 787 Rn. 12 mwN und vom 6. April 2016 - XII ZB 43/16 - juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 15.02.2017 - XII ZB 465/15

    Vergütung des Berufsbetreuers: Besondere und für die Betreuung nutzbare

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 158/20
    Das Beschwerdegericht hat den Rechtsbegriff der für die Führung der Betreuung "nutzbaren" Kenntnisse iSv § 4 Abs. 3 VBVG verkannt (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 15. Februar 2017 - XII ZB 465/15 - NJW-RR 2017, 646 Rn. 4) und darüber hinaus die in diesem Zusammenhang maßgeblichen Tatsachen nicht vollständig gewürdigt.
  • BGH, 29.01.2020 - XII ZB 530/19

    Rechtfertigung einer erhöhten Vergütung einer Betreuung wegen einer in einem

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 158/20
    Es genügt, wenn aufgrund des erkennbaren zeitlichen Aufwands oder anderer Anhaltspunkte feststeht, dass ein erheblicher Teil der Ausbildungszeit auf die Vermittlung solchen Wissens fällt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 29. Januar 2020 - XII ZB 530/19 - FamRZ 2020, 787 Rn. 12 mwN und vom 6. April 2016 - XII ZB 43/16 - juris Rn. 4 mwN).
  • BGH, 04.11.2020 - XII ZB 230/20

    Zur Frage, ob die Weiterbildung zur Rechtswirtin im Wege des Fernstudiums

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 158/20
    Die unter dem bisherigen Recht geltenden Kriterien zur Bestimmung der Vergütung des Betreuers - wie die Qualifikation des Betreuers - sollten dabei aber ausdrücklich beibehalten werden (Senatsbeschluss vom 4. November 2020 - XII ZB 230/20 - juris Rn. 10).
  • BGH, 28.10.2020 - XII ZB 143/19

    Vermittlung von Fachkenntnissen durch die Ausbildung zum staatlich anerkannten

    Auszug aus BGH, 10.02.2021 - XII ZB 158/20
    Verfügt der Betreuer über besondere Kenntnisse, die für die Führung der Betreuung nutzbar sind, richtet sich die Betreuervergütung nach der Vergütungstabelle B, wenn diese Kenntnisse durch eine abgeschlossene Lehre oder eine vergleichbare abgeschlossene Ausbildung erworben sind (§ 4 Abs. 3 Nr. 1 VBVG; zu der bis zum 26. Juli 2019 geltenden Gesetzesfassung vgl. Senatsbeschluss vom 28. Oktober 2020 - XII ZB 143/19 - juris Rn. 13).
  • LG Saarbrücken, 05.08.2002 - 5 T 312/02

    Betreuerwechsel - Vorschlag des Betreuten ist ausschlaggebend

  • LG Arnsberg, 06.03.2024 - 5 T 17/24
    Durch eine abgeschlossene Lehre oder vergleichbare Ausbildung sind die für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse erworben, wenn der Kernbereich der Ausbildung auf die Vermittlung dieser Kenntnisse gerichtet ist und das dadurch erworbene Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. BGH, Beschl. v. 10.02.2021, Az.: XII ZB 158/20 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 15.07.2015, Az.: XII ZB 123/14 m.w.N.).

    In der Rechtsprechung ist allgemein anerkannt, dass Ausbildungen im kaufmännischen Bereich diese Vorgaben regelmäßig erfüllen (BGH, Beschl. v. 10.02.2021, Az.: XII ZB 158/20; LG Arnsberg, Beschl. v. 25.09.2020, Az.: 5 T 165/20 m.w.N.).

  • OLG Brandenburg, 30.03.2022 - 13 WF 40/22

    Beschwerde gegen die Vergütungsfestsetzung für eine Vormünderin; Besondere

    Dabei muss die Ausbildung in ihrem Kernbereich auf die Vermittlung der für die Tätigkeit als Vormund nutzbaren Kenntnisse ausgerichtet sein (BGH, Beschluss vom 03.03.2021, FamRZ 2021, 890; Beschluss vom 10.02.2021, FamRZ 2021, 799; OLG Jena, BeckRS 2000, 6501; BayObLG BeckRS 1999, 30079165).
  • LG Arnsberg, 18.04.2024 - 5 T 38/24
    Durch eine abgeschlossene Lehre oder vergleichbare Ausbildung sind die für die Betreuung nutzbaren Kenntnisse erworben, wenn der Kernbereich der Ausbildung auf die Vermittlung dieser Kenntnisse gerichtet ist und das dadurch erworbene Wissen über ein Grundwissen deutlich hinausgeht (vgl. BGH, Beschl. v. 10.02.2021, Az.: XII ZB 158/20 m.w.N.; BGH, Beschl. v. 15.07.2015, Az.: XII ZB 123/14 m.w.N.).
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