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   BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22   

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https://dejure.org/2023,32456
BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22 (https://dejure.org/2023,32456)
BGH, Entscheidung vom 10.10.2023 - VI ZR 287/22 (https://dejure.org/2023,32456)
BGH, Entscheidung vom 10. Oktober 2023 - VI ZR 287/22 (https://dejure.org/2023,32456)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 10 Satz 1 StVO, § ... 9 Abs. 5 StVO, § 41 Abs. 1 StVO, § 7 Abs. 1, § 18 Abs. 1 StVG, § 115 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VVG, § 17 Abs. 1, § 18 Abs. 3 StVG, § 254 BGB, § 17 StVG, § 286 ZPO, § 9 Abs. 5, § 563 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Befahren einer Einbahnstraße nur in vorgeschriebener Fahrtrichtung; Unzulässigkeit des Rückwärtsfahrens entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung; (Unmittelbares) Rückwärtseinparken ("Rangieren") als zulässiges Rückwärtsfahren auf Richtungsfahrbahnen gegen die ...

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Rückwärtsfahren auf Einbahnstraße: Haftungsverteilung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVO § 41 Abs. 1 ; ZPO § 286
    Befahren einer Einbahnstraße nur in vorgeschriebener Fahrtrichtung; Unzulässigkeit des Rückwärtsfahrens entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung; (Unmittelbares) Rückwärtseinparken ("Rangieren") als zulässiges Rückwärtsfahren auf Richtungsfahrbahnen gegen die ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

Kurzfassungen/Presse (12)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Unfall nach Rückwärtsfahrt auf der Einbahnstraße - Wie haftet der "Rückwärtsfahrer"?

  • beck-blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Kein Rückwärtsfahren in der Einbahnstraße

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rückwärts durch die Einbahnstraße

  • lto.de (Pressebericht, 24.11.2023)

    Parkplatzsuche: Es gibt kein Zurück in der Einbahnstraße

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung bei Unfall: Rückwärtsfahren in Einbahnstraße und der Anscheinsbeweis ...

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist verboten

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Rückwärtsfahren in der Einbahnstraße

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Rückwärtsfahrt in der Einbahnstraße - Das ist auch dann verboten, wenn die Fahrerin für einen ausparkenden Wagen Platz schaffen will

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückwärtsfahren in der Einbahnstraße verboten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen ist verboten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Rückwärtsfahren in Einbahnstraßen - nur in den seltensten Fällen erlaubt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Unzulässiges Rückwärtsfahren in Einbahnstraße zwecks Ermöglichung der Ausfahrt eines anderen Fahrzeugs aus Parklücke - Zulässig ist Rückwärtseinparken oder Rückwärtsausfahrt von einem Grundstück

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 146
  • MDR 2023, 1587
  • NZV 2024, 92
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2017 - 1 U 133/16

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Fahrzeuge in einer Einbahnstraße

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
    Verboten ist auch das Rückwärtsfahren entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2018, 657, 658, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, DAR 1978, 171).

    Lediglich (unmittelbares) Rückwärtseinparken ("Rangieren") ist - ebenso wie Rückwärtseinfahren aus einem Grundstück auf die Straße - kein unzulässiges Rückwärtsfahren auf Richtungsfahrbahnen gegen die Fahrtrichtung (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2018, 657, 658, juris Rn. 20; VGH Baden-Württemberg, Justiz 2017, 355, juris Rn. 5; Ternig, VD 2018, 208).

    Demgegenüber ist Rückwärtsfahren auch dann unzulässig, wenn es dazu dient, erst zu einer (freien oder freiwerdenden) Parklücke zu gelangen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2018, 657, 658, juris Rn. 22; OLG Karlsruhe, DAR 1978, 171; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 47. Aufl., § 9 StVO Rn. 51, § 41 StVO Rn. 248b; a.A. Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht 27. Aufl., § 9 StVO Rn. 67; Freymann in Geigel, Haftpflichtprozess 28. Aufl., Kap. 27 Rn. 306).

  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 231/17

    Auf der anderen Straßenseite vom Fahrbahnrand Anfahrender als "Anderer

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
    a) Zwar ist entgegen der Auffassung der Revision das Berufungsgericht zutreffend davon ausgegangen, dass im vorliegenden Fall neben § 10 Satz 1 StVO auch § 9 Abs. 5 StVO anzuwenden ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 15. Mai 2018 - VI ZR 231/17, NJW 2018, 3095 Rn. 12).

    Weiter ändert das Rückwärtsfahren der Beklagten zu 1 nichts daran, dass sie grundsätzlich ein "anderer Verkehrsteilnehmer" im Sinne von § 9 Abs. 5 und § 10 Satz 1 StVO war (vgl. dazu Senatsurteile vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22, NJW 2023, 1361 Rn. 33; vom 15. Mai 2018 - VI ZR 231/17, NJW 2018, 3095 Rn. 12; a.A. Freymann in Geigel, Haftpflichtprozess 28. Aufl., Kap. 27 Rn. 303, 310; Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht 27. Aufl., § 10 StVO Rn. 2).

  • BGH, 15.02.2022 - VI ZR 937/20

    BGH verwirft sog. "taggenaue Berechnung" des Schmerzensgeldes

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
    Es existiert kein Erfahrungssatz, wonach sich der Schluss aufdrängt, dass unter diesen Umständen den rückwärts aus der Grundstückszufahrt auf die Einbahnstraße einfahrenden Kläger ein Verschulden trifft (vgl. OLG Köln, VersR 1992, 332, 333; Freymann in Geigel, Haftpflichtprozess 28. Aufl., Kap. 27 Rn. 319; siehe weiter OLG Düsseldorf, Urteil vom 15. Mai 2012 - 1 U 127/11, juris Rn. 37 f.; König in Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht 47. Aufl., § 10 StVO Rn. 11 f.; Scholten, ZfSch 2022, 252).

    Auf die von der Revision erörterte Frage, welche (tatbestandlichen) Feststellungen zu den zeitlichen und örtlichen Verhältnissen sowie zum Fahren und Stehen der Fahrzeuge getroffen worden sind und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben, kommt es danach für die revisionsrechtliche Prüfung nicht mehr an (vgl. zum Rückwärtsfahren bei Parkplatzunfällen Senatsurteil vom 11. Oktober 2016 - VI ZR 66/16, NJW 2017, 1175 Rn. 8 ff. mwN; siehe weiter Scholten, ZfSch 2022, 252).

  • BGH, 17.01.2023 - VI ZR 203/22

    Stützung des Klagebegehren auf ein undifferenziertes Gemenge von Ansprüchen

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
    Die Abwägung ist aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (vgl. Senatsurteile vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22, NJW 2023, 1361 Rn. 29; vom 8. März 2022 - VI ZR 1308/20, NJW 2022, 1810 Rn. 8 mwN).

    Weiter ändert das Rückwärtsfahren der Beklagten zu 1 nichts daran, dass sie grundsätzlich ein "anderer Verkehrsteilnehmer" im Sinne von § 9 Abs. 5 und § 10 Satz 1 StVO war (vgl. dazu Senatsurteile vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22, NJW 2023, 1361 Rn. 33; vom 15. Mai 2018 - VI ZR 231/17, NJW 2018, 3095 Rn. 12; a.A. Freymann in Geigel, Haftpflichtprozess 28. Aufl., Kap. 27 Rn. 303, 310; Burmann in Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht 27. Aufl., § 10 StVO Rn. 2).

  • BGH, 06.10.1981 - VI ZR 296/79

    Haftungsverteilung bei Kollision eines PKW mit einem den Radweg einer

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
    In der Gegenrichtung steht sie dem Fahrzeugverkehr auf der Fahrbahn grundsätzlich nicht zur Verfügung (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 1981 - VI ZR 296/79, NJW 1982, 334, juris Rn. 10).

    Dies wäre nur der Fall gewesen, wenn besondere Umstände vorgelegen hätten (vgl. Senatsurteil vom 6. Oktober 1981 - VI ZR 296/79, NJW 1982, 334, juris Rn. 14).

  • BGH, 01.08.2023 - VI ZR 82/22

    Vorliegen eines Produktfehlers bei einem gebrochenen Keramikinlay einer

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
    aa) Die Frage, ob ein Anscheinsbeweis eingreift, unterliegt der Prüfung durch das Revisionsgericht (vgl. Senatsurteile vom 1. August 2023 - VI ZR 82/22, juris Rn. 26; vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16, NJW 2017, 1177 Rn. 9 mwN).

    Ein Anscheinsbeweis kommt in Betracht, wenn ein typischer Geschehensablauf feststeht, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf einen ursächlichen Zusammenhang oder ein schuldhaftes Verhalten rechtfertigt (vgl. Senatsurteil vom 1. August 2023 - VI ZR 82/22, juris Rn. 26; Senatsbeschluss vom 28. Februar 2023 - VI ZR 98/22, NJW-RR 2023, 700 Rn. 12; jew. mwN).

  • BGH, 15.12.2015 - VI ZR 6/15

    Verkehrsunfallhaftung: Unanwendbarkeit des Anscheinsbeweises gegen den

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
    Zudem ist bei der Anwendung des Anscheinsbeweises grundsätzlich Zurückhaltung geboten, weil er es erlaubt, bei typischen Geschehensabläufen aufgrund allgemeiner Erfahrungssätze auf einen ursächlichen Zusammenhang oder ein schuldhaftes Verhalten zu schließen, ohne dass im konkreten Fall die Ursache bzw. das Verschulden festgestellt ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Dezember 2015 - VI ZR 6/15, NJW 2016, 1098 Rn. 14 mwN).
  • BGH, 11.10.2016 - VI ZR 66/16

    Haftungsverteilung bei Parkplatzunfall: Anscheinsbeweis zu Lasten eines

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
    Auf die von der Revision erörterte Frage, welche (tatbestandlichen) Feststellungen zu den zeitlichen und örtlichen Verhältnissen sowie zum Fahren und Stehen der Fahrzeuge getroffen worden sind und welche rechtlichen Konsequenzen sich daraus ergeben, kommt es danach für die revisionsrechtliche Prüfung nicht mehr an (vgl. zum Rückwärtsfahren bei Parkplatzunfällen Senatsurteil vom 11. Oktober 2016 - VI ZR 66/16, NJW 2017, 1175 Rn. 8 ff. mwN; siehe weiter Scholten, ZfSch 2022, 252).
  • BGH, 13.12.2016 - VI ZR 32/16

    Haftungsverteilung bei Auffahrunfall auf der Autobahn: Anscheinsbeweis für

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
    aa) Die Frage, ob ein Anscheinsbeweis eingreift, unterliegt der Prüfung durch das Revisionsgericht (vgl. Senatsurteile vom 1. August 2023 - VI ZR 82/22, juris Rn. 26; vom 13. Dezember 2016 - VI ZR 32/16, NJW 2017, 1177 Rn. 9 mwN).
  • BGH, 08.03.2022 - VI ZR 1308/20

    Vorrang der auf der Straße fahrenden Fahrzeuge gegenüber dem vom rechten

    Auszug aus BGH, 10.10.2023 - VI ZR 287/22
    Die Abwägung ist aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben; ein Faktor bei der Abwägung ist dabei das beiderseitige Verschulden (vgl. Senatsurteile vom 17. Januar 2023 - VI ZR 203/22, NJW 2023, 1361 Rn. 29; vom 8. März 2022 - VI ZR 1308/20, NJW 2022, 1810 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22

    Vorliegen eines Gehörsverstoßes wegen abweichender Würdigung einer Zeugenaussage

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 5 S 2105/16

    (Keine) Beachtenspflicht des Zeichens 215 für rückwärts aus einem Grundstück in

  • OLG Köln, 16.05.1991 - 7 U 170/90

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem in der Einbahnstraße rückwärts

  • OLG Düsseldorf, 15.05.2012 - 1 U 127/11

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier rückwärts fahrender Fahrzeuge

  • OLG Frankfurt, 23.11.2023 - 26 U 61/22

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Kollision eines Fußgängers mit einem

    Bei der Entscheidung über eine Haftungsverteilung im Rahmen des § 254 BGB ist die Abwägung aufgrund aller festgestellten, d.h. unstreitigen, zugestandenen oder nach § 286 ZPO bewiesenen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen, wenn sie sich auf den Unfall ausgewirkt haben; in erster Linie ist hierbei das Maß der Verursachung von Belang, in dem die Beteiligten zur Schadensentstehung beigetragen haben (vgl. etwa BGH, Urteil vom 10.10.2023 - VI ZR 287/22 -, juris, m. w. N.).
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