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   BGH, 10.11.2011 - AnwZ (Brfg) 23/11   

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https://dejure.org/2011,2133
BGH, 10.11.2011 - AnwZ (Brfg) 23/11 (https://dejure.org/2011,2133)
BGH, Entscheidung vom 10.11.2011 - AnwZ (Brfg) 23/11 (https://dejure.org/2011,2133)
BGH, Entscheidung vom 10. November 2011 - AnwZ (Brfg) 23/11 (https://dejure.org/2011,2133)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 192 BRAO vom 30.07.2009
    Zulassungsgebühr der Rechtsanwaltskammer in Sachsen: Weitergeltung nach Gesetzesänderung

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft in Höhe von 225 EUR durch eine Rechtsanwaltskammer

  • rewis.io

    Zulassungsgebühr der Rechtsanwaltskammer in Sachsen: Weitergeltung nach Gesetzesänderung

  • rewis.io

    Zulassungsgebühr der Rechtsanwaltskammer in Sachsen: Weitergeltung nach Gesetzesänderung

  • BRAK-Mitteilungen

    Zulassungsgebühr

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Gebühr für die Zulassung zur Rechtsanwaltsschaft in Höhe von 225 EUR durch eine Rechtsanwaltskammer

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ablehnung der Anwaltszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gebühren für die Zulassung zur Anwaltschaft

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 19.03.2003 - 2 BvL 9/98

    Rückmeldegebühr

    Auszug aus BGH, 10.11.2011 - AnwZ (Brfg) 23/11
    Der Normgeber ist daher berechtigt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen (vgl. nur BVerfGE 108, 1, 19).
  • BVerwG, 24.03.1961 - VII C 109.60
    Auszug aus BGH, 10.11.2011 - AnwZ (Brfg) 23/11
    Dementsprechend beschränkt sich die judikative Kontrolle darauf, ob die maßgeblichen Grundsätze der Gebührenbemessung gröblich verletzt worden sind (vgl. BVerfGE aaO zur gerichtlichen Kontrolldichte am Maßstab finanzverfassungsrechtlicher Rechtfertigung; BVerwGE 12, 162, 166 und v. Dreising, VwKostG, § 3 Erl. 3 S. 39 zum Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip des § 3 VwKostG; speziell zur Gebührenordnung von Rechtsanwaltskammern siehe auch Gaier/Wolf/Göcken/Riedel, Anwaltliches Berufsrecht, § 192 BRAO Rn. 9 m.w.N.).
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