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   BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 74/09   

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https://dejure.org/2010,4295
BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 74/09 (https://dejure.org/2010,4295)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2010 - AnwZ (B) 74/09 (https://dejure.org/2010,4295)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 74/09 (https://dejure.org/2010,4295)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO, § 42 Abs 1 Nr 2 BRAO, § 42 Abs 4 BRAO
    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls und Entscheidung über den Widerruf in Abwesenheit des Betroffenen wegen ungenügender krankheitsbedingter Entschuldigung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 14 Abs 2 Nr 7 BRAO, § 42 Abs 1 Nr 2 BRAO, § 42 Abs 4 BRAO
    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls und Entscheidung über den Widerruf in Abwesenheit des Betroffenen wegen ungenügender krankheitsbedingter Entschuldigung

  • Wolters Kluwer

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • rewis.io

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls und Entscheidung über den Widerruf in Abwesenheit des Betroffenen wegen ungenügender krankheitsbedingter Entschuldigung

  • rewis.io

    Anwaltliches Berufsrecht: Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls und Entscheidung über den Widerruf in Abwesenheit des Betroffenen wegen ungenügender krankheitsbedingter Entschuldigung

  • BRAK-Mitteilungen

    Entscheidung in Abwesenheit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAO § 14 Abs. 2 Nr. 7
    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 21.11.1994 - AnwZ (B) 40/94

    Widerruf der Zulassung als Rechtsanwalt wegen Vermögensverfalls - Eintrag in das

    Auszug aus BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 74/09
    Vermögensverfall ist gegeben, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (Senat, Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).

    b) Er hat seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht, wie geboten (Senat, Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschl. v. 31. März 2008, AnwZ (B) 8/07, BRAK-Mitt. 2008, 221 [Ls.] = juris Rdn. 9; Beschl. v. 7. Dezember 2009, AnwZ (B) 111/08, juris Rdn. 8), umfassend dargelegt.

  • BGH, 28.07.2008 - NotZ 6/08

    Amtsenthebung eines Notars wegen Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden

    Auszug aus BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 74/09
    Diesen Bescheid hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 28. Juli 2008 (NotZ 6/08, juris) bestätigt.

    In seinem Beschluss über die endgültige Enthebung des Antragstellers von seinem Amt als Notar vom 28. Juli 2008 (NotZ 6/08, juris) hat der Bundesgerichtshof einen Vermögensverfall unter anderem wegen folgender Verbindlichkeiten angenommen, die der Antragsteller nicht mehr ordnungsgemäß bedienen konnte:.

  • BGH, 18.10.2004 - AnwZ (B) 43/03

    Vermögensverfall des Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 74/09
    b) Der Vermögensverfall führt regelmäßig zu einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden, insbesondere im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Mandantengeldern und den darauf möglichen Zugriff seiner Gläubiger (Senat, Beschl. v. 18. Oktober 2004, AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; Beschl. v. 31. März 2008, AnwZ (B) 33/07, juris).
  • BGH, 18.09.2008 - V ZB 32/08

    Verschulden an der Versäumung einer Frist bei Erkrankung des

    Auszug aus BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 74/09
    Diese hat den Antragsteller aber nicht unerwartet getroffen (vgl. dazu BGH, Beschl. v. 26. Februar 1996, II ZB 7/95, NJW 1996, 1540, 1541; Beschl. v. 18. September 2008, V ZB 32/08, NJW 2008, 3571, 3572).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 80/90

    Ermittlung des Vermögensverfalls

    Auszug aus BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 74/09
    Das setzt aber voraus, dass der Fortfall des Widerrufsgrunds, hier des Vermögensverfalls, zweifelsfrei nachgewiesen wird (Senat, Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 80/90, NJW 1991, 2083, 2084).
  • BGH, 25.03.1991 - AnwZ (B) 73/90

    Widerruf einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls -

    Auszug aus BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 74/09
    Vermögensverfall ist gegeben, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen; Beweisanzeichen hierfür sind insbesondere die Erwirkung von Schuldtiteln und Vollstreckungsmaßnahmen gegen ihn (Senat, Beschl. v. 25. März 1991, AnwZ (B) 73/90, BRAK-Mitt. 1991, 102; Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126).
  • BGH, 17.05.1982 - AnwZ (B) 5/82

    Wegfall des Versagungsgrundes bei Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 74/09
    a) Zwar scheidet nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Widerruf der Zulassung aus, wenn der Widerrufsgrund im Verlauf des Verfahrens entfällt (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150).
  • BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 8/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 74/09
    b) Er hat seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht, wie geboten (Senat, Beschl. v. 21. November 1994, AnwZ (B) 40/94, BRAK-Mitt. 1995, 126; Beschl. v. 31. März 2008, AnwZ (B) 8/07, BRAK-Mitt. 2008, 221 [Ls.] = juris Rdn. 9; Beschl. v. 7. Dezember 2009, AnwZ (B) 111/08, juris Rdn. 8), umfassend dargelegt.
  • BGH, 12.11.1979 - AnwZ (B) 16/79

    Wegfall des Rücknahmegrundes

    Auszug aus BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 74/09
    a) Zwar scheidet nach ständiger Rechtsprechung des Senats ein Widerruf der Zulassung aus, wenn der Widerrufsgrund im Verlauf des Verfahrens entfällt (BGHZ 75, 356, 357; 84, 149, 150).
  • BGH, 31.03.2008 - AnwZ (B) 33/07

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall

    Auszug aus BGH, 12.07.2010 - AnwZ (B) 74/09
    b) Der Vermögensverfall führt regelmäßig zu einer Gefährdung der Interessen der Rechtsuchenden, insbesondere im Hinblick auf den Umgang des Rechtsanwalts mit Mandantengeldern und den darauf möglichen Zugriff seiner Gläubiger (Senat, Beschl. v. 18. Oktober 2004, AnwZ (B) 43/03, NJW 2005, 511; Beschl. v. 31. März 2008, AnwZ (B) 33/07, juris).
  • BGH, 26.02.1996 - II ZB 7/95

    Krankheit eines Rechtsanwalts - Sorgfaltspflichten - Berufspflichten - Notwendige

  • BGH, 07.12.2009 - AnwZ (B) 111/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls und Fehlen

  • BGH, 12.03.2015 - AnwZ (Brfg) 43/14

    Terminsverlegungsantrag im anwaltsgerichtlichen Verfahren wegen Widerrufs der

    c) Unter diesen Vorzeichen kommt es nicht mehr darauf an, ob ein Verfahrensfehler bei unterstellter Verhandlungsunfähigkeit auch deswegen nicht vorgelegen hat, weil die Verhinderung den Kläger aufgrund der durch den Anwaltsgerichtshof angesprochenen früheren Vorfälle nicht unerwartet getroffen hat und er deswegen durch Bestellung eines Verfahrensbevollmächtigten für diesen Fall Vorsorge hätte treffen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 13/14, Rn. 3 f.; vom 16. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 34/12, Rn. 4; vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 74/09, Rn. 13, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 28.11.2016 - AnwZ (Brfg) 53/15

    Verleihungsvoraussetzungen für eine Fachanwaltsbezeichnung: Gewichtung der

    Dennoch hat er den ihn ungeachtet einer etwaigen Verhandlungsunfähigkeit treffenden Obliegenheiten nicht genügt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Mai 2014 - AnwZ (Brfg) 13/14, juris Rn. 5; vom 16. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 34/12, juris Rn. 4 und vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 74/09, juris Rn. 13 mwN).
  • BGH, 23.03.2011 - AnwZ (Brfg) 9/10

    Die Nichtberücksichtigung einer eventuellen späteren Verbesserung der

    Denn selbst unter der bisherigen Geltung des Verfahrensrechts der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO aF) hat der Senat eine Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des betroffenen Rechtsanwalts nur dann angenommen, wenn dieser seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend offen gelegt und den nachträglichen Fortfall seines Vermögensverfalls zweifelsfrei nachgewiesen hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 74/09, juris Rn. 10, 11 mwN).
  • BGH, 06.09.2011 - AnwZ (Brfg) 5/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Auch nach bisherigem Verfahrensrecht hat der Senat eine Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des betroffenen Rechtsanwalts nur dann angenommen, wenn dieser seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend offengelegt und den nachträglichen Fortfall seines Vermögensverfalls zweifelsfrei nachgewiesen hat (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 74/09, juris Rn. 10, 11 m. w. N.).
  • BGH, 19.05.2011 - AnwZ (Brfg) 12/10

    Konsolidierung von Vermögensverhältnissen eines Rechtsanwalts wird nur bei

    Denn selbst unter der bisherigen Geltung des Verfahrensrechts der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (§ 42 Abs. 6 Satz 2 BRAO a. F.) hat der Senat eine Konsolidierung der Vermögensverhältnisse des betroffenen Rechtsanwalts nur dann berücksichtigt, wenn dieser seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend offen gelegt und den nachträglichen Fortfall seines Vermögensverfalls zweifelsfrei nachgewiesen hat (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 74/09, juris Rn. 10, 11 m. w. N.).
  • BGH, 08.11.2011 - AnwZ (Brfg) 41/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Schon der Umstand, dass der Kläger trotz seines behaupteten Aktivvermögens beträchtliche Verbindlichkeiten nicht ordnungsgemäß getilgt oder bedient hat, sondern seine Gläubiger veranlasst hat, Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen ihn zu ergreifen, die bei Abschluss des Widerrufsverfahrens noch andauerten, belegt die ungeordneten Vermögensverhältnisse des Klägers sowohl bei Ausspruch des Zulassungswiderrufs als auch bei Zurückweisung seines hiergegen gerichteten Widerspruchs (vgl. auch Senatsbeschluss vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 74/09, juris Rn. 7).
  • BGH, 12.05.2014 - AnwZ (Brfg) 13/14

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls

    Denn der Termin vom 25. November 2013 musste durchgeführt werden, weil die Verhinderung den Kläger nicht unerwartet getroffen und er den ihn ungeachtet einer etwaigen Verhandlungsunfähigkeit treffenden Obliegenheiten gleichwohl nicht genügt hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 16. Juli 2012 - AnwZ (Brfg) 34/12, Rn. 4; vom 12. Juli 2010 - AnwZ (B) 74/09, Rn. 13 m. w. N.).
  • AGH Baden-Württemberg, 09.04.2011 - AGH 1/11

    Folgen von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen über einen Gesamtbetrag von 1.515,00

    Ein Vermögensverfall liegt vor, wenn der Rechtsanwalt in ungeordnete, schlechte finanzielle Verhältnisse geraten ist, die er in absehbarer Zeit nicht ordnen kann, und außer Stande ist, seinen Verpflichtungen nachzukommen (st. Rspr.; BGH, NJW 1991, 2083 [BGH 25.03.1991 - AnwZ B 80/90]; BGH, Beschl. v. 12.07.2010, BRAK-Mitt. 2010, 213).
  • AGH Baden-Württemberg, 11.12.2010 - 13/10 (II) - SG1
    An den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung (vgl. § 173 VwGO i. V. m. § 227 Abs. 2 ZPO) sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH vom 02.12.20.09, AnwZ (B) 4-1/08, [...], Tz. 12 ff.; BGH vom 12.07.2010, AnwZ (B) 74/09, [...] Tz. 13, Leitsatz veröffentlicht in BRAK-Mitt. 2010, 213).
  • AGH Baden-Württemberg, 11.12.2010 - 13/10 (II) - SG 1

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft bei Eintragung im

    An den Verhinderungsgrund und dessen Glaubhaftmachung (vgl. § 173 VwGO i. V. m. § 227 Abs. 2 ZPO) sind strenge Anforderungen zu stellen (BGH vom 02.12.20.09, AnwZ (B) 4-1/08, [...], Tz. 12 ff.; BGH vom 12.07.2010, AnwZ (B) 74/09, [...] Tz. 13, Leitsatz veröffentlicht in BRAK-Mitt. 2010, 213).
  • AGH Baden-Württemberg, 16.11.2012 - AGH 20/11

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

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