Rechtsprechung
   BGH, 10.12.2015 - I ZR 69/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,43376
BGH, 10.12.2015 - I ZR 69/11 (https://dejure.org/2015,43376)
BGH, Entscheidung vom 10.12.2015 - I ZR 69/11 (https://dejure.org/2015,43376)
BGH, Entscheidung vom 10. Dezember 2015 - I ZR 69/11 (https://dejure.org/2015,43376)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,43376) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52b UrhG, § 53 UrhG
    Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken: Zulässigkeit der zur Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen durch Nutzer; Haftung des Betreibers für unbefugte Vervielfältigungen eines Werkes

  • IWW

    § 321a ZPO, § 52b Abs. 1 UrhG, § 53 UrhG, § 52b UrhG, § 52b Satz 1 und 2 UrhG

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung einer ungenügenden Auseinandersetzung des Gerichts zu unberechtigten Vervielfältigungen von an elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Lesewerken

  • rewis.io

    Wiedergabe von Werken an elektronischen Leseplätzen in öffentlichen Bibliotheken: Zulässigkeit der zur Zugänglichmachung erforderlichen Vervielfältigungen durch Nutzer; Haftung des Betreibers für unbefugte Vervielfältigungen eines Werkes

  • bibliotheksurteile.de

    Elektronische Leseplätze VII

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 321a; UrhG § 52b Abs. 1 ; UrhG § 53
    Geltendmachung einer ungenügenden Auseinandersetzung des Gerichts zu unberechtigten Vervielfältigungen von an elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Lesewerken

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 69/11

    Zur Zulässigkeit elektronischer Leseplätze in Bibliotheken

    Auszug aus BGH, 10.12.2015 - I ZR 69/11
    Der Senat hat angenommen, es sei weder vom Landgericht festgestellt noch von der Klägerin vorgetragen worden, dass es in konkreten Fällen zu unberechtigten Vervielfältigungen der an den elektronischen Leseplätzen zugänglich gemachten Werke und insbesondere des im Verlag der Klägerin erschienenen Lehrbuchs "Einführung in die neuere Geschichte" von Winfried Schulze durch Nutzer der Leseplätze gekommen sei; davon könne auch nicht ohne Weiteres ausgegangen werden (BGH, Urteil vom 16. April 2015 - I ZR 69/11, GRUR 2015, 1101 Rn. 44 = WRP 2015, 1361 - Elektronische Leseplätze II).

    Er hat angenommen, davon könne nicht ohne Weiteres ausgegangen werden, weil zahlreiche Fallgestaltungen in Betracht kämen, in denen ein Ausdrucken oder Abspeichern der an elektronischen Leseplätzen im Sinne von § 52b Abs. 1 UrhG "zur Forschung und für private Studien" zugänglich gemachten Werke von der Schrankenregelung des § 53 UrhG gedeckt sei und der Umfang der vervielfältigten Texte die berechtigten Interessen des Urheberrechtsinhabers nicht ungebührlich verletze (BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 44 bis 51 - Elektronische Leseplätze II).

    Mit dem Klageantrag zu 1b wollte die Klägerin der Beklagten verbieten lassen, Nutzern der Universitäts- und Landesbibliothek Darmstadt zu ermöglichen, digitale Versionen der in ihrem Verlag veröffentlichten Werke und insbesondere die "Einführung in die neuere Geschichte" von Winfried Schulze an elektronischen Leseplätzen der Bibliothek ganz oder teilweise auszudrucken und/oder auf USB-Sticks oder anderen Trägern für digitalisierte Werke zu vervielfältigen und/oder solche Vervielfältigungen aus den Räumen der Bibliothek mitzunehmen (vgl. BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 34 - Elektronische Leseplätze II).

    Dieser Klageantrag wäre zum einen begründet gewesen, wenn die Beklagte durch die beanstandete Handlung das Werk als Täter widerrechtlich zugänglich gemacht hätte; das hätte vorausgesetzt, dass der mit dem Zugänglichmachen des Werkes verbundene Eingriff in das Urheberrecht nicht von der Schrankenregelung des § 52b Satz 1 und 2 UrhG gedeckt gewesen wäre (vgl. BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 35 bis 42 - Elektronische Leseplätze II).

    Der Klageantrag wäre zum anderen begründet gewesen, wenn die Beklagte als Teilnehmer oder Störer für widerrechtliche Vervielfältigungen des Werkes durch Nutzer der elektronischen Leseplätze auf Unterlassung haften würde; das hätte erfordert, dass der mit dem Vervielfältigen des Werkes verbundene Eingriff in das Urheberrecht nicht von der Schrankenregelung des § 53 UrhG gedeckt ist (vgl. BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 43 bis 53 - Elektronische Leseplätze II).

    Die Parteien haben bereits in erster Instanz darüber gestritten, ob es ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung zulässig ist, dass ein aufgrund der Schrankenregelung des § 52b UrhG durch eine Bibliothek an einem elektronischen Leseplatz zugänglich gemachtes Werk aufgrund der Schrankenregelung des § 53 UrhG durch einen Benutzer des elektronischen Leseplatzes vervielfältigt wird (vgl. BGH, GRUR 2015, 1101 Rn. 41  - Elektronische Leseplätze II).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht