Rechtsprechung
   BGH, 12.12.2019 - V ZR 69/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,48878
BGH, 12.12.2019 - V ZR 69/19 (https://dejure.org/2019,48878)
BGH, Entscheidung vom 12.12.2019 - V ZR 69/19 (https://dejure.org/2019,48878)
BGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - V ZR 69/19 (https://dejure.org/2019,48878)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,48878) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung der Löschung des Wohnungsrechts; Würdigung der Ausführungen des Sachverständigen ohne erneute Anhörung zur Geschäftsunfähigkeit

  • rewis.io

    Erneute Anhörung des Sachverständigen im Berufungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GG Art. 103 Abs. 1 ; BGB § 105 Abs. 2
    Bewilligung der Löschung des Wohnungsrechts; Würdigung der Ausführungen des Sachverständigen ohne erneute Anhörung zur Geschäftsunfähigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Erneute Anhörung des Sachverständigen im Berufungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2020, 527
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.03.2019 - IV ZR 128/18

    Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung; aufgrund

    Auszug aus BGH, 12.12.2019 - V ZR 69/19
    Dadurch hat es den Anspruch der Klägerin auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG) in entscheidungserheblicher Weise verletzt (vgl. BGH, Beschluss vom 6. März 2019 - IV ZR 128/18, NJW-RR 2019, 665 Rn. 5 f.).

    Hierzu bedarf es bei einem Sachverständigenbeweis einer erneuten Anhörung des Sachverständigen durch das Berufungsgericht immer dann, wenn es dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will, insbesondere ein anderes Verständnis der Ausführungen des Sachverständigen zugrunde legen und damit andere Schlüsse aus diesen ziehen will als der Erstrichter (Senat, Urteil vom 5. November 2010 - V ZR 102/09, NJW-RR 2011, 633 Rn. 22 mwN; BGH, Beschluss vom 6. März 2019 - IV ZR 128/18, NJW-RR 2019, 665 Rn. 7).

  • BGH, 26.09.2017 - VI ZR 81/17

    Grundsatz der Subsidiarität im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren: Geltendmachung

    Auszug aus BGH, 12.12.2019 - V ZR 69/19
    Entgegen der Auffassung der Beschwerdeerwiderung steht der Geltendmachung eines Gehörsverstoßes nicht entgegen, dass die Klägerin vor dem Berufungsgericht eine erneute Anhörung des Sachverständigen nicht beantragt hat (allgemein zum Subsidiaritätsgrundsatz vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2017 - VI ZR 81/17, NJW-RR 2018, 404 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 01.02.2007 - V ZR 200/06

    Zurückverweisung an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts im

    Auszug aus BGH, 12.12.2019 - V ZR 69/19
    Dabei hat der Senat entsprechend § 563 Abs. 1 Satz 2 ZPO von der Möglichkeit der Zurückverweisung der Sache an einen anderen Spruchkörper des Berufungsgerichts Gebrauch gemacht (vgl. dazu Senat, Beschluss vom 1. Februar 2007 - V ZR 200/06, NJW-RR 2007, 1221 Rn. 12).
  • BGH, 02.10.1970 - V ZR 125/68

    Beweis der Geschäftsunfähigkeit - Geschäftsunfähigkeit eines Erblassers -

    Auszug aus BGH, 12.12.2019 - V ZR 69/19
    Das Landgericht stützt seine Auffassung, dass aufgrund dieser Störung die freie Willensbestimmung der Klägerin vorübergehend ausgeschlossen gewesen sei (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1970 - V ZR 125/68, WM 1970, 1366, 1367), auf die Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen.
  • BGH, 18.05.2001 - V ZR 126/00

    Abweichung von Beurteilung eines Sachverständigen zur Frage der

    Auszug aus BGH, 12.12.2019 - V ZR 69/19
    Denn die Geschäftsunfähigkeit nach dieser Vorschrift ist kein medizinischer Befund, sondern eine Rechtsfolge, deren Voraussetzungen das Gericht unter kritischer Würdigung des Sachverständigengutachtens festzustellen hat (vgl. Senat, Urteil vom 18. Mai 2001 - V ZR 126/00, juris Rn. 9).
  • BGH, 17.02.1992 - II ZR 100/91

    Geschäftsfähigkeit - Verminderte Geschäftsfähigkeit - Fehlerhafte Gesellschaft -

    Auszug aus BGH, 12.12.2019 - V ZR 69/19
    a) Nach Ansicht des Landgerichts lagen bei der Klägerin im Zeitpunkt der Unterschriftsleistung die Voraussetzungen des § 105 Abs. 2 BGB vor; diese Norm stellt eine im Zustand vorübergehender Störung der Geistestätigkeit abgegebene Willenserklärung derjenigen eines Geschäftsunfähigen gleich (BGH, Urteil vom 17. Februar 1992 - II ZR 100/91, NJW 1992, 1503, 1504).
  • BGH, 05.11.2010 - V ZR 102/09

    Erwerbsmöglichkeit von Waldflächen in den neuen Bundesländern: Bestimmung der

    Auszug aus BGH, 12.12.2019 - V ZR 69/19
    Hierzu bedarf es bei einem Sachverständigenbeweis einer erneuten Anhörung des Sachverständigen durch das Berufungsgericht immer dann, wenn es dessen Ausführungen abweichend von der Vorinstanz würdigen will, insbesondere ein anderes Verständnis der Ausführungen des Sachverständigen zugrunde legen und damit andere Schlüsse aus diesen ziehen will als der Erstrichter (Senat, Urteil vom 5. November 2010 - V ZR 102/09, NJW-RR 2011, 633 Rn. 22 mwN; BGH, Beschluss vom 6. März 2019 - IV ZR 128/18, NJW-RR 2019, 665 Rn. 7).
  • KG, 23.04.2020 - 4 U 12/20

    Berufungsverfahren über Unterlassungs-, Schadensersatz- und

    Hierbei ist anerkannt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Dezember 2019 zu V ZR 69/19 bei Juris zu Tz. 5, sowie Urteil vom 12. Dezember 2019 zu III ZR 198/18 = WM 2020, 121 bei Juris zu Tz. 17, jeweils m.w.N.; ferner BGH, Urteil vom 03. Juni 2014 zu VI ZR 394/13= NJW 2014, 2797 bei Juris zu Tz. 10), dass sich solche Zweifel auch aus der Möglichkeit unterschiedlicher Wertungen betreffend die erstinstanzliche Beweisaufnahme ergeben können, sofern sich das Berufungsgericht von der Richtigkeit der dortigen Beweiswürdigung nicht zu überzeugen vermag.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht